Die Corona-Pandemie hat in wichtigen Bereichen der Gesellschaft deutlich gemacht, wo über Jahre viel geredet, aber zu wenig gehandelt und verbessert wurde – darunter Bildung, Digitalisierung und Gesundheitssystem. Immer wieder bereden und Dinge für wichtig erklären („Bildung ist unser höchstes Gut!“) ist eine beliebte Methode, um aufzuschieben und auf Zeit zu spielen. Doch dieser Zeitverlust holt uns alle irgendwann ein.

Das derzeit gültige Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG) stammt aus 1994. Zur zeitlichen Einordnung: 1994 gab es noch keine Smartphones und am ersten Internet- Browser („Netscape“-Vorläufer) wurde noch geschraubt.1 Es ist keine Mutmaßung, dass sich in diesen 26 Jahren auch im Bereich der Ernährungstherapie und damit im Berufsalltag der DiätassistentInnen viel verändert hat. Nur eben das DiätAssG nicht. Immerhin wurde 2019 die Novellierung der gesetzlichen Grundlagen angekündigt.

In diesem Heft finden Sie ab Seite M718 die Ergebnisse der Berufsfeldanalyse 2020, einer Online-Befragung, die der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD) im Februar dieses Jahres durchgeführt hat. DiätassistentInnen sind danach in hohem Maße patientennah tätig. Verglichen mit Daten von 2010 erhöhte sich der Anteil der in der Ernährungstherapie Tätigen; Aufgaben mit Anleitungs-, Steuerungs- und Überwachungsfunktion nahmen zu. Ernährungsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung sind zu einem relevanten Tätigkeitsfeld geworden, was die lange bestehenden Forderungen nach einer stärkeren Akademisierung der Ausbildung und zur Änderung der Berufsbezeichnung in „ErnährungstherapeutIn“ unterstreicht.

Hier schließt sich der Kreis zum Eingangsstatement: Das Gesundheitssystem und damit die PatientInnen können nur profitieren, wenn Diätassistentinnen und Diätassistenten ihr Potenzial gut einbringen können. Dies sollte sich jedoch auch in einer den Kompetenzen entsprechenden Berufsbezeichnung, angemessenen Gehältern und hochwertigen Ausbildung zur Nachwuchssicherung widerspiegeln: Klatschen und Hinhalten genügen nicht!

Ihr 

Udo Maid-Kohnert


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1 Google gibt es seit 1997, der Boris-Becker-Werbespot fürs Internet stammt aus 1999, das erste iPhone wurde 2007 vorgestellt.




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 12/2020 auf Seite M689.


Am 11. & 12. November 2020 fand der Deutsche Pflegetag statt. Von den zahlreichen Online-Statements hat sich mir eine Aussage eingeprägt: Eine gute PatientInnenversorgung (ambulant oder stationär) werde teilweise durch Hierarchiegrenzen und Tätigkeitsvorbehalte erschwert: Gemeint ist, dass gut ausgebildete Pflegekräfte aufgrund ihrer Ausbildung oft mehr können, als sie ohne ärztliche Anwesenheit tun dürfen. Die mangelnde Wertschätzung untergrabe die Motivation und gefährde eine adäquate Patientenversorgung.


Die Corona-Pandemie hat in wichtigen Bereichen der Gesellschaft deutlich gemacht, wo über Jahre viel geredet, aber zu wenig gehandelt und verbessert wurde – darunter Bildung, Digitalisierung und Gesundheitssystem. Immer wieder bereden und Dinge für wichtig erklären („Bildung ist unser höchstes Gut!“) ist eine beliebte Methode, um aufzuschieben und auf Zeit zu spielen. Doch dieser Zeitverlust holt uns alle irgendwann ein.

Das derzeit gültige Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG) stammt aus 1994. Zur zeitlichen Einordnung: 1994 gab es noch keine Smartphones und am ersten Internet- Browser („Netscape“-Vorläufer) wurde noch geschraubt.1 Es ist keine Mutmaßung, dass sich in diesen 26 Jahren auch im Bereich der Ernährungstherapie und damit im Berufsalltag der DiätassistentInnen viel verändert hat. Nur eben das DiätAssG nicht. Immerhin wurde 2019 die Novellierung der gesetzlichen Grundlagen angekündigt.

