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Serie über lebensmittelrelevante mikrobiologische Gesundheitsrisiken
Rolf Steinmüller, Erftstadt
Bei Botulismus handelt es sich um eine lebensbedrohliche Erkrankung von Mensch und Tier, die durch Aufnahme des Botulinum-Neurotoxins (BoNT) bzw. der Sporen (im Fall des Säuglingsbotulismus) von C. botulinum hervorgerufen wird.
Botulismus kann sowohl bei Tieren als auch beim Menschen auftreten. Je nach dem pathogenetischen Mechanismus werden verschiedene Formen unterschieden, von denen die Intoxikation über Lebens- bzw. Futtermittel wohl die bekannteste ist.
Obwohl es sich beim Botulismus um eine seltene Erkrankung handelt und Übertragungen von Mensch zu Mensch bislang noch nicht beobachtet wurden, stellt er aufgrund der hohen Sterblichkeitsrate ein sehr ernst zu nehmendes lebensmittelhygienisches und gesundheitliches Problem dar. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Botulismus zu melden. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 7 IfSG ist im Fall des Clostridium botulinum auf eine akute Infektion hinzuweisen. Die Besonderheit des IfSG besteht in der Adressierung der Mitwirkungs- und Meldepflichten darin, dass nicht etwa nur Humanmediziner einbezogen sind, sondern auch die Tierärzte.
Die Literatur zu diesem Artikel finden Sie im Internet unter