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![Abb.: Definition und Mindestanforderungen für die Zusatz-Weiterbildung (ZWB) „Ernährungsmedizin“ [1] <br /><br />
MWBO = Musterweiterbildungsordnung](/wp-content/uploads/wpallimport/files/ZWB.png)
Abb.: Definition und Mindestanforderungen für die Zusatz-Weiterbildung (ZWB) „Ernährungsmedizin“ [1]
MWBO = Musterweiterbildungsordnung


![Abb.: Definition und Mindestanforderungen für die Zusatz-Weiterbildung (ZWB) „Ernährungsmedizin“ [1] <br /><br />
MWBO = Musterweiterbildungsordnung](/wp-content/uploads/wpallimport/files/ZWB.png)
Abb.: Definition und Mindestanforderungen für die Zusatz-Weiterbildung (ZWB) „Ernährungsmedizin“ [1]
MWBO = Musterweiterbildungsordnung
Abb.: Definition und Mindestanforderungen für die Zusatz-Weiterbildung (ZWB) „Ernährungsmedizin“ [1]
MWBO = Musterweiterbildungsordnung
Definition und Anforderungen werden dort genau definiert (• Abbildung), ebenso wie eine Reihe weiterer Zusatz-Weiterbildungen wie z. B. Diabetologie, Allergologie oder Akupunktur. Ärzte mit entsprechender Zertifizierung können diese Bezeichnung ab jetzt offiziell führen.
Anmerkung der Redaktion: (hes) Diese offizielle Anerkennung der „Ernährungsmedizin“ wird hoffentlich dazu führen, dass sich mehr Ärzte um diese Zusatzbezeichnung bemühen und damit auch mehr entsprechendes Fachwissen vorgehalten und eingesetzt wird.
Literatur:
1. 121. Deutscher Ärztetag. Beschlussprotokoll. Erfurt, 8.-11.5.2018. URL: www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/121.DAET/121_Beschlussprotokoll.pdf Zugriff 22.06.18