Einführung
Der German-Nutrition Care Prozess (G-NCP) wurde in Deutschland 2015 implementiert [1]. Deutschland folgte damit der Empfehlung der
European Federation of the Associations of Dietitians (EFAD), der zufolge in allen Mitgliedsstaaten ein Prozessmodell in der Diätetik zur Anwendung kommen soll [2]. Mit dem Ziel, in der ernährungstherapeutischen und ernährungspräventiven Versorgung von Individuen und Gruppen „das Richtige, zur richtigen Zeit, mit dem richtigen Weg, für die richtige(n) Person(en) zu tun, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen” [3], hat der G-NCP in den vergangenen 7 Jahren Einzug in verschiedene Qualitätsstandards und Empfehlungen gehalten, wie die DGE-Beratungsstandards [4], die Leistungsbeschreibung zur Erbringung des Heilmittels „Ernährungstherapie” [5], die Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland [6], das Weißbuch Adipositas [7] und die Anforderungen von OnkoZert zur Zertifizierung Viszeralonkologischer Zentren [8]. Er findet Einsatz bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) in der ernährungstherapeutischen Versorgung [9] und war zusammen mit weiteren Prozessmodellen in der Diätetik Forschungsgegenstand des europäisch geförderten Projekts
Improvement of Education and Competences in Dietetics (IMPECD) [10]. Neben der Anwendung als Qualitätssicherungsinstrument in der ernährungstherapeutischen und ernährungspräventiven Praxis wird er auch an allen Schulen für Diätetik sowie den additiven und dualen Studiengängen für Diätetik unterrichtet, wo er als didaktisches Instrument in der Bearbeitung von fiktiven oder realen Fällen von PatientInnen dient.
Beim G-NCP handelt es sich um eines von sieben Prozessmodellen in der Diätetik, die in Europa Anwendung finden. Obwohl diese Prozessmodelle sich unter anderem in der optischen Darstellung oder der Anzahl der Prozessschritte unterscheiden, sind sie jedoch im Kern identisch [11].
Weltweit sind Prozessmodelle in der Diätetik, allen voran der in den USA entwickelte Nutrition Care Process (NCP), auf dem auch der G-NCP basiert, Gegenstand verschiedener Forschungsaktivitäten [12–14].
Als der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband (VDD) im Jahr 2015 das G-NCP Manual publizierte, war dies mit der Intention verbunden, Erfahrungen bei der Implementierung in der Praxis zu sammeln, diese zu diskutieren, zu reflektieren und in die Weiterentwicklung des Manuals einfließen zu lassen [1]. Mittlerweile liegen diese Erfahrungswerte aus verschiedensten Settings sowie aus Forschung und Lehre vor. Allerdings binden strukturelle Änderungen in der Ausbildung von Diätassistentinnen und Diätassistenten seit 2019 sowie die Dynamik der Corona-Pandemie zeitliche Ressourcen, sodass eine geplante Überarbeitung des G-NCP Manuals zunächst aufgeschoben werden musste. In diesen Beitrag fließen jedoch bereits grundsätzliche Adaptionen und Weiterentwicklungen des G-NCPs ein – dies allerdings mit der Limitation, dass diese noch nicht in einem Konsensusverfahren abgestimmt wurden.
Der German-Nutrition Care Prozess
Definition, Anwendungsgebiete und Anwender
„Beim G-NCP handelt es sich um eine Methode der systematischen Problemlösung, die in der Diätetik angewendet wird, um mittels kritischem Denken Entscheidungen treffen zu können, die es ermöglichen, ernährungsbezogene Probleme qualitätskontrolliert und sicher zu lösen” (vgl. [1] S. 32). Diätetik umfasst hierbei gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative und palliative Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der Gesundheit der zu betreuenden Personen und/oder zum Erhalt ihrer Handlungsfähigkeit und zur Teilhabe an allen Lebensbereichen [15].
Der G-NCP ermöglicht zu beschreiben,
- warum welche Maßnahme in der individuellen Situation angezeigt ist,
- was getan werden muss,
- welche Ergebnisse angestrebt werden und
- ob diese Ergebnisse beim Outcome des Nutzers1 erreicht wurden.
