Ab dem 1. Mai 2017 sind in der Schweiz folgende Insektenarten neu als Lebensmittel zugelassen: Der „Mehlwurm“, also die Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor), die Grille (Acheta domesticus) und die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria). Basis der neuen Zulassung ist die revidierte Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) über neuartige Lebensmittel.

Im Schweizer Lebensmittelrecht sind Insekten nicht als Lebensmittel vorgesehen. Dennoch gibt es die Möglichkeit, Insekten zu Lebensmittelzwecken zu vermarkten. Dafür muss eine Bewilligung beim Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eingeholt werden. In der Vergangenheit wurden Bewilligungen für einzelne Anlässe erteilt.

=> Mehr zum Thema finden Sie im Beitrag Insekten als Lebensmittel: Wahrnehmung und Akzeptanz von Christina HARTMANN und Michael SIGRIST abS. M132 in diesem Heft.

Quelle: www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/lebensmittelsicherheit/einzelne-lebensmittel/insekten.html  Zugriff 6.3.17




Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 3/17 auf Seite M125.




Ab dem 1. Mai 2017 sind in der Schweiz folgende Insektenarten neu als Lebensmittel zugelassen: Der „Mehlwurm“, also die Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor), die Grille (Acheta domesticus) und die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria). Basis der neuen Zulassung ist die revidierte Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) über neuartige Lebensmittel.

Im Schweizer Lebensmittelrecht sind Insekten nicht als Lebensmittel vorgesehen. Dennoch gibt es die Möglichkeit, Insekten zu Lebensmittelzwecken zu vermarkten. Dafür muss eine Bewilligung beim Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eingeholt werden. In der Vergangenheit wurden Bewilligungen für einzelne Anlässe erteilt.

=> Mehr zum Thema finden Sie im Beitrag Insekten als Lebensmittel: Wahrnehmung und Akzeptanz von Christina HARTMANN und Michael SIGRIST abS. M132 in diesem Heft.

Quelle: www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/lebensmittelsicherheit/einzelne-lebensmittel/insekten.html  Zugriff 6.3.17




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Lebensmittelrecht: Schweiz lässt 3 Insektenarten als Lebensmittel zu

Ab dem 1. Mai 2017 sind in der Schweiz folgende Insektenarten neu als Lebensmittel zugelassen: Der „Mehlwurm“, also die Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor), die Grille (Acheta domesticus) und die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria). Basis der neuen Zulassung ist die revidierte Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) über neuartige Lebensmittel.

Im Schweizer Lebensmittelrecht sind Insekten nicht als Lebensmittel vorgesehen. Dennoch gibt es die Möglichkeit, Insekten zu Lebensmittelzwecken zu vermarkten. Dafür muss eine Bewilligung beim Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eingeholt werden. In der Vergangenheit wurden Bewilligungen für einzelne Anlässe erteilt.

=> Mehr zum Thema finden Sie im Beitrag Insekten als Lebensmittel: Wahrnehmung und Akzeptanz von Christina HARTMANN und Michael SIGRIST abS. M132 in diesem Heft.

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Veröffentlicht: 15.03.2017

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