Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hessen entschieden: Nahrungsergänzungsmittel mit der Bezeichnung „Fatburner“ dürfen weder in den Handel kommen noch so beworben werden.

Als „Fatburner“ werden Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet, welchen u. a. eine Förderung der körpereigenen Fettverbrennung nachgesagt wird. Ein wissenschaftlicher Nutzen bzw. Wirkungsnachweis konnte bislang nicht erbracht werden. Da es sich bei der Bezeichnung „Fatburner“ und den Gesundheitsversprechen um gesundheitsbezogene Angaben handelt, wird deren Nutzung und Vertrieb in der europäischen Health-Claims-Verordnung regelt. Demnach sind gesundheitsbezogene Angaben verboten, die nicht speziell zugelassen und in eine entsprechende Liste aufgenommen worden sind.

Eine Hamburger Firma bewarb ihren „Fat Burner LIPO 100“ aus Koffein, L-Carnitin und weiteren Pflanzenstoffen mit mehreren Gesundheitsversprechen, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen nicht ausreichend belegt waren und gegen geltendes Recht verstießen. Die Produktversprechen des Anbieters waren eine Optimierung der Fettverbrennung, die Verbesserung der geistigen und muskulären Stärke und eine Minimierung der Ermüdung bei körperlicher Belastung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im Januar die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Hessen und wies die Nichtzulassungsbeschwerde des Anbieters zurück. Für die beanstandeten gesundheitsbezogenen Aussagen gibt es keine Zulassung. Damit sind die Urteile des Landes- und Oberlandesgerichtes Hamburg rechtskräftig. „Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Anbieters abgewiesen hat und damit die erstrittenen Urteile rechtskräftig sind“, sagt Kerstin Wolf, Referentin für Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Produkte, die vermeintlich die Gewichtsreduktion erleichtern und die Fitness steigern sollen, seien gerade bei jungen Menschen gefragt. Es dürfe nicht sein, dass junge Menschen fragwürdigen Gesundheitsversprechen vertrauen und unnötig Geld ausgeben, erklärt Wolf fort.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 25.03.2022




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 5/2022 auf Seite M241.


In Kurz & bündig stellen wir immer wieder auch Instagram-Posts von unserem Account @ernaehrungsumschau vor, die eine besonders hohe Interaktionsrate hatten. In dieser Ausgabe haben wir uns für einen Post entschieden, der auffällig viel geliked, geteilt und positiv kommentiert wurde.








Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hessen entschieden: Nahrungsergänzungsmittel mit der Bezeichnung „Fatburner“ dürfen weder in den Handel kommen noch so beworben werden.

Als „Fatburner“ werden Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet, welchen u. a. eine Förderung der körpereigenen Fettverbrennung nachgesagt wird. Ein wissenschaftlicher Nutzen bzw. Wirkungsnachweis konnte bislang nicht erbracht werden. Da es sich bei der Bezeichnung „Fatburner“ und den Gesundheitsversprechen um gesundheitsbezogene Angaben handelt, wird deren Nutzung und Vertrieb in der europäischen Health-Claims-Verordnung regelt. Demnach sind gesundheitsbezogene Angaben verboten, die nicht speziell zugelassen und in eine entsprechende Liste aufgenommen worden sind.

Eine Hamburger Firma bewarb ihren „Fat Burner LIPO 100“ aus Koffein, L-Carnitin und weiteren Pflanzenstoffen mit mehreren Gesundheitsversprechen, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen nicht ausreichend belegt waren und gegen geltendes Recht verstießen. Die Produktversprechen des Anbieters waren eine Optimierung der Fettverbrennung, die Verbesserung der geistigen und muskulären Stärke und eine Minimierung der Ermüdung bei körperlicher Belastung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im Januar die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Hessen und wies die Nichtzulassungsbeschwerde des Anbieters zurück. Für die beanstandeten gesundheitsbezogenen Aussagen gibt es keine Zulassung. Damit sind die Urteile des Landes- und Oberlandesgerichtes Hamburg rechtskräftig. „Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Anbieters abgewiesen hat und damit die erstrittenen Urteile rechtskräftig sind“, sagt Kerstin Wolf, Referentin für Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Produkte, die vermeintlich die Gewichtsreduktion erleichtern und die Fitness steigern sollen, seien gerade bei jungen Menschen gefragt. Es dürfe nicht sein, dass junge Menschen fragwürdigen Gesundheitsversprechen vertrauen und unnötig Geld ausgeben, erklärt Wolf fort.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 25.03.2022




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 5/2022 auf Seite M241.