Er stellt eine Struktur bereit, „um Ernährungsversorgung transparent und überprüfbar zu machen und um zu zeigen, dass die jeweiligen ernährungsbezogenen Maßnahmen auch das erreichen, was sie erreichen sollen” ([3], S. 1062). Darüber hinaus hilft er, das berufliche Handeln in der Diätetik zur Tätigkeit von Laien abzugrenzen, was insbesondere im weitgehend gesetzlich ungeregelten Feld der ambulanten Ernährungsberatung von großer Bedeutung ist.
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1 Anm. d. AutorInnen: Analog zum G-NCP Manual wird in diesem Beitrag der Begriff „Nutzer” verwendet und nicht gegendert („Nutzende”).
G-NCP-Modell
Das in • Abbildung 1 gezeigte Modell visualisiert den G-NCP. Die Beziehung zwischen beruflich handelnder Person und Nutzer steht im Mittelpunkt. Der Begriff „Nutzer”, abgeleitet vom englischen Begriff „user”, subsummiert die unterschiedlichen Individuen und Gruppen, für die der Prozess genutzt wird, wie PatientInnen, KlientInnen, KundInnen und Angehörige [1]. Um dieses Zentrum sind drei Ringe angeordnet. Der innere Ring stellt die fünf Prozessschritte dar. Der äußere Ring bildet die Rahmenbedingungen ab, die Einfluss auf ernährungsbezogene Maßnahmen haben und beim Handeln berücksichtigt werden müssen. Im mittleren Ring werden die spezifischen Kompetenzen aufgeführt, die für professionelles Handeln im G-NCP notwendig sind.
Die Evidence based dietetics practice [16], Fähigkeiten im Clincal Reasoning [17] sowie die Berücksichtigung berufsethischer Normen bilden die Voraussetzung für die therapeutische Entscheidungsfindung und deren Umsetzung. Erfahrene TherapeutInnen wenden dabei zumeist das sog. Pattern Regocnition [17–19] an. Sie sind in der Lage, Muster anhand bestimmter Merkmalskonstellationen wiederzuerkennen und ihr Handeln daran auszurichten. Durch kritisches Denken und Selbstreflexion [20, 21] ist jedoch regelmäßig zu prüfen, dass nicht wichtige Details übersehen werden, um der Gefahr eines vorschnellen Urteilens zu entgehen, und eine kritische Distanz zu den eigenen Bewertungen zu bewahren. Dieses Vorgehen ist leitend für den gesamten G-NCP.
Prozessstart und Prozessabschluss
Beide stehen außerhalb des eigentlichen Prozesses, da sie zumeist nicht von dem/der TherapeutIn selbst durchgeführt werden. Den Anlass für den Prozessstart bilden eine Konsilanforderung bzw. ärztliche An- oder Verordnung, ebenso aber auch ein positives Screening auf Mangelernährung, aus dem sich automatisiert eine Anforderung an das Ernährungsteam ergibt. Der Prozess kann zudem auf Wunsch der/des Nutzer/s beginnen. Der Begriff Outcomes Management System steht für die externe Beurteilung von Effektivität und Effizienz des Prozesses, die zum Prozessabschluss – z. B. im Rahmen des medizinischen Controllings auf Ebene der Einrichtung – durchgeführt wird.
Prozessschritt 1 – Ernährungsassessment
Das Ernährungsassessment dient dazu, alle relevanten Informationen über den Nutzer zu ermitteln, um das Ernährungsproblem zu identifizieren und zugleich eine therapeutische Beziehung zum Nutzer aufzubauen. Das Ernährungsassessment als fortlaufender, nicht linearer dynamischer Prozess verläuft spiralförmig (• Abbildung 2). Durch induktives und deduktives Vorgehen steigt die verfügbare Datenmenge an, diese Daten werden zueinander in Beziehung gesetzt, wodurch sich ein immer besseres „Bild” ergibt. Dabei ist der Zugang zu relevanten medizinischen Daten und Laborwerten unabdingbar, ebenso das Generieren von Daten durch den gezielten Einsatz eigener Assessmentinstrumente. Eine Auswahl zeigt • Tabelle 1. Auch Angaben zum Bewegungsverhalten, zur Lebensqualität oder zum Stand des Ernährungswissens tragen zur Klärung der Ausgangssituation bei. Skalen und Scores erlauben, subjektive Angaben zu operationalisieren und damit messbar zu erfassen [22]. Neben dem Erheben von messbaren Daten geht es im Ernährungsassessment auch darum, die Ursachen für Ernährungsprobleme zu ermitteln und die persönlichen Umstände/Bedingungen des Nutzers zu erfahren.
