Die Aorta gilt künftig als eigenständiges Organ des Menschen. Dies wurde in den neuen Leitlinien zu aortenchirurgischen Behandlungen der Europäischen Gesellschaft für Herz-Thorax-Chirurgie (EACTS) und der US-amerikanischen Society of Thoracic Surgeons (STS) festgelegt.

Die Aorta zieht sich von der linken Herzkammer durch den Brustkorb und den Bauch bis ins Becken und ist das zentrale Gefäß des Körperkreislaufs: „Von der Aorta hängt die gesamte Versorgung des Körpers mit sauerstoffreichem Blut ab, deshalb auch die Bezeichnung ‚Hauptschlagader‘“, erklärt der Direktor der Abteilung für Gefäßchirurgie Prof. Nikolaos Tsilimparis, der gemeinsam mit Prof. Maximilian Pichlmaier das Universitäre Aortenzentrum des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München leitet.

Bislang ist es üblich, dass Erkrankungen der Aorta je nach Art und Lage entweder in der Herzchirurgie oder in der Gefäßchirurgie behandelt werden. Die neue Einordnung der Aorta als Organ habe weitreichende Konsequenzen von der Aufteilung medizinischer Fachbereiche bis zur konkreten Versorgung von Patient*innen. „Die Anerkennung der Aorta als eigenständiges Organ ist in jeder Hinsicht folgerichtig. Denn bei fast allen Aortenerkrankungen handelt es sich um sehr komplexe, potenziell lebensbedrohliche Krankheitsbilder, bei denen meist auch andere Organsysteme in das Krankheitsgeschehen involviert sind“, erklärt Prof. Tsilimparis. Dieser Komplexität könne letztlich nur mit einer fachübergreifenden, ganzheitlichen Betrachtung der Aorta und einer interdisziplinären Therapiestrategie Rechnung getragen werden. Prof. Pichlmaier ergänzt: „Dies gilt umso mehr, weil Erkrankungen wie ein Aortenaneurysma oder ein Aortenriss anspruchsvolle chirurgische Eingriffe erfordern, die die Expertise eines hochspezialisierten Ärzteteams voraussetzt.“

Quellen:

• Deutsches Ärzteblatt, Pressemeldung vom 27.02.2024

• LMU Klinikum München, Pressemeldung vom 04.03.2024





Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2024 auf Seite M191.










Die Aorta gilt künftig als eigenständiges Organ des Menschen. Dies wurde in den neuen Leitlinien zu aortenchirurgischen Behandlungen der Europäischen Gesellschaft für Herz-Thorax-Chirurgie (EACTS) und der US-amerikanischen Society of Thoracic Surgeons (STS) festgelegt.

Die Aorta zieht sich von der linken Herzkammer durch den Brustkorb und den Bauch bis ins Becken und ist das zentrale Gefäß des Körperkreislaufs: „Von der Aorta hängt die gesamte Versorgung des Körpers mit sauerstoffreichem Blut ab, deshalb auch die Bezeichnung ‚Hauptschlagader‘“, erklärt der Direktor der Abteilung für Gefäßchirurgie Prof. Nikolaos Tsilimparis, der gemeinsam mit Prof. Maximilian Pichlmaier das Universitäre Aortenzentrum des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München leitet.

Bislang ist es üblich, dass Erkrankungen der Aorta je nach Art und Lage entweder in der Herzchirurgie oder in der Gefäßchirurgie behandelt werden. Die neue Einordnung der Aorta als Organ habe weitreichende Konsequenzen von der Aufteilung medizinischer Fachbereiche bis zur konkreten Versorgung von Patient*innen. „Die Anerkennung der Aorta als eigenständiges Organ ist in jeder Hinsicht folgerichtig. Denn bei fast allen Aortenerkrankungen handelt es sich um sehr komplexe, potenziell lebensbedrohliche Krankheitsbilder, bei denen meist auch andere Organsysteme in das Krankheitsgeschehen involviert sind“, erklärt Prof. Tsilimparis. Dieser Komplexität könne letztlich nur mit einer fachübergreifenden, ganzheitlichen Betrachtung der Aorta und einer interdisziplinären Therapiestrategie Rechnung getragen werden. Prof. Pichlmaier ergänzt: „Dies gilt umso mehr, weil Erkrankungen wie ein Aortenaneurysma oder ein Aortenriss anspruchsvolle chirurgische Eingriffe erfordern, die die Expertise eines hochspezialisierten Ärzteteams voraussetzt.“

Quellen:

• Deutsches Ärzteblatt, Pressemeldung vom 27.02.2024

• LMU Klinikum München, Pressemeldung vom 04.03.2024





Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2024 auf Seite M191.


Anatomie: Die Aorta ist jetzt ein Organ

Die Aorta gilt künftig als eigenständiges Organ des Menschen. Dies wurde in den neuen Leitlinien zu aortenchirurgischen Behandlungen der Europäischen Gesellschaft für Herz-Thorax-Chirurgie (EACTS) und der US-amerikanischen Society of Thoracic Surgeons (STS) festgelegt.

Die Aorta zieht sich von der linken Herzkammer durch den Brustkorb und den Bauch bis ins Becken und ist das zentrale Gefäß des Körperkreislaufs: „Von der Aorta hängt die gesamte Versorgung des Körpers mit sauerstoffreichem Blut ab, deshalb auch die Bezeichnung ‚Hauptschlagader‘“, erklärt der Direktor der Abteilung für Gefäßchirurgie Prof. Nikolaos Tsilimparis, der gemeinsam mit Prof. Maximilian Pichlmaier das Universitäre Aortenzentrum des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München leitet.

Bislang ist es üblich, dass Erkrankungen der Aorta je nach Art und Lage entweder in der Herzchirurgie oder in der Gefäßchirurgie behandelt werden. Die neue Einordnung der Aorta als Organ habe weitreichende Konsequenzen von der Aufteilung medizinischer Fachbereiche bis zur konkreten Versorgung von Patient*innen. „Die Anerkennung der Aorta als eigenständiges Organ ist in jeder Hinsicht folgerichtig. Denn bei fast allen Aortenerkrankungen handelt es sich um sehr komplexe, potenziell lebensbedrohliche Krankheitsbilder, bei denen meist auch andere Organsysteme in das Krankheitsgeschehen involviert sind“, erklärt Prof. Tsilimparis. Dieser Komplexität könne letztlich nur mit einer fachübergreifenden, ganzheitlichen Betrachtung der Aorta und einer interdisziplinären Therapiestrategie Rechnung getragen werden. Prof. Pichlmaier ergänzt: „Dies gilt umso mehr, weil Erkrankungen wie ein Aortenaneurysma oder ein Aortenriss anspruchsvolle chirurgische Eingriffe erfordern, die die Expertise eines hochspezialisierten Ärzteteams voraussetzt.“

Quellen:

• Deutsches Ärzteblatt, Pressemeldung vom 27.02.2024

• LMU Klinikum München, Pressemeldung vom 04.03.2024


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Veröffentlicht: 15.04.2024

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