Zur Definition der Ganztagsschule gehört, dass „an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird“. Doch die Teilnahme am Ganztag ist oft ein Kostenfaktor für Familien. Dies zeigt die aktuelle „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“, auch wenn der Anteil kostenpflichtiger Ganztagsangebote rückläufig ist. Kosten seien ein strukturelles Hindernis für Teilhabechancen. „Hauptkostenpunkt“ ist allerdings, und das trifft für fast alle Ganztagsgrundschulen zu, das Mittagessen.

Nun hat im April das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, dass ab August 2019 „jedes Berliner Schulkind der Klassen 1 bis 6 den Anspruch auf ein Mittagessen ohne Kostenbeteiligung“ hat. Die bisherige Kostenbeteiligung von 37 € für das Mittagessen wird abgeschafft. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Der Beschluss betrifft 170 000 Grundschülerinnen und -schüler. Viele Berliner Schulen rechnen damit, dass deutlich mehr Kinder am Mittagessen teilnehmen werden. Das ist auch das Ziel – doch sind damit auch Herausforderungen verbunden. Das Land stellt dafür den Schulämtern 5 Mio. € zur Verfügung, um kurzfristig Möbel, Teller oder Besteck zu beschaffen.

Quelle sowie weitere Informationen: Augsburg R. Berliner Ganztagsgrundschule: Mittagessen für alle. URL: www.ganztagsschulen.org/de/33666.php  Zugriff 13.08.19




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 9/2019 auf Seite M514.


Ab August hat laut Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses jedes Berliner Schulkind der Klassen 1 bis 6 Anspruch auf ein Mittagessen ohne Kostenbeteiligung. Die Kosten übernimmt das Land. Die Organisation, Kosten und die erwartete Steigerung der Teilnehmerzahlen von SchülerInnen am Mittagessen sind Herausforderungen, die das Land stemmen will.


Zur Definition der Ganztagsschule gehört, dass „an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird“. Doch die Teilnahme am Ganztag ist oft ein Kostenfaktor für Familien. Dies zeigt die aktuelle „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“, auch wenn der Anteil kostenpflichtiger Ganztagsangebote rückläufig ist. Kosten seien ein strukturelles Hindernis für Teilhabechancen. „Hauptkostenpunkt“ ist allerdings, und das trifft für fast alle Ganztagsgrundschulen zu, das Mittagessen.

Nun hat im April das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, dass ab August 2019 „jedes Berliner Schulkind der Klassen 1 bis 6 den Anspruch auf ein Mittagessen ohne Kostenbeteiligung“ hat. Die bisherige Kostenbeteiligung von 37 € für das Mittagessen wird abgeschafft. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Der Beschluss betrifft 170 000 Grundschülerinnen und -schüler. Viele Berliner Schulen rechnen damit, dass deutlich mehr Kinder am Mittagessen teilnehmen werden. Das ist auch das Ziel – doch sind damit auch Herausforderungen verbunden. Das Land stellt dafür den Schulämtern 5 Mio. € zur Verfügung, um kurzfristig Möbel, Teller oder Besteck zu beschaffen.

Quelle sowie weitere Informationen: Augsburg R. Berliner Ganztagsgrundschule: Mittagessen für alle. URL: www.ganztagsschulen.org/de/33666.php  Zugriff 13.08.19




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 9/2019 auf Seite M514.


Gemeinschaftsverpflegung: Berliner Ganztagsgrundschulen bieten kostenlos Mittagessen für alle Schulkinder

Zur Definition der Ganztagsschule gehört, dass „an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird“. Doch die Teilnahme am Ganztag ist oft ein Kostenfaktor für Familien. Dies zeigt die aktuelle „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“, auch wenn der Anteil kostenpflichtiger Ganztagsangebote rückläufig ist. Kosten seien ein strukturelles Hindernis für Teilhabechancen. „Hauptkostenpunkt“ ist allerdings, und das trifft für fast alle Ganztagsgrundschulen zu, das Mittagessen.

Nun hat im April das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, dass ab August 2019 „jedes Berliner Schulkind der Klassen 1 bis 6 den Anspruch auf ein Mittagessen ohne Kostenbeteiligung“ hat. Die bisherige Kostenbeteiligung von 37 € für das Mittagessen wird abgeschafft. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Der Beschluss betrifft 170 000 Grundschülerinnen und -schüler. Viele Berliner Schulen rechnen damit, dass deutlich mehr Kinder am Mittagessen teilnehmen werden. Das ist auch das Ziel – doch sind damit auch Herausforderungen verbunden. Das Land stellt dafür den Schulämtern 5 Mio. € zur Verfügung, um kurzfristig Möbel, Teller oder Besteck zu beschaffen.

Quelle sowie weitere Informationen: Augsburg R. Berliner Ganztagsgrundschule: Mittagessen für alle. URL: www.ganztagsschulen.org/de/33666.php  Zugriff 13.08.19


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Veröffentlicht: 11.09.2019

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