(Fortsetzung)
Prozessschritt 2 – Ernährungsdiagnose
Die Ernährungsdiagnose ist von zentraler Bedeutung für den G-NCP, sie ergänzt und spezifiziert die medizinische Diagnose der Ärztin bzw. des Arztes. Sie wird mittels Problem(P)-Etiology( E)-Symptom(S)-Ressourcen(R)-Statement (PESR-Statement) standardisiert erstellt. Während die medizinische Diagnose auf Basis der ICD-10 Krankheiten oder Organstörungen erfasst und bis zu deren Heilung bestehen bleibt, orientiert sich die zutreffende Ernährungsdiagnose an der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) [28], kann variabel sein und sich ändern. Planung, Zielsetzung, Intervention und Evaluation im G-NCP weisen einen Bezug zum PESR-Statement auf, siehe dazu auch Abschnitt Ernährungsberatung in diesem Text.
Die Vielzahl der Daten aus dem Assessment wird auf das Wesentliche komprimiert. Für jedes Ernährungsproblem wird ein PESR-Statement formuliert. • Tabelle 2 beschreibt die Teilelemente. Dabei entsteht deren logische Verknüpfung zu Argumentationsketten [29]. Durch die Verbindung der Elemente des PESR-Statements können die Merkmale der aktuellen Situation systematisch erfasst und für den weiteren Prozess nutzbar gemacht werden [29].
Zentral ist die Beziehung zwischen Problem und Ursache. Für den G-NCP wurden zunächst die Ursachenkategorien aus dem amerikanischen Prozessmodell (NCP) übernommen [1], aber inzwischen modifiziert und erweitert (• Tabelle 3). Das Ernährungsproblem entsteht durch die Ursache – wenn in der Intervention daran gearbeitet wird, die Ursache zu beseitigen, ist eine Problemlösung sehr wahrscheinlich. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen die Ursache nicht beseitigt werden kann, weil sie z. B. auf eine unverrückbare Werteeinstellung des Nutzers oder auf eine unabdingbare medizinische Behandlung (z. B. Appetitlosigkeit und Übelkeit nach Chemotherapie) zurückzuführen ist. Dann tritt anstelle des kausalen Ansatzes der symptomatische, indem Einfluss auf die Symptome genommen wird. Denn es besteht zudem eine Beziehung zwischen Problem und Symptomen. Diese liefern den Nachweis für das Problem. Normalisieren sich die Werte im Verlauf der Intervention, spricht das wiederum dafür, dass das Problem gelöst wurde. Zusätzlich werden Ressourcen, die bei der Problemlösung im Sinne von Förderfaktoren gezielt genutzt, und Barrieren, die ausgeschaltet werden sollten, erfasst (• Abbildung 3a).
Ein Beispiel: Das Problem besteht in einer zu niedrigen Proteinzufuhr, nun ist zu beachten, dass wirklich die Ursache benannt wird. Das Problem darauf zurückzuführen, dass die betroffene Person keine biologisch hochwertigen Eiweißträger isst, wäre „zu kurz gedacht”. Entscheidend ist die Frage, warum diese nicht gegessen werden. Weiß die betroffene Person nicht, welche Eiweißträger hochwertiges Protein enthalten (Wissensursache); besteht infolge einer Chemotherapie eine Abneigung gegen Fleisch, Fisch und Eier (Behandlungsursache); ernährt sie sich aus tierethischen Gründen vegan (Einstellung und Überzeugung)? Es ist essenziell dies herauszuarbeiten, weil sich daran die Intervention ausrichten muss, also ob eine Schulung zur Erweiterung des Wissens oder eine individuelle Beratung angezeigt sind. Welche Mengen (g/d) oder Portionen proteinreicher Lebensmittel bisher verzehrt wurden, zählt dagegen zu den Symptomen, die das Problem der zu niedrigen Proteinaufnahme eindeutig untermauern. Ergänzend liefern Daten zur Körperzusammensetzung, eine verminderte Handkraft oder Laborwerte den Beweis für eine zu geringe Proteinaufnahme. Wenn Akzeptanz für orale Nahrungssupplementation besteht, könnte dies als Ressource genutzt werden (• Abbildung 3b).
