Die EU-Kommission hat im Dezember mit Salatrim einen Lebensmittelzusatzstoff als Novel Food zugelassen, der deutlich weniger Kalorien als vergleichbare Fette enthält. Die neuartigen Fette sollen vor allem in Bäckereiprodukten, Süßwaren und Schokolade eingesetzt werden.

Der direkte Verkauf an Verbraucher ist nicht vorgesehen. Das Ständige Lebensmittelkomitee hat den Zusatzstoff nach intensiver Prüfung als unbedenklich für den menschlichen Verzehr eingestuft. Es können jedoch Verdauungsprobleme nach der Aufnahme größerer Mengen über 30 g auftreten. Ein Hinweis hierzu muss auf dem Produkt angebracht werden. Auch muss für den Verbraucher erkennbar sein, dass ein Produkt mit den kalorienreduzierten Salatrimen hergestellt wurde. Ebenfalls muss der Hinweis „für Kinder ungeeignet“ angebracht werden. EU02/04

Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 02/04 ab Seite 63.




Die EU-Kommission hat im Dezember mit Salatrim einen Lebensmittelzusatzstoff als Novel Food zugelassen, der deutlich weniger Kalorien als vergleichbare Fette enthält. Die neuartigen Fette sollen vor allem in Bäckereiprodukten, Süßwaren und Schokolade eingesetzt werden.

Der direkte Verkauf an Verbraucher ist nicht vorgesehen. Das Ständige Lebensmittelkomitee hat den Zusatzstoff nach intensiver Prüfung als unbedenklich für den menschlichen Verzehr eingestuft. Es können jedoch Verdauungsprobleme nach der Aufnahme größerer Mengen über 30 g auftreten. Ein Hinweis hierzu muss auf dem Produkt angebracht werden. Auch muss für den Verbraucher erkennbar sein, dass ein Produkt mit den kalorienreduzierten Salatrimen hergestellt wurde. Ebenfalls muss der Hinweis „für Kinder ungeeignet“ angebracht werden. EU02/04

Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 02/04 ab Seite 63.


EU – Zulassung für kalorienreduziertes Fett

Die EU-Kommission hat im Dezember mit Salatrim einen Lebensmittelzusatzstoff als Novel Food zugelassen, der deutlich weniger Kalorien als vergleichbare Fette enthält. Die neuartigen Fette sollen vor allem in Bäckereiprodukten, Süßwaren und Schokolade eingesetzt werden.

Der direkte Verkauf an Verbraucher ist nicht vorgesehen. Das Ständige Lebensmittelkomitee hat den Zusatzstoff nach intensiver Prüfung als unbedenklich für den menschlichen Verzehr eingestuft. Es können jedoch Verdauungsprobleme nach der Aufnahme größerer Mengen über 30 g auftreten. Ein Hinweis hierzu muss auf dem Produkt angebracht werden. Auch muss für den Verbraucher erkennbar sein, dass ein Produkt mit den kalorienreduzierten Salatrimen hergestellt wurde. Ebenfalls muss der Hinweis „für Kinder ungeeignet“ angebracht werden. EU02/04

Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 02/04 ab Seite 63.

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Veröffentlicht: 10.02.2004

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