Eine verbesserte Gesundheitsvorsorge und flächendeckender Impfschutz für die rund 70 Mio. Versicherten in Deutschland – das ist das Ziel des im Juni vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventionsgesetz; PrävG). Spätestens zum 1. Januar 2016 sollen alle Bestimmungen des Gesetzes in Kraft treten.


Gesundheitsförderung soll durch Ansätze im direkten Lebensumfeld der Versicherten (Setting-Ansatz), bspw. in Kitas, Schulen, Betrieben und Pflegeheimen, forciert werden. Das Gesetz sieht vor, dass Krankenkassen ab dem kommenden Jahr mehr als doppelt so viel für Präventionszwecke ausgeben: 7 € statt wie bislang 3,09 € pro Versichertem und Jahr. Insgesamt werden erhebliche Mehrausgaben auf die Kranken- und Pflegeversicherungen zukommen.

Ein weiterer Schwerpunkt des PrävG ist der Impfschutz: Künftig dürfen alle Ärzte, einschließlich Betriebsärzte, impfen und dies mit den Krankenkassen abrechnen. Vor dem Kita-Eintritt eines Kindes muss der Nachweis einer ärztlichen Impfberatung erbracht werden. Beim Auftreten von Masern können Behörden Kindern und Erwachsenen ohne Impfschutz vorübergehend den Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen, z. B. Kitas, verweigern. Ferner erhalten Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung.

Das Gesetz legt außerdem eine nationale Präventionskonferenz mit Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit fest, um gemeinsame Ziele und Maßnahmen im Bereich Prävention besser aufeinander abstimmen zu können.

Kritik erfährt das Gesetz u. a. von Seiten der Krankenkassen. Diese bemängeln die geringe finanzielle Beteiligung der privaten Krankenversicherungen, der Länder und Kommunen und erachten die festgelegten Subventionen für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als unverhältnismäßig hoch. Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei kritisieren, dass es zu wenige gesetzlich festgelegte Maßnahmen gegen sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit gebe.




Quellen:

-> www.aerzteblatt.de/nachrichten/63186/Praeventionsgesetz-im-Bundestag-beschlossen

-> www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/praevention/article/890338/bundesrat-gruenes-licht-gesundheitsvorsorge-impfschutz.html 

-> www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=58468 

1 In verschiedenen Agentur-Meldungen finden sich Zahlen zu den erwarteten Mehrausgaben zwischen 300 und 490 Mio. €.




Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 09/15 auf Seite M496.





Eine verbesserte Gesundheitsvorsorge und flächendeckender Impfschutz für die rund 70 Mio. Versicherten in Deutschland – das ist das Ziel des im Juni vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventionsgesetz; PrävG). Spätestens zum 1. Januar 2016 sollen alle Bestimmungen des Gesetzes in Kraft treten.


Gesundheitsförderung soll durch Ansätze im direkten Lebensumfeld der Versicherten (Setting-Ansatz), bspw. in Kitas, Schulen, Betrieben und Pflegeheimen, forciert werden. Das Gesetz sieht vor, dass Krankenkassen ab dem kommenden Jahr mehr als doppelt so viel für Präventionszwecke ausgeben: 7 € statt wie bislang 3,09 € pro Versichertem und Jahr. Insgesamt werden erhebliche Mehrausgaben auf die Kranken- und Pflegeversicherungen zukommen.

Ein weiterer Schwerpunkt des PrävG ist der Impfschutz: Künftig dürfen alle Ärzte, einschließlich Betriebsärzte, impfen und dies mit den Krankenkassen abrechnen. Vor dem Kita-Eintritt eines Kindes muss der Nachweis einer ärztlichen Impfberatung erbracht werden. Beim Auftreten von Masern können Behörden Kindern und Erwachsenen ohne Impfschutz vorübergehend den Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen, z. B. Kitas, verweigern. Ferner erhalten Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung.

Das Gesetz legt außerdem eine nationale Präventionskonferenz mit Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit fest, um gemeinsame Ziele und Maßnahmen im Bereich Prävention besser aufeinander abstimmen zu können.

Kritik erfährt das Gesetz u. a. von Seiten der Krankenkassen. Diese bemängeln die geringe finanzielle Beteiligung der privaten Krankenversicherungen, der Länder und Kommunen und erachten die festgelegten Subventionen für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als unverhältnismäßig hoch. Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei kritisieren, dass es zu wenige gesetzlich festgelegte Maßnahmen gegen sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit gebe.




Quellen:

-> www.aerzteblatt.de/nachrichten/63186/Praeventionsgesetz-im-Bundestag-beschlossen

-> www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/praevention/article/890338/bundesrat-gruenes-licht-gesundheitsvorsorge-impfschutz.html 

-> www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=58468 

1 In verschiedenen Agentur-Meldungen finden sich Zahlen zu den erwarteten Mehrausgaben zwischen 300 und 490 Mio. €.




Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 09/15 auf Seite M496.



Gesundheitsförderung: Präventionsgesetz verabschiedet – Setting-Ansatz und Impfschutz im Fokus

Eine verbesserte Gesundheitsvorsorge und flächendeckender Impfschutz für die rund 70 Mio. Versicherten in Deutschland – das ist das Ziel des im Juni vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventionsgesetz; PrävG). Spätestens zum 1. Januar 2016 sollen alle Bestimmungen des Gesetzes in Kraft treten.

Gesundheitsförderung soll durch Ansätze im direkten Lebensumfeld der Versicherten (Setting-Ansatz), bspw. in Kitas, Schulen, Betrieben und Pflegeheimen, forciert werden. Das Gesetz sieht vor, dass Krankenkassen ab dem kommenden Jahr mehr als doppelt so viel für Präventionszwecke ausgeben: 7 € statt wie bislang 3,09 € pro Versichertem und Jahr. Insgesamt werden erhebliche Mehrausgaben auf die Kranken- und Pflegeversicherungen zukommen.

Ein weiterer Schwerpunkt des PrävG ist der Impfschutz: Künftig dürfen alle Ärzte, einschließlich Betriebsärzte, impfen und dies mit den Krankenkassen abrechnen. Vor dem Kita-Eintritt eines Kindes muss der Nachweis einer ärztlichen Impfberatung erbracht werden. Beim Auftreten von Masern können Behörden Kindern und Erwachsenen ohne Impfschutz vorübergehend den Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen, z. B. Kitas, verweigern. Ferner erhalten Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung.

Das Gesetz legt außerdem eine nationale Präventionskonferenz mit Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit fest, um gemeinsame Ziele und Maßnahmen im Bereich Prävention besser aufeinander abstimmen zu können.

Kritik erfährt das Gesetz u. a. von Seiten der Krankenkassen. Diese bemängeln die geringe finanzielle Beteiligung der privaten Krankenversicherungen, der Länder und Kommunen und erachten die festgelegten Subventionen für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als unverhältnismäßig hoch. Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei kritisieren, dass es zu wenige gesetzlich festgelegte Maßnahmen gegen sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit gebe.


Quellen:

-> www.aerzteblatt.de/nachrichten/63186/Praeventionsgesetz-im-Bundestag-beschlossen

-> www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/praevention/article/890338/bundesrat-gruenes-licht-gesundheitsvorsorge-impfschutz.html 

-> www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=58468 

1 In verschiedenen Agentur-Meldungen finden sich Zahlen zu den erwarteten Mehrausgaben zwischen 300 und 490 Mio. €.


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Veröffentlicht: 07.09.2015

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