Längst beschränkt sich die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) nicht mehr nur auf die Zuhilfenahme von Navigationssystemen beim Autofahren oder von Suchmaschinen bei der Suche nach Antworten auf Fragen, die einem gerade durch den Kopf gehen. Zumindest letzteres, habe ich das Gefühl, geht jetzt viel einfacher: Ich frage einfach eines der vielen KI-Programme, die man derzeit auf dem Markt findet. Das Resultat: eine ausgefeilte Antwort mit verschiedenen angebotenen Optionen, ähnlich einer Kommunikation mit einem echten Menschen. Wie praktisch, denn ich muss mich nicht mehr durch diverse Links klicken, sondern erhalte Antworten in ausformulierten Sätzen inklusive weitergehender Recherchevorschläge.
Auch hier in der Redaktion führen wir immer häufiger die Diskussion, inwiefern wir KI zur Erleichterung unseres redaktionellen Alltags einsetzen können oder sollten. Schließlich spart man durch den Einsatz von KI, z. B. für das Zusammenfassen von Texten, eine Menge Zeit, die man an anderer Stelle gut gebrauchen kann – bspw. beim selbstständigen Schreiben eigener Texte. Denn das ist uns wichtig: Von uns verfasste Texte entstammen keiner KI, sondern sind Produkt unserer eigenen „Denkleistung“. Dies ist der Knackpunkt, denn meiner Meinung nach ist es wichtig, folgendes zu hinterfragen: Verlerne ich das eigene, kritische Denken und Reflektieren, wenn ich alles die KI machen lasse? Meine Meinung – ja!
KI kann unterstützen und sowohl den privaten als auch den Arbeitsalltag erleichtern, aber sie sollte niemals das eigene Denken ersetzen. Die Ergebnisse der KI-Anfrage sollten immer kritisch hinterfragt und überprüft und nicht einfach akzeptiert und weiterverwendet werden. Meine Erfahrungen haben bspw. gezeigt, dass bei von KI erstellten Buchzusammenfassungen plötzlich Protagonist*innen auftauchen, die im Original gar nicht vorkommen oder dass bei einem von KI formatierten Literaturverzeichnis „fremde“ Literaturstellen einfach hinzugefügt wurden.
KI ist mittlerweile auch Thema diverser politischer Debatten und seit dem 02.08.2026 gilt auf Basis des EU Artificial Intelligence Act eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte mit KI generierte Inhalte. Dies gilt sowohl für die Anbieter von KI-Programmen (Kenntlichmachung der erstellten Bilder, Videos, Audios und Texte mittels Wasserzeichen oder Metadaten) als auch für Nutzer*innen von KI. Gemeint sind hier jene, die KI-Systeme beruflich verwenden: Unternehmen, Agenturen, Redaktionen, Selbstständige.1
Hier in der Redaktion setzten wir schon seit Anfang 2024 auf eine Kennzeichnung (⇒ s. „Editorial: Künstliche Intelligenz – bewusst und transparent einsetzen“ in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2024, S. M13) – dies gilt sowohl für unsere Autor*innen als auch für redaktionell erstellte Inhalte.
Mein Fazit also – KI kann als ergänzendes, zuarbeitendes Instrument sinnvoll eingesetzt werden, sowohl hier bei uns im redaktionellen Alltag als auch in der Ernährungsberatung, wie der Specialbeitrag ab S. M478 ausführlich beschreibt. Wichtig ist es aber, sich bewusst zu machen, dass KI durchaus falsche oder erfundene Ergebnisse präsentieren kann und niemals das eigene, selbstständige Denken ersetzen sollte.
Ihre Caroline Krämer
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1 https://artificialintelligenceact.eu/de/
Bericht hierzu z. B. unter www1.wdr.de/politik/ki-kennzeichnung-eu-ai-act-transparenz-100.html
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 8/2026 auf Seite M449.