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Bis heute gelten für bestimmte Tierarten keine tierschutzrechtlichen Mindestvorgaben. Das soll das
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) ändern.




Bis heute gelten für bestimmte Tierarten keine tierschutzrechtlichen Mindestvorgaben. Das soll das
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) ändern.

Bis heute gelten für bestimmte Tierarten keine tierschutzrechtlichen Mindestvorgaben. Das soll das
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) ändern.
Die aktuelle Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland neben Kriterien der Wirtschaftlichkeit schrittweise stärker an Nachhaltigkeits- und Tierschutzkriterien auszurichten. Im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) sind fünf Haltungsformen geplant, beginnend mit unverarbeitetem Schweinefleisch: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland, Bio. Weitere Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten sollen folgen. Das Vorhaben einer zukunftsfesten Tierhaltung umfasst für das BMEL vier zentrale Bausteine:
Für alle Lebensmittel tierischer Herkunft, für die eine Kennzeichnung verpflichtend eingeführt wird, gilt:
Nachdem die Voraussetzungen für ein Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung im Bundeshaushalt geschaffen wurden, sollen im weiteren Schritt die Eckpunkte zur Ausgestaltung des Programms etabliert werden. Das Bundesprogramm soll Investitionen in zukunftsfeste Stallbaumaßnahmen fördern. Zudem soll es eine Förderung für die laufenden Mehrkosten geben, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung entstehen.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung geschlossen werden. Darüber hinaus sollen insbesondere zeitnah wesentliche Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen festgelegt werden, mit denen eine tiergerechte Haltung, Pflege und Fütterung der Tiere sichergestellt werden kann. Für Mastputen existieren solche Regelungen bislang weder auf EU-Ebene noch national.
Mit dem erforderlichen Umbau der Tierhaltung soll für LandwirtInnen eine verlässliche Perspektive geschaffen werden. Die Anschubfinanzierung hierfür umfasst 1 Mrd. €.
Gesetzesentwurf der Bundesregierung:
→ https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004822.pdf
Quellen:
• BMEL: Zukunftsfeste Tierhaltung: Eckpunkte zur Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung. eckpunkte-tierhaltungskennzeichnung.pdf (bmel.de). Pressemeldung vom 07.06.2022
• BMEL: BMEL legt Eckpunkte des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung vor – Grundlagen zur finanziellen Förderung von Landwirtinnen und Landwirten stehen. Pressemeldung vom 21.12.2022
• BMEL: Mehr Tierschutz für Mastputen: BMEL legt Eckpunkte zu Mindestanforderungen an Haltung vor. Pressemeldung vom 29.12.2022
