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Gemäß der Zulassungsempfehlung sind Diätassistenten eine zugelassene Berufsgruppe, Hochschulabsolventen können nur nach Einzelfallprüfung zugelassen werden. Unabhängig von den zulassungsfähigen Berufsgruppen sind für alle Heilmittelerbringer einschlägige Fachkenntnisse und Therapieerfahrung gefordert (• Übersicht 1). Für die Einzelfallprüfung nach Ziffer 1.1.2. werden jedoch Vorgaben herangezogen, die vor Jahren in Zusammenarbeit von DGE, VDOE und VDD als Voraussetzung für den Zugang zur Fortbildung Ernährungsberater DGE formuliert wurden und dazu dienen, die fachliche Eignung für Beratung zum § 20 SGB V, also in der Prävention, zu beurteilen.