VDD-Präsidentin Uta Köpcke sagt dazu: „Auf diese Frage kann man nur mit einem klaren JEIN antworten. Ja, denn im Sinne des Patient*innenschutzes ist es sehr wichtig, dass die Qualifikation für die eigenverantwortliche Durchführung von Ernährungstherapie analog zu anderen Heilberufen einheitlich geregelt ist, sprich, dass es das Berufsgesetz gibt. Andererseits – und das führt zum ‚Nein‘ – sind 30 Jahre eine viel zu lange Zeit im Wartezimmer zur Novellierung. Ernährung hat einen wesentlichen Einfluss auf unsere Krankheitslast und die individuelle Gesundheit der Bürger*innen. Damit verbunden sind erhebliche Krankheitskosten und Verdienstausfälle. Diesen Fakten müssen wir mit einem zukunftsweisend qualifizierten Gesundheitsfachberuf begegnen. Es wird allerhöchste Zeit, das Gesetz und mit ihm den Berufstitel und die Ausbildung zu aktualisieren.“ ...




Die vollständigen Mitteilungen des VDD finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2024 auf den Seiten M238 bis M239.


Pünktlich zum internationalen Tag der Frauen am 8. März 2024 wurde das aktuelle Diätassistenten-Gesetz 30 Jahre alt. Ein Grund zu feiern?!


VDD-Präsidentin Uta Köpcke sagt dazu: „Auf diese Frage kann man nur mit einem klaren JEIN antworten. Ja, denn im Sinne des Patient*innenschutzes ist es sehr wichtig, dass die Qualifikation für die eigenverantwortliche Durchführung von Ernährungstherapie analog zu anderen Heilberufen einheitlich geregelt ist, sprich, dass es das Berufsgesetz gibt. Andererseits – und das führt zum ‚Nein‘ – sind 30 Jahre eine viel zu lange Zeit im Wartezimmer zur Novellierung. Ernährung hat einen wesentlichen Einfluss auf unsere Krankheitslast und die individuelle Gesundheit der Bürger*innen. Damit verbunden sind erhebliche Krankheitskosten und Verdienstausfälle. Diesen Fakten müssen wir mit einem zukunftsweisend qualifizierten Gesundheitsfachberuf begegnen. Es wird allerhöchste Zeit, das Gesetz und mit ihm den Berufstitel und die Ausbildung zu aktualisieren.“ ...




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30 Jahre Diätassistenten-Gesetz: VDD fordert „Novellierung jetzt!“

VDD-Präsidentin Uta Köpcke sagt dazu: „Auf diese Frage kann man nur mit einem klaren JEIN antworten. Ja, denn im Sinne des Patient*innenschutzes ist es sehr wichtig, dass die Qualifikation für die eigenverantwortliche Durchführung von Ernährungstherapie analog zu anderen Heilberufen einheitlich geregelt ist, sprich, dass es das Berufsgesetz gibt. Andererseits – und das führt zum ‚Nein‘ – sind 30 Jahre eine viel zu lange Zeit im Wartezimmer zur Novellierung. Ernährung hat einen wesentlichen Einfluss auf unsere Krankheitslast und die individuelle Gesundheit der Bürger*innen. Damit verbunden sind erhebliche Krankheitskosten und Verdienstausfälle. Diesen Fakten müssen wir mit einem zukunftsweisend qualifizierten Gesundheitsfachberuf begegnen. Es wird allerhöchste Zeit, das Gesetz und mit ihm den Berufstitel und die Ausbildung zu aktualisieren.“ …


Die vollständigen Mitteilungen des VDD finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2024 auf den Seiten M238 bis M239.
Verschlagwortet mit: Diätassistenten-Gesetz

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Veröffentlicht: 15.04.2024

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