Einige Algenarten weisen einen sehr hohen Jodgehalt auf. Problematisch ist, dass Algenprodukte oft keine Angaben zum Jodgehalt und zur empfohlenen Verzehrmenge tragen.

Da essbare Algen je nach Art, Herkunft und Umweltbedingungen sehr unterschiedliche Jodgehalte aufweisen, sind klare Informationen für Verbraucher*innen auch auf algenhaltigen Lebensmitteln notwendig, um eine übermäßige Jodzufuhr zu vermeiden. Im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden 13 algenhaltige Lebensmittel – darunter Snacks, Nudeln und Salate – in einem Labor untersucht. Zudem prüften die Verbraucherzentralen alle Proben auf Angaben zu Warnhinweisen, empfohlenen Verzehrmengen und Jodgehalten. Das Ergebnis:

  • Die Jodgehalte variierten stark zwischen 11– 8720 μg/100 g.
  • 8 von 13 Produkten enthielten sehr hohe Jodgehalte und müssten daher einen Warnhinweis tragen.
  • Keines der 8 Produkte trägt alle vom BfR empfohlenen Angaben.


Eine sichere Produktauswahl ist dadurch nicht immer möglich. Drei Produkte führten bereits bei üblichen Verzehrmengen zu gesundheitlich bedenklich hohen Jodaufnahmen.

So bewerten die Verbraucherzentralen einen Rooibostee mit Kombu-Algen als unsicher. „Schon 54 Milliliter davon reichen aus, um die tolerierbare tägliche Jodmenge von 600 μg auszuschöpfen – eine normale Tasse von etwa 150 mL enthält fast das Dreifache“, sagt Luise Hoffmann von der Verbraucherzentrale Thüringen. Angaben zum Jodgehalt oder Warnhinweise fehlten. Auch zwei untersuchte algenhaltige Nudelprodukte fielen durch sehr hohe Jodgehalte auf. Besonders problematisch: Auf einer der Verpackungen stand ein völlig unbedenklicher, allerdings falscher Jodgehalt. Tatsächlich beinhalten bereits 12 g dieser Nudeln die maximale Tagesmenge an Jod.

Auch verschiedene Algensnacks und ein algenhaltiges Gewürz wiesen hohe Jodgehalte auf. Allerdings kommen Gewürze üblicherweise nur in geringen Mengen zum Einsatz. Die Algensnacks wurden in sehr kleinen Packungsgrößen mit nur wenigen Gramm angeboten. Durch diese Produkte ist eine übermäßige Jodaufnahme daher unwahrscheinlich. Stattdessen könnten sie zur täglichen Jodversorgung beitragen.

Andere algenhaltige Lebensmittel im Test wiesen moderate Jodgehalte auf und können ebenfalls, in üblichen Mengen gegessen, geeignete Jodlieferanten sein. Dazu gehörten bspw. Salate aus der Wakame-Alge.

Damit Verbraucher*innen sich bei der Auswahl von algenhaltigen Lebensmitteln sicher entscheiden können, fordern die Verbraucherzentralen:

  • Pflichtangabe des Jodgehalts in der Nährwertdeklaration
  • klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge
  • Warnhinweise bei hohen Jodgehalten
  • gesetzliche Höchstmengen für Jod in Algenprodukten
  • Hersteller müssen ihrer Sorgfaltspflicht besser nachkommen, um sichere Lebensmittel zur Verfügung zu stellen


Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen e. V., Pressemeldung vom 26.11.2025




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2026 auf Seite M6.


Algen liegen als nährstoffreiche Lebensmittel im Trend und können einen Beitrag zur Jodversorgung leisten. Laut den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sollten Jugendliche und Erwachsene täglich 150 μg Jod zu sich nehmen. Viele Menschen erreichen diesen Wert nicht. Doch auch zu viel Jod kann die Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb sollte die tägliche Aufnahme 600 μg nicht überschreiten, da eine übermäßige Jodaufnahme die Schilddrüsenfunktion stören kann. Daher empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ab bestimmten Jodgehalten einen Warnhinweis auf Produkten.


Einige Algenarten weisen einen sehr hohen Jodgehalt auf. Problematisch ist, dass Algenprodukte oft keine Angaben zum Jodgehalt und zur empfohlenen Verzehrmenge tragen.

Da essbare Algen je nach Art, Herkunft und Umweltbedingungen sehr unterschiedliche Jodgehalte aufweisen, sind klare Informationen für Verbraucher*innen auch auf algenhaltigen Lebensmitteln notwendig, um eine übermäßige Jodzufuhr zu vermeiden. Im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden 13 algenhaltige Lebensmittel – darunter Snacks, Nudeln und Salate – in einem Labor untersucht. Zudem prüften die Verbraucherzentralen alle Proben auf Angaben zu Warnhinweisen, empfohlenen Verzehrmengen und Jodgehalten. Das Ergebnis:

  • Die Jodgehalte variierten stark zwischen 11– 8720 μg/100 g.
  • 8 von 13 Produkten enthielten sehr hohe Jodgehalte und müssten daher einen Warnhinweis tragen.
  • Keines der 8 Produkte trägt alle vom BfR empfohlenen Angaben.


Eine sichere Produktauswahl ist dadurch nicht immer möglich. Drei Produkte führten bereits bei üblichen Verzehrmengen zu gesundheitlich bedenklich hohen Jodaufnahmen.

