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Die Entscheidung gründet auf einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2000, das Diättherapie als Heilmittel eingestuft hatte. Die neue Regelung wird laut Beschluss zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Quelle: VDD, Pressemeldung vom 17.03.2017
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen. Er bestimmt den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und legt fest, welche Leistungen von der GKV erstattet werden.
=> Mehr zur Arbeit des G-BA lesen Sie in Ernährungs Umschau 1/2016 ab S. M48.
Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 4/17 auf Seite M186.