Die neuen EU-Verordnungen Nr.1829/2003 und Nr.1830/2003 Klaus-Dieter Jany, Karlsruhe, Eva Leschik-Bonnet, Bonn

Mit den neuen Verordnungen in der Europäischen Union soll einerseits mehr Transparenz für Lebens- und Futtermitteln aus gentechnisch-veränderten Organismen (GVO) durch eine umfassende Kennzeichnung entlang der Warenkette und andererseits der freie Warenverkehr im europäischen Markt gewährleistet werden . Als Verordnungen gehen diese Regelwerke unmittelbar ohne Änderungsmöglichkeiten in die nationale Gesetzgebung über. Seit dem 18. April 2004 müssen sie in allen EU-Staaten in gleicher Art und Weise angewandt werden.

Exemplarisch wird hier an einem Frühstücksmenü die seit 18. April 2004 anzuwendende Kennzeichnung aufgezeigt, die greifen würde, wenn bewusst Erzeugnisse aus GVO eingesetzt würden oder der Schwellenwert bei einer Zutat über 0,9 % liegen würde. Es muss aber eindringlich daraufhin gewiesen werden, dass sich gegenwärtig kaum kennzeichnungspflichtige Produkte am Markt befinden und sich bislang für den Verbraucher hinsichtlich der Kennzeichnung noch nichts geändert hat.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 08/04 ab Seite B 33.



Die neuen EU-Verordnungen Nr.1829/2003 und Nr.1830/2003 Klaus-Dieter Jany, Karlsruhe, Eva Leschik-Bonnet, Bonn

Mit den neuen Verordnungen in der Europäischen Union soll einerseits mehr Transparenz für Lebens- und Futtermitteln aus gentechnisch-veränderten Organismen (GVO) durch eine umfassende Kennzeichnung entlang der Warenkette und andererseits der freie Warenverkehr im europäischen Markt gewährleistet werden . Als Verordnungen gehen diese Regelwerke unmittelbar ohne Änderungsmöglichkeiten in die nationale Gesetzgebung über. Seit dem 18. April 2004 müssen sie in allen EU-Staaten in gleicher Art und Weise angewandt werden.

Exemplarisch wird hier an einem Frühstücksmenü die seit 18. April 2004 anzuwendende Kennzeichnung aufgezeigt, die greifen würde, wenn bewusst Erzeugnisse aus GVO eingesetzt würden oder der Schwellenwert bei einer Zutat über 0,9 % liegen würde. Es muss aber eindringlich daraufhin gewiesen werden, dass sich gegenwärtig kaum kennzeichnungspflichtige Produkte am Markt befinden und sich bislang für den Verbraucher hinsichtlich der Kennzeichnung noch nichts geändert hat.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 08/04 ab Seite B 33.

Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel

Die neuen EU-Verordnungen Nr.1829/2003 und Nr.1830/2003 Klaus-Dieter Jany, Karlsruhe, Eva Leschik-Bonnet, Bonn

Mit den neuen Verordnungen in der Europäischen Union soll einerseits mehr Transparenz für Lebens- und Futtermitteln aus gentechnisch-veränderten Organismen (GVO) durch eine umfassende Kennzeichnung entlang der Warenkette und andererseits der freie Warenverkehr im europäischen Markt gewährleistet werden . Als Verordnungen gehen diese Regelwerke unmittelbar ohne Änderungsmöglichkeiten in die nationale Gesetzgebung über. Seit dem 18. April 2004 müssen sie in allen EU-Staaten in gleicher Art und Weise angewandt werden.

Exemplarisch wird hier an einem Frühstücksmenü die seit 18. April 2004 anzuwendende Kennzeichnung aufgezeigt, die greifen würde, wenn bewusst Erzeugnisse aus GVO eingesetzt würden oder der Schwellenwert bei einer Zutat über 0,9 % liegen würde. Es muss aber eindringlich daraufhin gewiesen werden, dass sich gegenwärtig kaum kennzeichnungspflichtige Produkte am Markt befinden und sich bislang für den Verbraucher hinsichtlich der Kennzeichnung noch nichts geändert hat.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 08/04 ab Seite B 33.

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Veröffentlicht: 13.08.2004

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