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In der Empfehlung der Arbeitsgruppe zum Leistungsverzeichnis sind unter der laufenden Nummer 65–67 aufgeführt:
• ein Erstgespräch, Richtwert 60 Minuten, ist mit 60 € Höchstbetrag beihilfefähig, ab 2019 mit 66 €,
• eine Einzelbehandlung von 30 Minuten mit 30 € (2019: 33 €)
• Gruppenbehandlungen von 30 Minuten mit 10 € (2019: 11 €) je Einheit
Die Ergebnisse haben noch Empfehlungscharakter und sind bisher für den Bund und Rheinland-Pfalz für die Änderungsverordnung, deren Inkrafttreten Mitte des Jahres erwartet wird, auf den Weg gebracht.
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