(Fortsetzung)
Prozessschritt 3 – Planung der Intervention
Unter dem Begriff Intervention werden alle Formen des Handelns zusammengefasst, die dazu dienen, ernährungsbezogene Verhaltensweisen, Risikofaktoren, Bedingungen/Faktoren der Umwelt/des Umfeldes sowie des Gesundheits- oder Ernährungszustandes zu verändern [30]. Die Planung erfolgt nach den Grundsätzen der partizipativen Entscheidungsfindung (shared decision making) [31] gemeinsam mit dem/den Nutzer/n (z. B. Person selbst, Kind und dessen Eltern, hochbetagte Person und deren Angehörige). Unter dem Aspekt der besten verfügbaren Evidenz und basierend auf der fachlichen Erfahrung der beruflich handelnden Person erfolgt ein Abgleich mit den Wünschen des Nutzers, soweit diese verhandelbar sind [16]. Zugleich müssen die Rahmenbedingungen Berücksichtigung finden. Die Intervention wird gedanklich antizipiert und in einem Interventionsplan zusammengefasst. Leitend dafür sind
a) eine Priorisierung – abwägen von Wichtigkeit und Dringlichkeit in der Bearbeitung der Ernährungsprobleme
b) die Operationalisierung der Interventionsziele und deren Kommunikation an alle Beteiligten
c) die Auswahl der geeigneten Interventionsformen, -mittel und -methoden
d) die Festlegung der Häufigkeit und Dauer der Intervention/Interventionskontakte
e) die Festlegung der Prüfkriterien und -zeitpunkte für Monitoring und Evaluation
Prozessschritt 4 – Durchführung der Intervention
Dies ist die Aktionsphase im G-NCP, in der der Interventionsplan umgesetzt wird. Die gewählten Interventionsformen inkl. Methoden, Medien und Instrumenten werden situations- und fachgerecht eingesetzt bzw. ausgeführt. Neben ernährungskommunikativen Maßnahmen wie Ernährungsberatung, Ernährungsschulung/-anleitung können dies aber auch eine künstliche Ernährung oder die Diät selbst, inklusive des Einsatzes bestimmter diätetischer Lebensmittel und/oder oraler Supplementation sein. Besonderheiten für die Ernährungsberatung sind im entsprechenden Abschnitt dieses Textes beschrieben. Interventionsbegleitend wird mittels Re-Assessement geprüft, ob die Ausgangslage noch in gleicher Weise besteht. Ebenso wird monitort, ob die Interventionsmaßnahmen in Richtung des angestrebten Ziels verlaufen. Daraus resultiert, ob die Intervention so fortgesetzt werden kann oder eine Anpassung nötig wird. Sind mehrere Personen an der Intervention beteiligt, ist eine gute Kommunikation und Abstimmung, ggf. Delegation (z. B. an das Verpflegungsmanagement), unabdingbar.
Prozessschritt 5 – Evaluation
Evaluation wird bezogen auf den Nutzer als systematischer Vergleich der Endergebnisse (Outcome) mit dem Ausgangszustand zum Zeitpunkt des Assessments und dem antizipierten Ziel der Intervention verstanden [1].