ERNÄHRUNGS UMSCHAU auf Instagram: Endgültiges Aus für „Fatburner“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hessen entschieden: Nahrungsergänzungsmittel mit der Bezeichnung „Fatburner“ dürfen weder in den Handel kommen noch so beworben werden.

Als „Fatburner“ werden Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet, welchen u. a. eine Förderung der körpereigenen Fettverbrennung nachgesagt wird. Ein wissenschaftlicher Nutzen bzw. Wirkungsnachweis konnte bislang nicht erbracht werden. Da es sich bei der Bezeichnung „Fatburner“ und den Gesundheitsversprechen um gesundheitsbezogene Angaben handelt, wird deren Nutzung und Vertrieb in der europäischen Health-Claims-Verordnung regelt. Demnach sind gesundheitsbezogene Angaben verboten, die nicht speziell zugelassen und in eine entsprechende Liste aufgenommen worden sind.

Eine Hamburger Firma bewarb ihren „Fat Burner LIPO 100“ aus Koffein, L-Carnitin und weiteren Pflanzenstoffen mit mehreren Gesundheitsversprechen, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen nicht ausreichend belegt waren und gegen geltendes Recht verstießen. Die Produktversprechen des Anbieters waren eine Optimierung der Fettverbrennung, die Verbesserung der geistigen und muskulären Stärke und eine Minimierung der Ermüdung bei körperlicher Belastung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im Januar die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Hessen und wies die Nichtzulassungsbeschwerde des Anbieters zurück. Für die beanstandeten gesundheitsbezogenen Aussagen gibt es keine Zulassung. Damit sind die Urteile des Landes- und Oberlandesgerichtes Hamburg rechtskräftig. „Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Anbieters abgewiesen hat und damit die erstrittenen Urteile rechtskräftig sind“, sagt Kerstin Wolf, Referentin für Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Produkte, die vermeintlich die Gewichtsreduktion erleichtern und die Fitness steigern sollen, seien gerade bei jungen Menschen gefragt. Es dürfe nicht sein, dass junge Menschen fragwürdigen Gesundheitsversprechen vertrauen und unnötig Geld ausgeben, erklärt Wolf fort.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 25.03.2022


Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 5/2022 auf Seite M241.
Verschlagwortet mit: Fatburner, Verbraucherzentralen

News zum Thema des Artikels

Verschiedene Kaplsen und Tabletten, symbolisieren Nahrungsergänzungsmittel

Lesetipp Heft 4/2026: Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind weit verbreitet, ihr Nutzen ist jedoch nicht immer eindeutig belegt. Der Beitrag gibt einen Überblick über Bewertungskriterien, potenzielle Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen …
weiterlesen

Lesetipp Heft 03/2026: Ernährung im Rollstuhltennis

Die Studie in der Rubrik „Junge Forschung“ untersucht mithilfe eines Mixed-Methods-Designs die Sporternährung von Rollstuhltennisspieler*innen. Sie zeigt, dass der Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln oft problematisch ist und die Energiezufuhr insbesondere an Training …
weiterlesen

Im Hintergrund pflanzliche Lebensmittel, vorne ein Löffel mit Nahrungsergänzungsmitteln

Online News: Wirkung einer Multinährstoffsupplementierung auf den Vitamin- und Mineralstoffstatus gesunder Veganer*innen

Im Rahmen der MultiVeg-Studie wurde untersucht, wie sich die Einnahme eines Multinährstoffpräparats auf den Status ausgewählter Mineralstoffe sowie von Vitamin A, Vitamin B12, Vitamin B2, Vitamin-K-Markern, Folat und Cholin bei gesunden Veganer*innen auswirkt …
weiterlesen

Artikelfakten

Veröffentlicht: 11.05.2022

Themen des Artikels

Dieser Artikel erscheint in

Artikel teilen

Weitere Artikel zum Thema

15.06.2026

Nachschlag 6/2026: Wann wurde Pudding zum Nahrungsergänzungsmittel?

Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass immer mehr Lebensmittel einen Zusatznutzen haben? Getränke sind nicht mehr nur Durstlöscher, sondern enthalten zusätzlich Ballaststoffe, Vitamine oder Mineralstoffe. Pudding ist nicht einfach ein leckerer Nachtisch, sondern gleichz … weiterlesen

15.04.2026

Editorial 4/2026: Nahrungsergänzungsmittel: zwischen Trend und Therapie

Nahrungsergänzungsmittel sind in aller Munde. Vitamine, Mineralstoffe, Proteine oder pflanzliche Extrakte – sie alle versprechen mehr Energie, bessere Gesundheit und schönere Haut und Haare. In Drogerien, Apotheken und vor allem online boomen die Verkäufe. Was früher ge … weiterlesen

11.06.2025

Befindlichkeitsstörungen

Gibt es eigentlich Menschen, die völlig gesund sind? Wir alle kennen verbreitete Beschwerden, z. B. nicht gut (ein-)schlafen zu können, sich müde/erschöpft zu fühlen, an Nervosität/Stress zu leiden, Schmerzen in Muskel oder Gelenk zu entdecken oder sich gefühlt zu oft I … weiterlesen

15.10.2024

Leser*innenbrief: Ashwagandha

Vielen Dank für den Nachschlag zum Social-Media-Trend Ashwagandha (⇒ ERNÄHRUNGS UMSCHAU 8/2024). Dazu eine Ergänzung, die für alle solche „Trend“-Pflanzen gilt, insbesondere dann, wenn sie v. a. in Form von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) auf den Markt kommen. Ashwagand … weiterlesen

11.09.2024

Junge Forschung: Untersuchung von Influencendenwerbung für NEM auf Instagram

Ist eine Differenzierung zwischen privaten und werblichen Posts möglich? Hintergrund Laut einer Studie des Marktforschungsunternehmens Nielson Company vertrauen knapp 30 % der Konsument*innen Onlineempfehlungen von Influencenden. Im Vergleich dazu würden lediglich 3 % e … weiterlesen

13.03.2024

Nachschlag 3/2024: Heiliges Öl!!

Pflanzenöle – schon vor Jahrtausenden aus Baumwoll-, Distel-, Lein-, Mohn- und Sesamsamen sowie Mandeln und Oliven gewonnen – sind seit langem Bestandteil der menschlichen Ernährung und Kultur. Neben der Ernährung dienten sie seit jeher auch der äußerlichen oder sogar r … weiterlesen

15.01.2024

Nahrungsergänzungsmittel: Hochdosierte NEM mit Vitamin D können die Gesundheit beeinträchtigen

Vitamin D kann vom Körper mithilfe von Sonnenlicht selbst synthetisiert werden, anders als die meisten Vitamine, die mit der Nahrung zugeführt werden müssen. Bei ausreichender Sonnenlichtbestrahlung trägt die körpereigene Bildung zu 80–90 % zur Vitamin-D-Versorgung bei. weiterlesen

13.12.2023

Wechseljahre: Isoflavone als Hilfe in den Wechseljahren?

Viele Frauen suchen während der Wechseljahre Linderung gegen Hitzewallungen, Schweißausbrüche, Schlaflosigkeit oder Stimmungsschwankungen. Gegen solche typischen Wechseljahrsbeschwerden sollen Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit Isoflavonen aus Soja (=> lesen Sie hier … weiterlesen