Nach kontroverser Diskussion ermöglicht das EU-Parlament Herstellern von Babynahrung, die eine Mindestmenge der mehrfach ungesättigten Omega-3-Fettsäure DHA (Docosahexaensäure) enthält, die Angabe „trägt zur normalen Entwicklung der Sehkraft bei Säuglingen bis zum Alter von zwölf Monaten bei".

DHA ist als ein natürlicher Bestandteil in der Muttermilch vorhanden und wird einigen Säuglingsnahrungen zugesetzt. Hersteller hatten beantragt, die Angabe hinsichtlich der Entwicklung der Sehkraft auf Säuglingsfolgenahrung sogar für das zweite Lebenshalbjahr machen zu dürfen.

„Diese Entscheidung wird dazu beitragen, dass auch in Zukunft sorgfältige wissenschaftliche Untersuchungen über die gesundheitlichen Auswirkungen der Säuglingsernährung durchgeführt werden und damit schrittweise weitere Verbesserung in diesem für die Kindergesundheit so wichtigen Bereich befördern“, bewertet Prof. Dr. Berthold KOLETZKO die Zulassung. Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM), Newsletter April 2011

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 06/11 auf Seite 285.





Nach kontroverser Diskussion ermöglicht das EU-Parlament Herstellern von Babynahrung, die eine Mindestmenge der mehrfach ungesättigten Omega-3-Fettsäure DHA (Docosahexaensäure) enthält, die Angabe „trägt zur normalen Entwicklung der Sehkraft bei Säuglingen bis zum Alter von zwölf Monaten bei".

DHA ist als ein natürlicher Bestandteil in der Muttermilch vorhanden und wird einigen Säuglingsnahrungen zugesetzt. Hersteller hatten beantragt, die Angabe hinsichtlich der Entwicklung der Sehkraft auf Säuglingsfolgenahrung sogar für das zweite Lebenshalbjahr machen zu dürfen.

„Diese Entscheidung wird dazu beitragen, dass auch in Zukunft sorgfältige wissenschaftliche Untersuchungen über die gesundheitlichen Auswirkungen der Säuglingsernährung durchgeführt werden und damit schrittweise weitere Verbesserung in diesem für die Kindergesundheit so wichtigen Bereich befördern“, bewertet Prof. Dr. Berthold KOLETZKO die Zulassung. Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM), Newsletter April 2011

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DHA-Hinweis zugelassen: Health-Claim auf Babynahrung

Nach kontroverser Diskussion ermöglicht das EU-Parlament Herstellern von Babynahrung, die eine Mindestmenge der mehrfach ungesättigten Omega-3-Fettsäure DHA (Docosahexaensäure) enthält, die Angabe „trägt zur normalen Entwicklung der Sehkraft bei Säuglingen bis zum Alter von zwölf Monaten bei”.

DHA ist als ein natürlicher Bestandteil in der Muttermilch vorhanden und wird einigen Säuglingsnahrungen zugesetzt. Hersteller hatten beantragt, die Angabe hinsichtlich der Entwicklung der Sehkraft auf Säuglingsfolgenahrung sogar für das zweite Lebenshalbjahr machen zu dürfen.

„Diese Entscheidung wird dazu beitragen, dass auch in Zukunft sorgfältige wissenschaftliche Untersuchungen über die gesundheitlichen Auswirkungen der Säuglingsernährung durchgeführt werden und damit schrittweise weitere Verbesserung in diesem für die Kindergesundheit so wichtigen Bereich befördern“, bewertet Prof. Dr. Berthold KOLETZKO die Zulassung. Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM), Newsletter April 2011

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 06/11 auf Seite 285.

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Veröffentlicht: 10.05.2011

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