Die Fortschritte des Nutzers sind durch messbare Daten zu belegen, die entweder wie beim Assessment selbst erfasst oder angefordert werden müssen. Haben sich z. B. die Energie- und Nährstoffaufnahme in gewünschter Weise verbessert, ist ein geändertes Ernährungsverhalten beobachtbar, haben sich z. B. Gewicht, Taillenumfang, die Körperzusammensetzung und/oder Laborwerte verbessert? Verfügt der Nutzer nun über ein höheres Ernährungswissen und bestimmte praktische Fertigkeiten, um seine Ernährung im Alltag besser zu bewältigen? Ließen sich Motivation und/ oder Lebensqualität steigern? Die Struktur des G-NCP fördert, dass Daten generiert werden, die den Nutzen und die Wirksamkeit von Ernährungstherapie belegen, was letztlich nötig ist, um die Ernährungstherapie besser im Gesundheitssystem zu verankern.
Bestandteil des Prozessschritts der Evaluation ist aber ebenso die Beurteilung des professionellen Handelns im Sinne der Selbstreflexion, d. h.: Wurden die für die jeweilige Situation richtigen Maßnahmen ausgewählt und wurden diese Maßnahmen fachgerecht angewendet? Hierfür sind kollegiale Diskussionen, aber auch interprofessioneller und interdisziplinärer Austausch im Ernährungsteam, z. B. im Rahmen von Fallkonferenzen, hilfreich.
Ernährungsberatung im G-NCP
Ernährungsberatung kommt als individuelle Maßnahme im Kontext ernährungstherapeutischer oder ernährungspräventiver Interventionen zum Einsatz. Sie ist wie alle Formen von Beratung doppelt verortet, d. h., sie erfordert die Verbindung von Beratungs- und Interaktionswissen einerseits sowie handlungsspezifischem Wissen andererseits (• Tabelle 4). In der Ernährungsberatung kommen „verschiedene kommunikative Interventionsformen zum Einsatz. Sie verfolgt das Ziel, die individuellen und sozialen Ressourcen des Nutzers zu mobilisieren, um ihn zu einem situationsangepassten und unabhängigen Ernährungshandeln zu befähigen” (vgl. [1], S.19). Die in einer Beratung zur Anwendung kommenden Theorien, Modelle und Methoden unterscheiden sich dabei nicht, unabhängig davon, ob der Nutzer gesund oder krank ist [1, 32].
Die häufig verwendete Differenzierung zwischen Diätberatung als Maßnahme in der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung als Maßnahme in der Prävention erscheint somit ausschließlich leistungsrechtlich sinnvoll, lässt sich jedoch interventionslogisch nicht begründen. Deshalb wird im G-NCP ausschließlich der Begriff Ernährungsberatung verwendet [1].
Die Ernährungsberatung beginnt mit einem Assessment, das je nach Setting und Indikation unterschiedlich umfangreich gestaltet wird. Über interviewähnliche Abfragen und die Messung von Nutzerdaten mittels Assessmentinstrumenten hinaus sind insbesondere auch narrative Gesprächsstrategien [33] anzuwenden, die den Nutzer dazu bewegen, frei über seine Ernährung, seine Gedanken und Gefühle zu erzählen, um bisherige Verhaltensweisen, Motivationen, Einstellungen oder Überzeugungen zu ermitteln. Für die Bestimmung der Ausgangssituation kann beispielsweise das transtheoretische Modell Anwendung finden, das die Wahrscheinlichkeit für eine (ernährungsbezogene) Verhaltensänderung einschätzt und vorhersagt [34, 35].
Das identifizierte Ernährungsproblem bildet den konkreten Anlass für eine Ernährungsintervention mittels Ernährungsberatung. Dabei handelt es sich zumeist um eine Diskrepanz zwischen der Aufnahme von Makronährstoffen, Mikronährstoffen und Flüssigkeit und deren spezifischem Bedarf. Abgesehen davon kann ein Anlass auch entstehen, wenn Nutzer aufgrund einer Erkrankung bestimmte Inhaltsstoffe der Nahrung eliminieren müssen, weil diese einen Schaden verursachen können, z. B. Allergene, FODMAPs, Gluten oder Laktose, oder aber eine spezielle Diät umgesetzt werden muss, z. B. eine phenylalanindefinierte oder ketogene Diät, wobei aber zugleich kein Nährstoffdefizit entstehen darf. Die Ernährungsberatung zielt darauf ab, das Ernährungsproblem (P) zu lösen, indem sie die Ursache (E) und teilweise das Symptom bzw. die Symptome (S) adressiert sowie die Ressourcen (R) des Nutzers einbezieht.
