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Hersteller von Arzneimitteln müssen auf einem „Beipackzettel“ über Gegenanzeigen sowie Neben- und Wechselwirkungen ihrer Produkte informieren. Das gilt auch dann, wenn Pillen und Pulver „nur“ Vitamine, Mineralstoffe und „natürliche“ Pflanzenstoffe enthalten.


Nahrungsergänzungsmittel hingegen hat der Gesetzgeber von der Pflicht zur Information über spezifische Risiken bei der Einnahme ausgenommen, weil sie als Lebensmittel gelten – gleichwohl sie oftmals etwa Kalzium, Kalium, Gingko & Co. oder auch Vitamine in vergleichbarer oder sogar höherer Dosierung als Arzneimittel enthalten.

Die ausführlichen Inhalte der Medienumschau aus dem Januar 2021 finden Sie hier.




Die vollständige Rezension finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2021 auf Seite M54.




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Hersteller von Arzneimitteln müssen auf einem „Beipackzettel“ über Gegenanzeigen sowie Neben- und Wechselwirkungen ihrer Produkte informieren. Das gilt auch dann, wenn Pillen und Pulver „nur“ Vitamine, Mineralstoffe und „natürliche“ Pflanzenstoffe enthalten.


Nahrungsergänzungsmittel hingegen hat der Gesetzgeber von der Pflicht zur Information über spezifische Risiken bei der Einnahme ausgenommen, weil sie als Lebensmittel gelten – gleichwohl sie oftmals etwa Kalzium, Kalium, Gingko & Co. oder auch Vitamine in vergleichbarer oder sogar höherer Dosierung als Arzneimittel enthalten.

Die ausführlichen Inhalte der Medienumschau aus dem Januar 2021 finden Sie hier.




Die vollständige Rezension finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2021 auf Seite M54.


Medienumschau Januar 2021

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Hersteller von Arzneimitteln müssen auf einem „Beipackzettel“ über Gegenanzeigen sowie Neben- und Wechselwirkungen ihrer Produkte informieren. Das gilt auch dann, wenn Pillen und Pulver „nur“ Vitamine, Mineralstoffe und „natürliche“ Pflanzenstoffe enthalten.

Nahrungsergänzungsmittel hingegen hat der Gesetzgeber von der Pflicht zur Information über spezifische Risiken bei der Einnahme ausgenommen, weil sie als Lebensmittel gelten – gleichwohl sie oftmals etwa Kalzium, Kalium, Gingko & Co. oder auch Vitamine in vergleichbarer oder sogar höherer Dosierung als Arzneimittel enthalten.

Die ausführlichen Inhalte der Medienumschau aus dem Januar 2021 finden Sie hier.


Die vollständige Rezension finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2021 auf Seite M54.

Artikelfakten

Rubrik: Service
Veröffentlicht: 14.01.2021

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