Im Jahr 2015 sind 1,03 Mrd. € Kaffeesteuer in die Bundeskasse geflossen. Dabei sind die jährlichen Kaffeesteuereinnahmen relativ stabil.


Der Einnahmerekord an Kaffeesteuer stammt aus dem Jahr 1994 mit 1,16 Mrd. €. Vergleichsweise wenig hatte der Bund hingegen im Jahr 2006 mit 0,97 Mrd. € eingenommen. Die Kaffeesteuer wird als „Fertigproduktsteuer“ seit dem 1. Januar 1993 mit einheitlichen Steuersätzen erhoben, auf Röstkaffee mit einem Steuertarif von 2,19 € je Kilogramm und auf löslichen Kaffee mit 4,78 € je Kilogramm. Zusätzlich werden kaffeehaltige Waren (z. B. Cappuccino, Eiskaffee oder Café au Lait) bei der Einfuhr in das deutsche Steuergebiet gemäß ihrem Kaffeeanteil mit der Steuer belastet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemeldung vom 16.08.2016




Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 09/16 auf Seite M504.





Im Jahr 2015 sind 1,03 Mrd. € Kaffeesteuer in die Bundeskasse geflossen. Dabei sind die jährlichen Kaffeesteuereinnahmen relativ stabil.


Der Einnahmerekord an Kaffeesteuer stammt aus dem Jahr 1994 mit 1,16 Mrd. €. Vergleichsweise wenig hatte der Bund hingegen im Jahr 2006 mit 0,97 Mrd. € eingenommen. Die Kaffeesteuer wird als „Fertigproduktsteuer“ seit dem 1. Januar 1993 mit einheitlichen Steuersätzen erhoben, auf Röstkaffee mit einem Steuertarif von 2,19 € je Kilogramm und auf löslichen Kaffee mit 4,78 € je Kilogramm. Zusätzlich werden kaffeehaltige Waren (z. B. Cappuccino, Eiskaffee oder Café au Lait) bei der Einfuhr in das deutsche Steuergebiet gemäß ihrem Kaffeeanteil mit der Steuer belastet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemeldung vom 16.08.2016




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Die Ernährungswelt in Zahlen: Mehr als 1 Milliarde Euro Kaffeesteuer

Im Jahr 2015 sind 1,03 Mrd. € Kaffeesteuer in die Bundeskasse geflossen. Dabei sind die jährlichen Kaffeesteuereinnahmen relativ stabil.

Der Einnahmerekord an Kaffeesteuer stammt aus dem Jahr 1994 mit 1,16 Mrd. €. Vergleichsweise wenig hatte der Bund hingegen im Jahr 2006 mit 0,97 Mrd. € eingenommen. Die Kaffeesteuer wird als „Fertigproduktsteuer“ seit dem 1. Januar 1993 mit einheitlichen Steuersätzen erhoben, auf Röstkaffee mit einem Steuertarif von 2,19 € je Kilogramm und auf löslichen Kaffee mit 4,78 € je Kilogramm. Zusätzlich werden kaffeehaltige Waren (z. B. Cappuccino, Eiskaffee oder Café au Lait) bei der Einfuhr in das deutsche Steuergebiet gemäß ihrem Kaffeeanteil mit der Steuer belastet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemeldung vom 16.08.2016


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Veröffentlicht: 13.09.2016

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