Da der Anlass für eine Ernährungsberatung zwar eine (patho-) physiologische Gegebenheit darstellt, die Umsetzung im Alltag durch den/die Nutzer jedoch nur erfolgversprechend ist, wenn individuelle ernährungspsychologische und ernährungssoziologische Determinanten Berücksichtigung finden, müssen diese auch in die Intervention einfließen. Sie finden sich im PESR-Statement bei den Ursachen (E) und den Ressourcen (R) wieder.
Die beim Nutzer erhobenen PESR-Statements sind demensprechend für die Ernährungsberatung von zentraler Bedeutung, sie spiegeln die Individualität des Nutzers wider und verdeutlichen folglich, dass Ernährungsberatung höchst individuell ist. Um das Ernährungsproblem des Nutzers/der Nutzer zu lösen, finden in der Ernährungsberatung verschiedene beratungstheoretische Theorien, Modelle und Methoden Anwendung, die je nach Ursache des Ernährungsproblems und unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ernährungspsychologischer und ernährungssoziologischer Determinanten ausgewählt, neu kompiliert und ggf. adaptiert werden müssen (• Tabelle 4). Zum Beispiel kann durch personzentrierte Beratung nach Rogers [36], Motivational Interviewing [37] o. a. eine angestrebe Verhaltensänderung in die Wege geleitet werden [38]. Die adressatengerechte Ernährungsberatung, die den Nutzer da abholt, wo er steht, verlangt, dass TherapeutInnen in der Lage sind, eklektisch vorzugehen. Der Prozesscharakter des G-NCP mit dem zentralen Element des PESR-Statements ermöglicht es, Ernährungsberatung adressatengerecht zu planen, umzusetzen sowie zu monitoren und zu evaluieren, um Inhalte und Vorgehensweise adaptieren zu können, falls die Interventionsziele (noch) nicht erreicht wurden. Wie bereits beim Prozessschritt 5 beschrieben, belegen messbare Daten das Outcome des Nutzers. Das Heranziehen beispielsweise des transtheoretischen Modells erlaubt zudem, Interventionserfolge aufzeigen, auch wenn eine Verhaltensänderung noch nicht sichtbar bzw. messbar wurde [34, 35].
Zusammenfassung
Wie weltweit in vielen Ländern liegt mit dem G-NCP auch für Deutschland ein Prozessmodell in der Diätetik vor, welches in den letzten Jahren nicht nur als Instrument der Qualitätssicherung in der Praxis, sondern auch als didaktisches Instrument in der Ausbildung und Lehre an Bedeutung gewonnen hat. Der G-NCP selbst, aber auch die dem G-NCP zugrundliegenden Konzepte wie die ICF oder das PESRStatement bedürfen einer ständigen Reflexion und Weiterentwicklung. Mit der geplanten Überarbeitung des G-NCP Manuals unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der praktischen Anwendung in der Ernährungstherapie oder Prävention, den Erfahrungen aus Ausbildung und Lehre sowie den Erkenntnissen aus der Forschung zu Prozessmodellen in der Diätetik wird dem Rechnung getragen. Um eine optimale Ernährungsversorgung gewährleisten zu können, muss der G-NCP in allen Settings und Bereichen etabliert werden.
