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Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in Deutschland Fälle von Antibiotika-Resistenzen zu. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Es gibt auch heute schon klare Vorschriften, die den Einsatz von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen sie nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung. Auch dürfen Antibiotika nicht zur Überdeckung von Krankheiten, die durch Haltungsmängel hervorgerufen werden, verabreicht werden. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist Aufgabe der Länderbehörden. Diese sind dafür zuständig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe zu kontrollieren. Damit die zuständigen Landesbehörden ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben effektiver und unbürokratischer erfüllen können, damit Tierärzte verantwortungsvoller mit Antibiotika umgehen und um die Datenqualität über den Arzneimitteleinsatz in Deutschland grundlegend zu verbessern, plant das BMELV eine Reihe von Maßnahmen:
Unabhängig von den geplanten Neuerungen halten die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder grundsätzlich schon heute alle Instrumente in der Hand, um jedem Verdacht auf nicht sachgerechten und regelwidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln nachzugehen und dies zu unterbinden. Tierärztliche Hausapotheken und landwirtschaftliche Betriebe können jederzeit von Überwachungsbeamten aufgesucht und kontrolliert werden. Bei Verstößen stehen den Behörden Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Auch unabhängig von den Fortschritten der neuen Datenerhebung fordert das BMELV daher die Bundesländer auf, von den bereits bestehenden Überwachungs-, Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten mit aller Konsequenz Gebrauch zu machen. Weitere Informationen unter www.bmelv.de/tierarzneimittel. Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Pressemeldung vom 09.11.2011
Den Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 01/12 auf Seite 8.


Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in Deutschland Fälle von Antibiotika-Resistenzen zu. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Es gibt auch heute schon klare Vorschriften, die den Einsatz von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen sie nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung. Auch dürfen Antibiotika nicht zur Überdeckung von Krankheiten, die durch Haltungsmängel hervorgerufen werden, verabreicht werden. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist Aufgabe der Länderbehörden. Diese sind dafür zuständig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe zu kontrollieren. Damit die zuständigen Landesbehörden ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben effektiver und unbürokratischer erfüllen können, damit Tierärzte verantwortungsvoller mit Antibiotika umgehen und um die Datenqualität über den Arzneimitteleinsatz in Deutschland grundlegend zu verbessern, plant das BMELV eine Reihe von Maßnahmen:
Unabhängig von den geplanten Neuerungen halten die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder grundsätzlich schon heute alle Instrumente in der Hand, um jedem Verdacht auf nicht sachgerechten und regelwidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln nachzugehen und dies zu unterbinden. Tierärztliche Hausapotheken und landwirtschaftliche Betriebe können jederzeit von Überwachungsbeamten aufgesucht und kontrolliert werden. Bei Verstößen stehen den Behörden Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Auch unabhängig von den Fortschritten der neuen Datenerhebung fordert das BMELV daher die Bundesländer auf, von den bereits bestehenden Überwachungs-, Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten mit aller Konsequenz Gebrauch zu machen. Weitere Informationen unter www.bmelv.de/tierarzneimittel. Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Pressemeldung vom 09.11.2011
Den Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 01/12 auf Seite 8.
Durch ein Paket gezielter Maßnahmen will das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung besser erfassen und die Datennutzung neu regeln. Ziel ist es, im Rahmen der „Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie“ (DART) bundesweit eine Minimierung der verabreichten Antibiotika-Mengen zu erreichen und die Überwachung durch die zuständigen Länderbehörden zu verbessern.
Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in Deutschland Fälle von Antibiotika-Resistenzen zu. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Es gibt auch heute schon klare Vorschriften, die den Einsatz von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen sie nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung. Auch dürfen Antibiotika nicht zur Überdeckung von Krankheiten, die durch Haltungsmängel hervorgerufen werden, verabreicht werden. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist Aufgabe der Länderbehörden. Diese sind dafür zuständig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe zu kontrollieren. Damit die zuständigen Landesbehörden ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben effektiver und unbürokratischer erfüllen können, damit Tierärzte verantwortungsvoller mit Antibiotika umgehen und um die Datenqualität über den Arzneimitteleinsatz in Deutschland grundlegend zu verbessern, plant das BMELV eine Reihe von Maßnahmen:
Unabhängig von den geplanten Neuerungen halten die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder grundsätzlich schon heute alle Instrumente in der Hand, um jedem Verdacht auf nicht sachgerechten und regelwidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln nachzugehen und dies zu unterbinden. Tierärztliche Hausapotheken und landwirtschaftliche Betriebe können jederzeit von Überwachungsbeamten aufgesucht und kontrolliert werden. Bei Verstößen stehen den Behörden Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Auch unabhängig von den Fortschritten der neuen Datenerhebung fordert das BMELV daher die Bundesländer auf, von den bereits bestehenden Überwachungs-, Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten mit aller Konsequenz Gebrauch zu machen. Weitere Informationen unter www.bmelv.de/tierarzneimittel. Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Pressemeldung vom 09.11.2011
Den Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 01/12 auf Seite 8.