Im Internet gibt es zahlreiche Angebote für die sog. „Lugolsche Lösung“. Sie wird mit ähnlichen Beschreibungen wie Nahrungsergänzungsmittel (NEM), die zur Verbesserung der Jodversorgung beitragen sollen, beworben. Allerdings ist die Lugolsche Lösung (auch Iod-Kaliumiodidlösung oder Lugo-Lösung) eine Chemikalie, die heutzutage fast nur noch im Labor Anwendung findet. Schon ein kleiner Tropfen (0,05 mL) der Lugolschen Lösung (5 %) enthält mit ca. 6,3 mg mehr als das 40-Fache der Zufuhrempfehlung für Erwachsene von 150 μg Jod am Tag. In einem Milliliter der Lösung sind 126 000 μg Jod enthalten. „Der Arbeitskreis  Jodmangel, der mit renommierten Fachmediziner*innen  besetzt ist, warnt, dass die Lugolsche Lösung so stark ist, dass sie bereits durch die Haut aufgenommen wird. Das führt in den sozialen Medien zu  absurden Hauttests, mit denen man angeblich einen Mangel selbst feststellen kann. Behauptungen, dass man mithilfe dieser Lösung ganz unproblematisch das Immunsystem stärken und selbst etwas gegen Schilddrüsenerkrankungen oder gar Brustkrebs unternehmen könne, entbehren jeder Grundlage. Stattdessen kann der sehr hohe Jodgehalt laut Fachleuten zu massiven Funktionsstörungen der Schilddrüse führen – bis hin zu einer Schilddrüsenunterfunktion oder einem Kropf“, sagt Angela Clausen, Expertin für Nahrungsergänzungsmittel bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherzentrale NRW hat in einem Marktcheck die Angaben von 14 verschiedenen Online-Angeboten untersucht. Wie sich zeigt, sind auf den Internetseiten häufig lebensmitteltypische Kennzeichnungen wie „100 % vegan“, „laktosefrei“ der „glutenfrei“ zu finden. Teilweise gibt es Angaben zu einer Bio-Produktion, Dosierempfehlungen, oder es werden gesundheitsbezogene Werbeaussagen verwendet, die nur für Lebensmittel zugelassen sind. Auch die für NEM vorgeschriebenen Hinweise sind zu finden, dass die angegebene tägliche Verzehrmenge nicht überschritten werden darf, und dass sie keinen Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise darstellen. Laut Angela Clausen ist die Verwendung solch lebensmitteltypischer Begriffe verharmlosend und irreführend: „Die vielfach gefundene Aussage, die Lösung sei ‚geprüft nach dem europäischen Arzneibuch (Ph.Eur.)‘ bedeutet nichts anderes, als dass die Herstellungskriterien eingehalten wurden. Mit Sicherheit und Wirkung hat das nichts zu tun. Den Hinweis, dass das Produkt nur für Laborzwecke bestimmt  ist, sollte man hingegen unbedingt ernst nehmen.“ Andere Anbieter sagen zwar, dass ihr Produkt – meist eine Tropfflasche  mit genormter Pipette – weder Arzneimittel noch Lebensmittel sei, den Unterschied  wirklich verstehen dürften aber die wenigsten. Auf vielen Internetseiten stehen zusätzlich Käufer*innenbewertungen, die auf  eine Behandlung von Krankheiten hinweisen. „Das sind  Aussagen, die von Nutzerseite aus als Meinungsäußerung zulässig sind, aber von Verkäuferseite als nicht bestimmungsgemäß zurückgewiesen werden müssten“, so Clausen. Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Pressemeldung vom 10.03.2026
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2026 auf Seite M202.
Im Internet gibt es zahlreiche Angebote für die sog. „Lugolsche Lösung“. Sie wird mit ähnlichen Beschreibungen wie Nahrungsergänzungsmittel (NEM), die zur Verbesserung der Jodversorgung beitragen sollen, beworben.
Im Internet gibt es zahlreiche Angebote für die sog. „Lugolsche Lösung“. Sie wird mit ähnlichen Beschreibungen wie Nahrungsergänzungsmittel (NEM), die zur Verbesserung der Jodversorgung beitragen sollen, beworben. Allerdings ist die Lugolsche Lösung (auch Iod-Kaliumiodidlösung oder Lugo-Lösung) eine Chemikalie, die heutzutage fast nur noch im Labor Anwendung findet. Schon ein kleiner Tropfen (0,05 mL) der Lugolschen Lösung (5 %) enthält mit ca. 6,3 mg mehr als das 40-Fache der Zufuhrempfehlung für Erwachsene von 150 μg Jod am Tag. In einem Milliliter der Lösung sind 126 000 μg Jod enthalten. „Der Arbeitskreis  Jodmangel, der mit renommierten Fachmediziner*innen  besetzt ist, warnt, dass die Lugolsche Lösung so stark ist, dass sie bereits durch die Haut aufgenommen wird. Das führt in den sozialen Medien zu  absurden Hauttests, mit denen man angeblich einen Mangel selbst feststellen kann. Behauptungen, dass man mithilfe dieser Lösung ganz unproblematisch das Immunsystem stärken und selbst etwas gegen Schilddrüsenerkrankungen oder gar Brustkrebs unternehmen könne, entbehren jeder Grundlage. Stattdessen kann der sehr hohe Jodgehalt laut Fachleuten zu massiven Funktionsstörungen der Schilddrüse führen – bis hin zu einer Schilddrüsenunterfunktion oder einem Kropf“, sagt Angela Clausen, Expertin für Nahrungsergänzungsmittel bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherzentrale NRW hat in einem Marktcheck die Angaben von 14 verschiedenen Online-Angeboten untersucht. Wie sich zeigt, sind auf den Internetseiten häufig lebensmitteltypische Kennzeichnungen wie „100 % vegan“, „laktosefrei“ der „glutenfrei“ zu finden. Teilweise gibt es Angaben zu einer Bio-Produktion, Dosierempfehlungen, oder es werden gesundheitsbezogene Werbeaussagen verwendet, die nur für Lebensmittel zugelassen sind. Auch die für NEM vorgeschriebenen Hinweise sind zu finden, dass die angegebene tägliche Verzehrmenge nicht überschritten werden darf, und dass sie keinen Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise darstellen. Laut Angela Clausen ist die Verwendung solch lebensmitteltypischer Begriffe verharmlosend und irreführend: „Die vielfach gefundene Aussage, die Lösung sei ‚geprüft nach dem europäischen Arzneibuch (Ph.Eur.)‘ bedeutet nichts anderes, als dass die Herstellungskriterien eingehalten wurden. Mit Sicherheit und Wirkung hat das nichts zu tun. Den Hinweis, dass das Produkt nur für Laborzwecke bestimmt  ist, sollte man hingegen unbedingt ernst nehmen.“ Andere Anbieter sagen zwar, dass ihr Produkt – meist eine Tropfflasche  mit genormter Pipette – weder Arzneimittel noch Lebensmittel sei, den Unterschied  wirklich verstehen dürften aber die wenigsten. Auf vielen Internetseiten stehen zusätzlich Käufer*innenbewertungen, die auf  eine Behandlung von Krankheiten hinweisen. „Das sind  Aussagen, die von Nutzerseite aus als Meinungsäußerung zulässig sind, aber von Verkäuferseite als nicht bestimmungsgemäß zurückgewiesen werden müssten“, so Clausen. Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Pressemeldung vom 10.03.2026
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2026 auf Seite M202.

