Die Verordnung EG Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 (Novel-Food-Verordnung) legt ausführliche Bestimmungen für die Zulassung von neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten fest. Nach Artikel 14 muss die EU-Kommission spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung der Novel-Food-Verordnung übermitteln.

Aus diesem Grund wurde ein Diskussionspapier erstellt, welches einen Überblick über die Verordnung und ihre Durchführung gibt. Es kann unter http://www.europa.eu.int/comm/food/fs/novel_food/discussion_de.pdf abgerufen werden.
Um Rückmeldungen und eventuelle Verbesserungsvorschläge zu erhalten, können Interessierte ihre Kommentare zu dem Papier noch bis zum 30. September 2002 an die EU-Kommission schicken (E-Mail: sanco-novelfood@cec.eu.int). Anschließend werden die zuständigen Dienststellen den Bericht und gegebenenfalls einen entsprechenden Vorschlag unter Berücksichtigung dieses Feedbacks erstellen.


Hintergrund

Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die vor dem 15. Mai 1997 in der europäischen Gemeinschaft nicht in bedeutendem Maße zum menschlichen Verzehr verwendet wurden. Zwischen Mai 1997 und März 2002 wurden insgesamt 37 Anträge auf Zulassung neuartiger Lebensmittel und -zutaten gestellt. Bis April 2002 wurden 6 neuartige Lebensmittel für den Handel in der EU zugelassen. Dies sind: gelbes Streichfett mit Phytosterinesterzusatz, Phospholipide aus Flüssigeigelb, mit Hilfe von Leuconostoc mesenteroides hergestelltes Dextran, hochdruckpasteurisierte Fruchtzubereitungen, Trehalose und koagulierte Kartoffelproteine. Nicht erteilt wurde die Zulassung für: Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanze und getrocknete Blätter sowie Nangai-(Ngali-) Nüsse (Canarium indicum L.). EU09/02

Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 09/02 ab Seite  364.

 





Die Verordnung EG Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 (Novel-Food-Verordnung) legt ausführliche Bestimmungen für die Zulassung von neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten fest. Nach Artikel 14 muss die EU-Kommission spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung der Novel-Food-Verordnung übermitteln.

Aus diesem Grund wurde ein Diskussionspapier erstellt, welches einen Überblick über die Verordnung und ihre Durchführung gibt. Es kann unter http://www.europa.eu.int/comm/food/fs/novel_food/discussion_de.pdf abgerufen werden.
Um Rückmeldungen und eventuelle Verbesserungsvorschläge zu erhalten, können Interessierte ihre Kommentare zu dem Papier noch bis zum 30. September 2002 an die EU-Kommission schicken (E-Mail: sanco-novelfood@cec.eu.int). Anschließend werden die zuständigen Dienststellen den Bericht und gegebenenfalls einen entsprechenden Vorschlag unter Berücksichtigung dieses Feedbacks erstellen.


Hintergrund

Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die vor dem 15. Mai 1997 in der europäischen Gemeinschaft nicht in bedeutendem Maße zum menschlichen Verzehr verwendet wurden. Zwischen Mai 1997 und März 2002 wurden insgesamt 37 Anträge auf Zulassung neuartiger Lebensmittel und -zutaten gestellt. Bis April 2002 wurden 6 neuartige Lebensmittel für den Handel in der EU zugelassen. Dies sind: gelbes Streichfett mit Phytosterinesterzusatz, Phospholipide aus Flüssigeigelb, mit Hilfe von Leuconostoc mesenteroides hergestelltes Dextran, hochdruckpasteurisierte Fruchtzubereitungen, Trehalose und koagulierte Kartoffelproteine. Nicht erteilt wurde die Zulassung für: Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanze und getrocknete Blätter sowie Nangai-(Ngali-) Nüsse (Canarium indicum L.). EU09/02

Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 09/02 ab Seite  364.

 



EU – Novel-Food-Verordnung

Die Verordnung EG Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 (Novel-Food-Verordnung) legt ausführliche Bestimmungen für die Zulassung von neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten fest. Nach Artikel 14 muss die EU-Kommission spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung der Novel-Food-Verordnung übermitteln.

Aus diesem Grund wurde ein Diskussionspapier erstellt, welches einen Überblick über die Verordnung und ihre Durchführung gibt. Es kann unter http://www.europa.eu.int/comm/food/fs/novel_food/discussion_de.pdf abgerufen werden.
Um Rückmeldungen und eventuelle Verbesserungsvorschläge zu erhalten, können Interessierte ihre Kommentare zu dem Papier noch bis zum 30. September 2002 an die EU-Kommission schicken (E-Mail: sanco-novelfood@cec.eu.int). Anschließend werden die zuständigen Dienststellen den Bericht und gegebenenfalls einen entsprechenden Vorschlag unter Berücksichtigung dieses Feedbacks erstellen.

Hintergrund

Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die vor dem 15. Mai 1997 in der europäischen Gemeinschaft nicht in bedeutendem Maße zum menschlichen Verzehr verwendet wurden. Zwischen Mai 1997 und März 2002 wurden insgesamt 37 Anträge auf Zulassung neuartiger Lebensmittel und -zutaten gestellt. Bis April 2002 wurden 6 neuartige Lebensmittel für den Handel in der EU zugelassen. Dies sind: gelbes Streichfett mit Phytosterinesterzusatz, Phospholipide aus Flüssigeigelb, mit Hilfe von Leuconostoc mesenteroides hergestelltes Dextran, hochdruckpasteurisierte Fruchtzubereitungen, Trehalose und koagulierte Kartoffelproteine. Nicht erteilt wurde die Zulassung für: Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanze und getrocknete Blätter sowie Nangai-(Ngali-) Nüsse (Canarium indicum L.). EU09/02

Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 09/02 ab Seite  364.

 

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Veröffentlicht: 10.09.2002

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