© Prostock-Studio/iStock/Getty Images Plus

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Die Ernährungstherapie wird von fast allen gesetzlichen Krankenkassen als „Kann-Leistung“ bezuschusst, wenn Patient* innen eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie vorlegen. Diese „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ steht jetzt in aktualisierter Version zur Verfügung. Die Bescheinigung kann als beschreibbares PDF-Dokument digital oder auch handschriftlich ausgestellt werden. Mit dem ausgefüllten Dokument haben Patient* innen die Möglichkeit, eine qualifizierte Ernährungsfachkraft aufzusuchen und im Vorfeld die (Teil-)Finanzierung durch ihre Krankenkasse zu beantragen. Das Ausstellen der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ belastet nicht das Heilmittelbudget.

Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ dient der Optimierung der interprofessionellen Zusammenarbeit. Die ergänzende Beratung durch qualifizierte Ernährungsfachkräfte setzt eine eng abgestimmte Kommunikation zwischen Ärzten und Ärztinnen sowie Ernährungsfachkräften voraus. Das Ausstellen der Notwendigkeitsbescheinigung gewährleistet dabei den Einstieg in eine optimale Versorgung und Betreuung von Patient*innen. Zahlreiche Indikationsbeispiele sollen dabei die Angabe der Diagnose und des Beratungsauftrags erleichtern. Gleichzeitig mit der Notwendigkeitsbescheinigung können Patient*innen auch Laborbefunde, Befundberichte und der Medikationsplan ausgehändigt werden. So können Beratungs- und Behandlungsverläufe aufeinander abgestimmt werden.

Die Bescheinigung ist bundesweit einheitlich und anbieterneutral. An der Erstellung bzw. Überarbeitung waren die Berufs- und Fachverbände der Ernährungstherapie (VDD, VDOE, VFED, QUETHEB), die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) sowie die Arbeitsgemeinschaft Ernährungsmedizin und Ernährungstherapie (AG EMET: BDEM, DAEM, DGEM, VDD, VDOE) beteiligt.

Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der Ernährungsberatung und -therapie können der Servicebroschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) „PraxisWissen Ernährung“ entnommen werden.

 https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Ernaehrung.pdf 

Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie“ steht auf den Websites der beteiligten Berufsverbände und Fachgesellschaften zum kostenfreien Download

 https://www.dge.de/fileadmin/dok/qualifikation/qs/23-09-01_Aerztliche_Notwendigkeitsbescheinigung_beschreibbar.pdf 

Quelle: BDEM, DAEM, DGE, VDD, VDOE, VFED, QUETHEB, gemeinsame Pressemeldung vom 01.09.2023




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 10/2023 auf Seite M596.


Ernährungstherapie kann bei vielen ernährungsmitbedingten Erkrankungen und bei Krankheiten, die diätetische Maßnahmen erfordern, die ärztliche Therapie hilfreich ergänzen. Mithilfe der sog. „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ kann Ernährungstherapie von Ärzt*innen aller Fachrichtungen empfohlen werden. Mit dieser haben Patient*innen die Möglichkeit, eine (anteilige) Kostenerstattung der ernährungstherapeutischen Leistung bei ihrer Krankenkasse zu beantragen.




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Die Ernährungstherapie wird von fast allen gesetzlichen Krankenkassen als „Kann-Leistung“ bezuschusst, wenn Patient* innen eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie vorlegen. Diese „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ steht jetzt in aktualisierter Version zur Verfügung. Die Bescheinigung kann als beschreibbares PDF-Dokument digital oder auch handschriftlich ausgestellt werden. Mit dem ausgefüllten Dokument haben Patient* innen die Möglichkeit, eine qualifizierte Ernährungsfachkraft aufzusuchen und im Vorfeld die (Teil-)Finanzierung durch ihre Krankenkasse zu beantragen. Das Ausstellen der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ belastet nicht das Heilmittelbudget.

Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ dient der Optimierung der interprofessionellen Zusammenarbeit. Die ergänzende Beratung durch qualifizierte Ernährungsfachkräfte setzt eine eng abgestimmte Kommunikation zwischen Ärzten und Ärztinnen sowie Ernährungsfachkräften voraus. Das Ausstellen der Notwendigkeitsbescheinigung gewährleistet dabei den Einstieg in eine optimale Versorgung und Betreuung von Patient*innen. Zahlreiche Indikationsbeispiele sollen dabei die Angabe der Diagnose und des Beratungsauftrags erleichtern. Gleichzeitig mit der Notwendigkeitsbescheinigung können Patient*innen auch Laborbefunde, Befundberichte und der Medikationsplan ausgehändigt werden. So können Beratungs- und Behandlungsverläufe aufeinander abgestimmt werden.

Die Bescheinigung ist bundesweit einheitlich und anbieterneutral. An der Erstellung bzw. Überarbeitung waren die Berufs- und Fachverbände der Ernährungstherapie (VDD, VDOE, VFED, QUETHEB), die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) sowie die Arbeitsgemeinschaft Ernährungsmedizin und Ernährungstherapie (AG EMET: BDEM, DAEM, DGEM, VDD, VDOE) beteiligt.

Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der Ernährungsberatung und -therapie können der Servicebroschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) „PraxisWissen Ernährung“ entnommen werden.

 https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Ernaehrung.pdf 

Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie“ steht auf den Websites der beteiligten Berufsverbände und Fachgesellschaften zum kostenfreien Download

 https://www.dge.de/fileadmin/dok/qualifikation/qs/23-09-01_Aerztliche_Notwendigkeitsbescheinigung_beschreibbar.pdf 

Quelle: BDEM, DAEM, DGE, VDD, VDOE, VFED, QUETHEB, gemeinsame Pressemeldung vom 01.09.2023




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 10/2023 auf Seite M596.


Ernährungstherapie: Aktualisierte „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ verfügbar

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Die Ernährungstherapie wird von fast allen gesetzlichen Krankenkassen als „Kann-Leistung“ bezuschusst, wenn Patient* innen eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie vorlegen. Diese „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ steht jetzt in aktualisierter Version zur Verfügung. Die Bescheinigung kann als beschreibbares PDF-Dokument digital oder auch handschriftlich ausgestellt werden. Mit dem ausgefüllten Dokument haben Patient* innen die Möglichkeit, eine qualifizierte Ernährungsfachkraft aufzusuchen und im Vorfeld die (Teil-)Finanzierung durch ihre Krankenkasse zu beantragen. Das Ausstellen der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ belastet nicht das Heilmittelbudget.

Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ dient der Optimierung der interprofessionellen Zusammenarbeit. Die ergänzende Beratung durch qualifizierte Ernährungsfachkräfte setzt eine eng abgestimmte Kommunikation zwischen Ärzten und Ärztinnen sowie Ernährungsfachkräften voraus. Das Ausstellen der Notwendigkeitsbescheinigung gewährleistet dabei den Einstieg in eine optimale Versorgung und Betreuung von Patient*innen. Zahlreiche Indikationsbeispiele sollen dabei die Angabe der Diagnose und des Beratungsauftrags erleichtern. Gleichzeitig mit der Notwendigkeitsbescheinigung können Patient*innen auch Laborbefunde, Befundberichte und der Medikationsplan ausgehändigt werden. So können Beratungs- und Behandlungsverläufe aufeinander abgestimmt werden.

Die Bescheinigung ist bundesweit einheitlich und anbieterneutral. An der Erstellung bzw. Überarbeitung waren die Berufs- und Fachverbände der Ernährungstherapie (VDD, VDOE, VFED, QUETHEB), die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) sowie die Arbeitsgemeinschaft Ernährungsmedizin und Ernährungstherapie (AG EMET: BDEM, DAEM, DGEM, VDD, VDOE) beteiligt.

Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der Ernährungsberatung und -therapie können der Servicebroschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) „PraxisWissen Ernährung“ entnommen werden.

 https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Ernaehrung.pdf 

Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie“ steht auf den Websites der beteiligten Berufsverbände und Fachgesellschaften zum kostenfreien Download

 https://www.dge.de/fileadmin/dok/qualifikation/qs/23-09-01_Aerztliche_Notwendigkeitsbescheinigung_beschreibbar.pdf 

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Veröffentlicht: 11.10.2023

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