Keine Ergebnisse gefunden
Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.
Claudia Gölz, Berlin
Für journalistische Tätigkeiten reichtUm sich selbstständig zu machen, ist eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt nötig. Sie müssen hierzu den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen, in dem u. a. Auskünfte über Ihre voraussichtlichen Einkünfte gefordert werden. Das Finanzamt entscheidet daraufhin über die Notwendigkeit und Höhe einer Einkommensteuervorauszahlung. Zudem müssen Sie angeben, ob Sie voraussichtlich unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) fallen und diese in Anspruch nehmen wollen. Die Anmeldung beim Gewerbeamt und der Gewerbeschein entfallen für Freie Berufe, sie sind nur Pflicht für Gewerbetreibende.
Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 02/09 ab Seite 107.


Claudia Gölz, Berlin
Für journalistische Tätigkeiten reichtUm sich selbstständig zu machen, ist eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt nötig. Sie müssen hierzu den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen, in dem u. a. Auskünfte über Ihre voraussichtlichen Einkünfte gefordert werden. Das Finanzamt entscheidet daraufhin über die Notwendigkeit und Höhe einer Einkommensteuervorauszahlung. Zudem müssen Sie angeben, ob Sie voraussichtlich unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) fallen und diese in Anspruch nehmen wollen. Die Anmeldung beim Gewerbeamt und der Gewerbeschein entfallen für Freie Berufe, sie sind nur Pflicht für Gewerbetreibende.
Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 02/09 ab Seite 107.
Claudia Gölz, Berlin
Für journalistische Tätigkeiten reicht
ein Schreibtisch zu Hause, für die
Beratung wirkt dies unprofessionell.
Foto: BilderboxImmer mehr OecotrophologInnen spielen mit dem Gedanken, sich selbstständig zu machen. Auf dem Weg in die Selbstständigkeit gilt es, vieles zu durchdenken und einige Hürden zu überwinden. Dieser Beitrag soll Ihnen Anregungen und Informationen dazu geben. Im ersten Teil wurden für eine Existenzgründung mögliche Unternehmensarten sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten beschrieben. Der nun folgende 2. Teil beschäftigt sich mit Steuern und wichtigen Versicherungen für Selbstständige sowie mit räumlicher Ausstattung und Honorarfindung.
Um sich selbstständig zu machen, ist eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt nötig. Sie müssen hierzu den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen, in dem u. a. Auskünfte über Ihre voraussichtlichen Einkünfte gefordert werden. Das Finanzamt entscheidet daraufhin über die Notwendigkeit und Höhe einer Einkommensteuervorauszahlung. Zudem müssen Sie angeben, ob Sie voraussichtlich unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) fallen und diese in Anspruch nehmen wollen. Die Anmeldung beim Gewerbeamt und der Gewerbeschein entfallen für Freie Berufe, sie sind nur Pflicht für Gewerbetreibende.
Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 02/09 ab Seite 107.