Warnung: „Lugolsche Lösung“ nicht geeignet für die Jodversorgung

Im Internet gibt es zahlreiche Angebote für die sog. „Lugolsche Lösung“. Sie wird mit ähnlichen Beschreibungen wie Nahrungsergänzungsmittel (NEM), die zur Verbesserung der Jodversorgung beitragen sollen, beworben.

Allerdings ist die Lugolsche Lösung (auch Iod-Kaliumiodidlösung oder Lugo-Lösung) eine Chemikalie, die heutzutage fast nur noch im Labor Anwendung findet. Schon ein kleiner Tropfen (0,05 mL) der Lugolschen Lösung (5 %) enthält mit ca. 6,3 mg mehr als das 40-Fache der Zufuhrempfehlung für Erwachsene von 150 μg Jod am Tag. In einem Milliliter der Lösung sind 126 000 μg Jod enthalten. „Der Arbeitskreis  Jodmangel, der mit renommierten Fachmediziner*innen  besetzt ist, warnt, dass die Lugolsche Lösung so stark ist, dass sie bereits durch die Haut aufgenommen wird. Das führt in den sozialen Medien zu  absurden Hauttests, mit denen man angeblich einen Mangel selbst feststellen kann. Behauptungen, dass man mithilfe dieser Lösung ganz unproblematisch das Immunsystem stärken und selbst etwas gegen Schilddrüsenerkrankungen oder gar Brustkrebs unternehmen könne, entbehren jeder Grundlage. Stattdessen kann der sehr hohe Jodgehalt laut Fachleuten zu massiven Funktionsstörungen der Schilddrüse führen – bis hin zu einer Schilddrüsenunterfunktion oder einem Kropf“, sagt Angela Clausen, Expertin für Nahrungsergänzungsmittel bei der Verbraucherzentrale NRW.
Die Verbraucherzentrale NRW hat in einem Marktcheck die Angaben von 14 verschiedenen Online-Angeboten untersucht. Wie sich zeigt, sind auf den Internetseiten häufig lebensmitteltypische Kennzeichnungen wie „100 % vegan“, „laktosefrei“ der „glutenfrei“ zu finden. Teilweise gibt es Angaben zu einer Bio-Produktion, Dosierempfehlungen, oder es werden gesundheitsbezogene Werbeaussagen verwendet, die nur für Lebensmittel zugelassen sind. Auch die für NEM vorgeschriebenen Hinweise sind zu finden, dass die angegebene tägliche Verzehrmenge nicht überschritten werden darf, und dass sie keinen Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise darstellen.
Laut Angela Clausen ist die Verwendung solch lebensmitteltypischer Begriffe verharmlosend und irreführend: „Die vielfach gefundene Aussage, die Lösung sei ‚geprüft nach dem europäischen Arzneibuch (Ph.Eur.)‘ bedeutet nichts anderes, als dass die Herstellungskriterien eingehalten wurden. Mit Sicherheit und Wirkung hat das nichts zu tun. Den Hinweis, dass das Produkt nur für Laborzwecke bestimmt  ist, sollte man hingegen unbedingt ernst nehmen.“ Andere Anbieter sagen zwar, dass ihr Produkt – meist eine Tropfflasche  mit genormter Pipette – weder Arzneimittel noch Lebensmittel sei, den Unterschied  wirklich verstehen dürften aber die wenigsten. Auf vielen Internetseiten stehen zusätzlich Käufer*innenbewertungen, die auf  eine Behandlung von Krankheiten hinweisen. „Das sind  Aussagen, die von Nutzerseite aus als Meinungsäußerung zulässig sind, aber von Verkäuferseite als nicht bestimmungsgemäß zurückgewiesen werden müssten“, so Clausen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Pressemeldung vom 10.03.2026


Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2026 auf Seite M202.

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Veröffentlicht: 15.04.2026

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