Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung der Haltungsform bei Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Die neue Haltungskennzeichnung umfasst fünf verschiedene Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Zunächst regelt das Gesetz die Mast bei Schweinen und soll schon bald ausgeweitet werden. Weitere Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten sollen folgen. Das Gesetz betrifft somit auch unverarbeitetes Fleisch, das z. B. in der Fleischtheke angeboten wird, etwa beim Metzger, Supermarkt, Hofladen oder Wochenmarkt.

Darüber hinaus sieht der Beschluss Änderungen im Baugesetzbuch zur Erleichterung von Stallumbauten vor. Tierhaltende Betriebe sollen es so künftig einfacher haben, ihre Ställe an die tiergerechteren Haltungsformen anzupassen. Durch die baurechtliche Privilegierung der Unternehmen soll der Umbau der Stallanlagen von der vorhandenen Tierhaltung auf die Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ erleichtert werden. Hierfür müssen Tierhalter ihre Bestände nicht verringern. Beide Gesetze sind im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Pressemeldung vom 16.06.2023




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 7/2023 auf Seite M407.


Der Bundestag hat am 16. Juni 2023, in abschließender Lesung, das von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Cem Özdemir, vorgelegte Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Die staatlich verpflichtende Kennzeichnung soll für mehr Transparenz in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucher*innen eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen. Dem Gesetzesentwurf muss noch der Bundesrat zustimmen.








Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung der Haltungsform bei Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Die neue Haltungskennzeichnung umfasst fünf verschiedene Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Zunächst regelt das Gesetz die Mast bei Schweinen und soll schon bald ausgeweitet werden. Weitere Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten sollen folgen. Das Gesetz betrifft somit auch unverarbeitetes Fleisch, das z. B. in der Fleischtheke angeboten wird, etwa beim Metzger, Supermarkt, Hofladen oder Wochenmarkt.

Darüber hinaus sieht der Beschluss Änderungen im Baugesetzbuch zur Erleichterung von Stallumbauten vor. Tierhaltende Betriebe sollen es so künftig einfacher haben, ihre Ställe an die tiergerechteren Haltungsformen anzupassen. Durch die baurechtliche Privilegierung der Unternehmen soll der Umbau der Stallanlagen von der vorhandenen Tierhaltung auf die Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ erleichtert werden. Hierfür müssen Tierhalter ihre Bestände nicht verringern. Beide Gesetze sind im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Pressemeldung vom 16.06.2023




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 7/2023 auf Seite M407.


Ernährungspolitik: Bundestag beschließt staatlich verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung der Haltungsform bei Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Die neue Haltungskennzeichnung umfasst fünf verschiedene Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Zunächst regelt das Gesetz die Mast bei Schweinen und soll schon bald ausgeweitet werden. Weitere Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten sollen folgen. Das Gesetz betrifft somit auch unverarbeitetes Fleisch, das z. B. in der Fleischtheke angeboten wird, etwa beim Metzger, Supermarkt, Hofladen oder Wochenmarkt.

Darüber hinaus sieht der Beschluss Änderungen im Baugesetzbuch zur Erleichterung von Stallumbauten vor. Tierhaltende Betriebe sollen es so künftig einfacher haben, ihre Ställe an die tiergerechteren Haltungsformen anzupassen. Durch die baurechtliche Privilegierung der Unternehmen soll der Umbau der Stallanlagen von der vorhandenen Tierhaltung auf die Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ erleichtert werden. Hierfür müssen Tierhalter ihre Bestände nicht verringern. Beide Gesetze sind im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Pressemeldung vom 16.06.2023


Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 7/2023 auf Seite M407.
Verschlagwortet mit: Gesetz, Tierhaltungskennzeichnung

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Veröffentlicht: 12.07.2023

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