Frisches Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse aus Thailand und als Heimtiere gehaltene Vögel aus Kambodscha, Indonesien, Japan, Laos, Pakistan, China, Südkorea, Thailand und Vietnam dürfen nicht mehr in die europäische Union eingeführt werden. Diesem Vorschlang des für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Kommissionsmitglieds David Byrne stimmte der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 3. Februar zu.

Es wurde beschlossen, das Einfuhrverbot in Übereinstimmung mit den Leitlinien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) für 6 Monate bis zum 15. August aufrecht zu erhalten. Weitere Informationen gibt es im Internet auf den Seiten der Europäischen Union.
Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 03/04 ab Seite 112.




Frisches Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse aus Thailand und als Heimtiere gehaltene Vögel aus Kambodscha, Indonesien, Japan, Laos, Pakistan, China, Südkorea, Thailand und Vietnam dürfen nicht mehr in die europäische Union eingeführt werden. Diesem Vorschlang des für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Kommissionsmitglieds David Byrne stimmte der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 3. Februar zu.

Es wurde beschlossen, das Einfuhrverbot in Übereinstimmung mit den Leitlinien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) für 6 Monate bis zum 15. August aufrecht zu erhalten. Weitere Informationen gibt es im Internet auf den Seiten der Europäischen Union.
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Geflügelpest – Einfuhrverbot für Geflügelerzeugnisse ausgeweitet

Frisches Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse aus Thailand und als Heimtiere gehaltene Vögel aus Kambodscha, Indonesien, Japan, Laos, Pakistan, China, Südkorea, Thailand und Vietnam dürfen nicht mehr in die europäische Union eingeführt werden. Diesem Vorschlang des für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Kommissionsmitglieds David Byrne stimmte der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 3. Februar zu.

Es wurde beschlossen, das Einfuhrverbot in Übereinstimmung mit den Leitlinien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) für 6 Monate bis zum 15. August aufrecht zu erhalten. Weitere Informationen gibt es im Internet auf den Seiten der Europäischen Union.
Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 03/04 ab Seite 112.

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Veröffentlicht: 10.03.2004

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