Hierbei gilt es zum Teil auch Widerstände zu überwinden, die häufig mit den Aussagen „dafür ist in der Praxis keine Zeit” oder „wichtig ist doch, dass mein Patient/meine Patientin zufrieden ist, wozu brauche ich diese ganze Theorie” argumentiert werden. Dass berufserfahrene ErnährungstherapeutInnen
2 dabei viele Schritte und damit die Denkmuster des G-NCP schon implizit anwenden, wird dabei häufig übersehen. Problematisch ist, dass dadurch das berufliche Handeln nicht eindeutig beschrieben werden kann, weil eine einheitliche Terminologie fehlt [39]. So kann in vielen Fällen nicht in klar definierte Worte gefasst werden, was das Besondere in der Ernährungstherapie und -prävention durch professionelle Akteure ist und warum dies Auswirkungen auf das Outcome der Nutzer hat. Hieraus erwächst die große Chance in der Nutzung des G-NCPs. Denn nur was eindeutig benannt wird, kann auch kontrolliert, finanziert, unterrichtet, erforscht oder politisch diskutiert werden. Letztlich ist es auch nur möglich, den Anspruch auf Bezahlung zu erheben, wenn eindeutig und klar benannt und dokumentiert wird, was denn Gegenstand der Bezahlung ist [40]. Aber gerade darauf kommt es an, wenn der Nutzen von Ernährungstherapie und Ernährungsprävention auf den Prüfstand gestellt wird, um die Notwendigkeit im klinischen Setting und eine bessere Verankerung im ambulanten Gesundheitssystem, z. B. durch Aufnahme weiterer Indikationen in die Heilmittelrichtlinie zu erreichen. Erfahrungen insbesondere aus der Implementierung des NCP belegen, dass prozessgeleitetes Handeln die Entwicklung einer einheitlichen Terminologie fördert und damit genau diese Perspektiven forciert [12]. Hieran anknüpfend ermöglicht die Nutzung des G-NCPs auch die Unterscheidung zwischen professionellen Akteuren in der Ernährungstherapie und -prävention und selbsternannten ErnährungsexpertInnen.
Für den unmittelbaren Einsatz in der Praxis muss die Dokumentation zum einen vereinfacht und zum anderen standardisiert werden, wie es in einigen Ländern bereits praktiziert wird. In einem ersten Schritt muss jedoch eine „standardisierte Sprache in der Diätetik”
3 erarbeitet werden. Dazu ist der VDD auf europäischer Ebene seit mehreren Jahren aktiv, um einen Ansatz zu entwickeln, der es zukünftig ermöglicht, schnell und eindeutig im G-NCP erhobene bzw. generierte Daten zu dokumentieren und auch international zu vergleichen. Hieran anknüpfend wird sich der VDD an der Neuauflage der
International Nutrition Care Process and Terminology Implementation Study (INIS 2023) beteiligen, in der Daten zur Implementierung von Prozessmodellen in der Diätetik erhoben und international verglichen werden [41]. Hieran anknüpfend wird sich Deutschland am
International Nutrition Care Process and Terminology Implementation Survey – INIS-DCP/ICF-Dietetics unter Federführung der Universität Uppsala (Schweden) beteiligen. Die Erhebung findet 2023 in mehr als 20 Ländern weltweit statt.
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2 Da es sich beim G-NCP um ein zukunftsweisendes Modell handelt, haben die AutorInnen an dieser Stelle bewusst die vom VDD geforderte neue Berufsbezeichnung verwendet.
3 Im Gegensatz zur Terminologie, die in weiten Teilen bereits durch den G-NCP definiert wurde, wird die standardisierte Sprache in der Diätetik als Kodierungsgrundlage für alle Prozessschritte im Kontext eines Prozessmodells verstanden.
Dipl. med. päd. Sabine Ohlrich-Hahn
Diätassistentin/Diplommedizinpädagogin
Hochschule Neubrandenburg
Studiengang Diätetik
ohlrich@hs-nb.de
Dr. Daniel Buchholz MPH
Diätassistent/Dipl. Oecotrophologe (FH)
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Schule für Diätassistenten
Daniel.Buchholz@unimedizin-mainz.de
Beiträge der zertifizierten Fortbildung sind prinzipiell produkt- und dienstleistungsneutral und werden finanziell nicht von externen Stellen unterstützt.
Zitierweise
Ohlrich-Hahn S, Buchholz D: Der German-Nutrition Care Prozess (G-NCP) mit besonderem Fokus auf die Ernährungsberatung: Update 2022. Ernährungs Umschau 2022; 69(12): M668–77.
DOI: 10.4455/eu.2022.038
Interessenkonflikt
Dipl. med. päd. Sabine Ohlrich-Hahn bekleidete von 2014 bis August 2022 das Amt der Vizepräsidentin des Verbandes der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V.
Dr. Daniel Buchholz ist EFAD-Vorstandsmitglied und beide sind MitautorIn des Manuals für den German-Nutrition Care Prozess (G-NCP).
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