In einem internen Strategiepapier hat die EU-Kommission einen ersten Entwurf für ein neues Gentechnik-Recht vorgelegt, wonach die EU-Mitgliedstaaten selbst über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf ihrem Gebiet entscheiden können. Über die allgemeine Zulassung von gv- Pflanzen soll aber wie bisher in einem EU-weit verbindlichen Verfahren auf Basis einer Sicherheitsbewertung entscheiden werden.

Ziel der Neuregelung ist es, die seit langem andauernde politische Blockade zu überwinden und es den Ländern, die gv- Pflanzen nutzen wollen, zu ermöglichen, deren Anbau zu erlauben. Gleichzeitig sollen die Länder, die ihre Landwirtschaft gentechnik-frei halten wollen, die Möglichkeit dazu bekommen. In dem Stategiepapier werden auch Vorschläge gemacht, wie ein überwiegend politisch motiviertes Anbauverbot einer gv-Pflanze – die zuvor in der EU zugelassen und damit als sicher bewertet wurde – umgesetzt werden könnte.

So sei es etwa denkbar, zwischen Feldern mit gv- und konventionellen Pflanzen Mindestabstände von 5 oder 10 km vorzuschreiben, die einen Gentechnik-Anbau in der Praxis unmöglich machen. Es könnten auch sozioökonomische Kriterien – etwa Auswirkungen auf eine kleinteilige Landwirtschaft oder Imageschäden für eine Region – als Legitimation für Anbauverbote herangezogen werden. Quelle: Transgen, Meldung vom 05.05.2010.

Den Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 06/10 auf Seite 290, weitere Kurzberichte ab Seite 284.





In einem internen Strategiepapier hat die EU-Kommission einen ersten Entwurf für ein neues Gentechnik-Recht vorgelegt, wonach die EU-Mitgliedstaaten selbst über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf ihrem Gebiet entscheiden können. Über die allgemeine Zulassung von gv- Pflanzen soll aber wie bisher in einem EU-weit verbindlichen Verfahren auf Basis einer Sicherheitsbewertung entscheiden werden.

Ziel der Neuregelung ist es, die seit langem andauernde politische Blockade zu überwinden und es den Ländern, die gv- Pflanzen nutzen wollen, zu ermöglichen, deren Anbau zu erlauben. Gleichzeitig sollen die Länder, die ihre Landwirtschaft gentechnik-frei halten wollen, die Möglichkeit dazu bekommen. In dem Stategiepapier werden auch Vorschläge gemacht, wie ein überwiegend politisch motiviertes Anbauverbot einer gv-Pflanze – die zuvor in der EU zugelassen und damit als sicher bewertet wurde – umgesetzt werden könnte.

So sei es etwa denkbar, zwischen Feldern mit gv- und konventionellen Pflanzen Mindestabstände von 5 oder 10 km vorzuschreiben, die einen Gentechnik-Anbau in der Praxis unmöglich machen. Es könnten auch sozioökonomische Kriterien – etwa Auswirkungen auf eine kleinteilige Landwirtschaft oder Imageschäden für eine Region – als Legitimation für Anbauverbote herangezogen werden. Quelle: Transgen, Meldung vom 05.05.2010.

Den Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 06/10 auf Seite 290, weitere Kurzberichte ab Seite 284.



EU-Kommission: Vorschläge für eine neue Gentechnik-Politik

In einem internen Strategiepapier hat die EU-Kommission einen ersten Entwurf für ein neues Gentechnik-Recht vorgelegt, wonach die EU-Mitgliedstaaten selbst über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf ihrem Gebiet entscheiden können. Über die allgemeine Zulassung von gv- Pflanzen soll aber wie bisher in einem EU-weit verbindlichen Verfahren auf Basis einer Sicherheitsbewertung entscheiden werden.

Ziel der Neuregelung ist es, die seit langem andauernde politische Blockade zu überwinden und es den Ländern, die gv- Pflanzen nutzen wollen, zu ermöglichen, deren Anbau zu erlauben. Gleichzeitig sollen die Länder, die ihre Landwirtschaft gentechnik-frei halten wollen, die Möglichkeit dazu bekommen. In dem Stategiepapier werden auch Vorschläge gemacht, wie ein überwiegend politisch motiviertes Anbauverbot einer gv-Pflanze – die zuvor in der EU zugelassen und damit als sicher bewertet wurde – umgesetzt werden könnte.

So sei es etwa denkbar, zwischen Feldern mit gv- und konventionellen Pflanzen Mindestabstände von 5 oder 10 km vorzuschreiben, die einen Gentechnik-Anbau in der Praxis unmöglich machen. Es könnten auch sozioökonomische Kriterien – etwa Auswirkungen auf eine kleinteilige Landwirtschaft oder Imageschäden für eine Region – als Legitimation für Anbauverbote herangezogen werden. Quelle: Transgen, Meldung vom 05.05.2010.

Den Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 06/10 auf Seite 290, weitere Kurzberichte ab Seite 284.

Artikelfakten

Veröffentlicht: 11.05.2010

Dieser Artikel erscheint in

Artikel teilen

Weitere Artikel zum Thema

Keine Ergebnisse gefunden

Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.