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Eine Grundvoraussetzung für das Herstellen und Inverkehrbringen von gesundheitlich unbedenklichen Lebensmitteln sind der Gesundheitszustand und das hygienisch korrekte Verhalten des Personals. Da über das Personal eine große Übertragungsgefahr von Krankheitserregern auf das Produkt besteht und sich Keime beim fehlerhaften Umgang mit den Speisen hier gut vermehren können, bestehen spezielle Anforderungen zum Infektionsschutz gem. § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes [1] und zum persönlichen Verhalten der MitarbeiterInnen. In Schulungen sind diese darüber zu belehren bzw. aufzuklären. Die Schwerpunkte der Hygieneanforderungen an das Personal betreffen somit v. a. die Belehrungen zu den Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten und der damit verbundenen Meldepflicht der MitarbeiterInnen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), das persönliche Verhalten der MitarbeiterInnen, die Arbeitskleidung und die Händehygiene sowie die Personalschulungen.