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www.klartext-nahrungsergaenzung.de
Online-Portal zu Nebenwirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln
Nahrungsergänzungsmittel hingegen hat der Gesetzgeber von der Pflicht zur Information über spezifische Risiken bei der Einnahme ausgenommen, weil sie als Lebensmittel gelten – gleichwohl sie oftmals etwa Kalzium, Kalium, Gingko & Co. oder auch Vitamine in vergleichbarer oder sogar höherer Dosierung als Arzneimittel enthalten.
Die ausführlichen Inhalte der Medienumschau aus dem Januar 2021 finden Sie hier.