In diesem Heft finden Sie ab Seite M718 die Ergebnisse der Berufsfeldanalyse 2020, einer Online-Befragung, die der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD) im Februar dieses Jahres durchgeführt hat. DiätassistentInnen sind danach in hohem Maße patientennah tätig. Verglichen mit Daten von 2010 erhöhte sich der Anteil der in der Ernährungstherapie Tätigen; Aufgaben mit Anleitungs-, Steuerungs- und Überwachungsfunktion nahmen zu. Ernährungsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung sind zu einem relevanten Tätigkeitsfeld geworden, was die lange bestehenden Forderungen nach einer stärkeren Akademisierung der Ausbildung und zur Änderung der Berufsbezeichnung in „ErnährungstherapeutIn“ unterstreicht.

Hier schließt sich der Kreis zum Eingangsstatement: Das Gesundheitssystem und damit die PatientInnen können nur profitieren, wenn Diätassistentinnen und Diätassistenten ihr Potenzial gut einbringen können. Dies sollte sich jedoch auch in einer den Kompetenzen entsprechenden Berufsbezeichnung, angemessenen Gehältern und hochwertigen Ausbildung zur Nachwuchssicherung widerspiegeln: Klatschen und Hinhalten genügen nicht!

Ihr 

Udo Maid-Kohnert


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1 Google gibt es seit 1997, der Boris-Becker-Werbespot fürs Internet stammt aus 1999, das erste iPhone wurde 2007 vorgestellt.




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 12/2020 auf Seite M689.


Editorial 12/2020: Klatschen genügt nicht

Die Corona-Pandemie hat in wichtigen Bereichen der Gesellschaft deutlich gemacht, wo über Jahre viel geredet, aber zu wenig gehandelt und verbessert wurde – darunter Bildung, Digitalisierung und Gesundheitssystem. Immer wieder bereden und Dinge für wichtig erklären („Bildung ist unser höchstes Gut!“) ist eine beliebte Methode, um aufzuschieben und auf Zeit zu spielen. Doch dieser Zeitverlust holt uns alle irgendwann ein.

Das derzeit gültige Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG) stammt aus 1994. Zur zeitlichen Einordnung: 1994 gab es noch keine Smartphones und am ersten Internet- Browser („Netscape“-Vorläufer) wurde noch geschraubt.1 Es ist keine Mutmaßung, dass sich in diesen 26 Jahren auch im Bereich der Ernährungstherapie und damit im Berufsalltag der DiätassistentInnen viel verändert hat. Nur eben das DiätAssG nicht. Immerhin wurde 2019 die Novellierung der gesetzlichen Grundlagen angekündigt.

In diesem Heft finden Sie ab Seite M718 die Ergebnisse der Berufsfeldanalyse 2020, einer Online-Befragung, die der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD) im Februar dieses Jahres durchgeführt hat. DiätassistentInnen sind danach in hohem Maße patientennah tätig. Verglichen mit Daten von 2010 erhöhte sich der Anteil der in der Ernährungstherapie Tätigen; Aufgaben mit Anleitungs-, Steuerungs- und Überwachungsfunktion nahmen zu. Ernährungsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung sind zu einem relevanten Tätigkeitsfeld geworden, was die lange bestehenden Forderungen nach einer stärkeren Akademisierung der Ausbildung und zur Änderung der Berufsbezeichnung in „ErnährungstherapeutIn“ unterstreicht.

Hier schließt sich der Kreis zum Eingangsstatement: Das Gesundheitssystem und damit die PatientInnen können nur profitieren, wenn Diätassistentinnen und Diätassistenten ihr Potenzial gut einbringen können. Dies sollte sich jedoch auch in einer den Kompetenzen entsprechenden Berufsbezeichnung, angemessenen Gehältern und hochwertigen Ausbildung zur Nachwuchssicherung widerspiegeln: Klatschen und Hinhalten genügen nicht!

Ihr 

Udo Maid-Kohnert

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1 Google gibt es seit 1997, der Boris-Becker-Werbespot fürs Internet stammt aus 1999, das erste iPhone wurde 2007 vorgestellt.


Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 12/2020 auf Seite M689.
Verschlagwortet mit: Diätassistenten, Coronavirus

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Rubrik: Editorial
Veröffentlicht: 14.12.2020

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