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Ende September hat der EU-Rat “Landwirtschaft” die Rechtsvorschriften zur Senkung der Inzidenz durch Lebensmittel übertragbarer Krankheiten in der Europäischen Union endgültig verabschiedet.
Sie treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die beiden Rechtsakte, von der EU-Kommission im August 2001 vorgeschlagen und vom EU-Parlament im Mai 2002 befürwortet, sehen eine gründliche Revision der geltenden EU-Rechtsvorschriften vor und sollen den Schutz vor Zoonosen, also den vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten, verbessern. So machen es die neuen Bestimmungen beispielsweise möglich, die Antibiotikaresistenz nicht nur bei Zoonoseerregern (z. B. Salmonellen, Campylobacter, Listeria und toxinbildende E. coli) zu überwachen, sondern auch bei anderen wichtigen Bakterien. Außerdem wird die Salmonellenüberwachung schrittweise nicht nur auf die verschiedenen Geflügelarten und Zuchtschweine, sondern auch auf Schlachtschweine ausgedehnt.
Es gibt Übergangsregelungen für die Umsetzung der neuen Regeln durch die Mitgliedstaaten. In der Anfangsphase beschränken sich die Kontrollen auf bestimmte Serotypen von Salmonellen. Diese Serotypen sind allerdings für über 70 % der gemeldeten Fälle von Salmonellose beim Menschen verantwortlich. Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1306|0|RAPID&lg=DE&display=