So bewerten die Verbraucherzentralen einen Rooibostee mit Kombu-Algen als unsicher. „Schon 54 Milliliter davon reichen aus, um die tolerierbare tägliche Jodmenge von 600 μg auszuschöpfen – eine normale Tasse von etwa 150 mL enthält fast das Dreifache“, sagt Luise Hoffmann von der Verbraucherzentrale Thüringen. Angaben zum Jodgehalt oder Warnhinweise fehlten. Auch zwei untersuchte algenhaltige Nudelprodukte fielen durch sehr hohe Jodgehalte auf. Besonders problematisch: Auf einer der Verpackungen stand ein völlig unbedenklicher, allerdings falscher Jodgehalt. Tatsächlich beinhalten bereits 12 g dieser Nudeln die maximale Tagesmenge an Jod.

Auch verschiedene Algensnacks und ein algenhaltiges Gewürz wiesen hohe Jodgehalte auf. Allerdings kommen Gewürze üblicherweise nur in geringen Mengen zum Einsatz. Die Algensnacks wurden in sehr kleinen Packungsgrößen mit nur wenigen Gramm angeboten. Durch diese Produkte ist eine übermäßige Jodaufnahme daher unwahrscheinlich. Stattdessen könnten sie zur täglichen Jodversorgung beitragen.

Andere algenhaltige Lebensmittel im Test wiesen moderate Jodgehalte auf und können ebenfalls, in üblichen Mengen gegessen, geeignete Jodlieferanten sein. Dazu gehörten bspw. Salate aus der Wakame-Alge.

Damit Verbraucher*innen sich bei der Auswahl von algenhaltigen Lebensmitteln sicher entscheiden können, fordern die Verbraucherzentralen:

  • Pflichtangabe des Jodgehalts in der Nährwertdeklaration
  • klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge
  • Warnhinweise bei hohen Jodgehalten
  • gesetzliche Höchstmengen für Jod in Algenprodukten
  • Hersteller müssen ihrer Sorgfaltspflicht besser nachkommen, um sichere Lebensmittel zur Verfügung zu stellen


Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen e. V., Pressemeldung vom 26.11.2025




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2026 auf Seite M6.


Nährstoffe: Jodgehalt in Algenprodukten: gesund oder gefährlich?

Einige Algenarten weisen einen sehr hohen Jodgehalt auf. Problematisch ist, dass Algenprodukte oft keine Angaben zum Jodgehalt und zur empfohlenen Verzehrmenge tragen.

Da essbare Algen je nach Art, Herkunft und Umweltbedingungen sehr unterschiedliche Jodgehalte aufweisen, sind klare Informationen für Verbraucher*innen auch auf algenhaltigen Lebensmitteln notwendig, um eine übermäßige Jodzufuhr zu vermeiden. Im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden 13 algenhaltige Lebensmittel – darunter Snacks, Nudeln und Salate – in einem Labor untersucht. Zudem prüften die Verbraucherzentralen alle Proben auf Angaben zu Warnhinweisen, empfohlenen Verzehrmengen und Jodgehalten. Das Ergebnis:

  • Die Jodgehalte variierten stark zwischen 11– 8720 μg/100 g.
  • 8 von 13 Produkten enthielten sehr hohe Jodgehalte und müssten daher einen Warnhinweis tragen.
  • Keines der 8 Produkte trägt alle vom BfR empfohlenen Angaben.

Eine sichere Produktauswahl ist dadurch nicht immer möglich. Drei Produkte führten bereits bei üblichen Verzehrmengen zu gesundheitlich bedenklich hohen Jodaufnahmen.

So bewerten die Verbraucherzentralen einen Rooibostee mit Kombu-Algen als unsicher. „Schon 54 Milliliter davon reichen aus, um die tolerierbare tägliche Jodmenge von 600 μg auszuschöpfen – eine normale Tasse von etwa 150 mL enthält fast das Dreifache“, sagt Luise Hoffmann von der Verbraucherzentrale Thüringen. Angaben zum Jodgehalt oder Warnhinweise fehlten. Auch zwei untersuchte algenhaltige Nudelprodukte fielen durch sehr hohe Jodgehalte auf. Besonders problematisch: Auf einer der Verpackungen stand ein völlig unbedenklicher, allerdings falscher Jodgehalt. Tatsächlich beinhalten bereits 12 g dieser Nudeln die maximale Tagesmenge an Jod.

Auch verschiedene Algensnacks und ein algenhaltiges Gewürz wiesen hohe Jodgehalte auf. Allerdings kommen Gewürze üblicherweise nur in geringen Mengen zum Einsatz. Die Algensnacks wurden in sehr kleinen Packungsgrößen mit nur wenigen Gramm angeboten. Durch diese Produkte ist eine übermäßige Jodaufnahme daher unwahrscheinlich. Stattdessen könnten sie zur täglichen Jodversorgung beitragen.

Andere algenhaltige Lebensmittel im Test wiesen moderate Jodgehalte auf und können ebenfalls, in üblichen Mengen gegessen, geeignete Jodlieferanten sein. Dazu gehörten bspw. Salate aus der Wakame-Alge.

Damit Verbraucher*innen sich bei der Auswahl von algenhaltigen Lebensmitteln sicher entscheiden können, fordern die Verbraucherzentralen:

  • Pflichtangabe des Jodgehalts in der Nährwertdeklaration
  • klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge
  • Warnhinweise bei hohen Jodgehalten
  • gesetzliche Höchstmengen für Jod in Algenprodukten
  • Hersteller müssen ihrer Sorgfaltspflicht besser nachkommen, um sichere Lebensmittel zur Verfügung zu stellen

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen e. V., Pressemeldung vom 26.11.2025


Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2026 auf Seite M6.
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Veröffentlicht: 14.01.2026

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