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Peer-Review-Verfahren / Manuskript (Übersicht) eingereicht: 20.07.2020 / Überarbeitung angenommen: 02.11.2020

Potenzial und rechtliche Rahmenbedingungen


Mikroalgen


Der Name „Algen“ ist ein Sammelbegriff für eine große polyphyletische Gruppe von Lebewesen, in die sowohl Pflanzen als auch Bakterien fallen. Fast allen ist gemein, dass sie Chlorophyll besitzen und so im Rahmen der oxygenen Photosynthese aus Licht, Kohlendioxid und Wasser Energie gewinnen können [1]. Von Moosen und Farnen unterscheiden sie sich dabei dadurch, dass Algen nicht auf das Leben an Land spezialisiert sind [2]. Selbst diese sehr allgemeine Definition ist unvollständig und schließt ganze Taxa an Algen aus, welche die Fähigkeit zur Photosynthese im Laufe der Entwicklung verloren haben [1, 2].


Die Gruppe der Algen wird in Mikro- und Makroalgen unterteilt, wobei Makroalgen mit bloßem Auge erkennbare, mehrzellige Organismen sind und einen Stamm und Blätter ausbilden. Mikroalgen dagegen sind mikroskopisch kleine, einzellige Organismen, welche aber in Gruppen zusammengelagert auch makroskopisch erkennbar sind [3]. Zu diesen Mikroalgen gehören Grün- und Kieselalgen, aber auch weniger bekannte Gruppen wie die Dinoflagellaten und Eustigmataceae [1, 4]. Phykologen sind sich bezüglich der Einordnung der Cyanobakterien in die Gruppe der Mikroalgen bisher uneinig, da diese wie die eukaryotischen Mikroalgen die Fähigkeit zur oxygenen Photosynthese besitzen, aber andererseits prokaryotisch sind [4, 5]. Die meisten der als Algentoxine bekannten Stoffwechselprodukte werden von dieser Gruppe produziert [6]. Die Heterogenität innerhalb der Gruppe der Mikroalgen macht es nötig, die Kultivierungsbedingungen für die einzelnen Algenspezies und ihren Verwendungszweck anzupassen und so optimale Wachstumsbedingungen für die einzelnen Arten zu schaffen [7].

Abstract


Mikroalgen wie Chlorella und Spirulina bergen ein großes ernährungsphysiologisches Potenzial, da sie eine Vielzahl an Nährstoffen besitzen, die sie für den Einsatz in der Humanernährung zu prädestinieren scheinen. Sie zeichnen sich durch eine hohe Wachstumsgeschwindigkeit aus und ermöglichen eine ressourcenschonende Produktion wichtiger Nährstoffe wie bspw. n-3-Fettsäuren. Neben wenigen zugelassenen Mikroalgenspezies gibt es mehrere Tausend Mikroalgen, welche trotz interessanter Nährstoffprofile nicht in der Humanernährung eingesetzt werden. Die Ursachen dafür werden in dieser Übersichtsarbeit herausgearbeitet und sind auf die auf Verbraucherschutz ausgerichtete Rechtslage in Europa zurückzuführen. Bedingt durch die Novel-Food-Verordnung werden Lebensmittel daher erst nach aufwändigen Untersuchungen auf dem europäischen Markt zugelassen, um die KonsumentInnen vor nicht sicheren Lebensmitteln zu schützen.

Schlüsselwörter: Mikroalgen, neuartige Lebensmittel, Novel-Food-Verordnung, n-3-Fettsäuren, Vitamin B12 




Peer reviewed / Manuscript (overview) submitted: 20 July 2020 / Revision accepted: 02 November 2020

Microalgae as a novel food

Potential and legal framework


Abstract


Microalgae such as Chlorella and spirulina have high dietary potential, because they contain a large number of nutrients which seem to make them predestined for use in human nutrition. They are characterised by fast growth and enable low-resource production of important nutrients, such as n-3 fatty acids. Alongside a few approved species of microalgae, there are several thousand microalgae that are not used in human nutrition despite their interesting nutrient profile. The reasons for this are explored in this outline paper and can be traced back to Europe’s legal framework for consumer protection. As a result of the Regulation on novel foods, foods are only approved for use on the European market after a time-consuming investigation process, in order to protect consumers from unsafe foodstuffs.

Keywords: microalgae, novel food, Novel Food Regulation, n-3 fatty acids, vitamin B12

Full text PDF (free version)

https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode




Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2021 von Seite M206 bis M213.




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Peer-Review-Verfahren / Manuskript (Übersicht) eingereicht: 20.07.2020 / Überarbeitung angenommen: 02.11.2020

Potenzial und rechtliche Rahmenbedingungen


Mikroalgen


Der Name „Algen“ ist ein Sammelbegriff für eine große polyphyletische Gruppe von Lebewesen, in die sowohl Pflanzen als auch Bakterien fallen. Fast allen ist gemein, dass sie Chlorophyll besitzen und so im Rahmen der oxygenen Photosynthese aus Licht, Kohlendioxid und Wasser Energie gewinnen können [1]. Von Moosen und Farnen unterscheiden sie sich dabei dadurch, dass Algen nicht auf das Leben an Land spezialisiert sind [2]. Selbst diese sehr allgemeine Definition ist unvollständig und schließt ganze Taxa an Algen aus, welche die Fähigkeit zur Photosynthese im Laufe der Entwicklung verloren haben [1, 2].


Die Gruppe der Algen wird in Mikro- und Makroalgen unterteilt, wobei Makroalgen mit bloßem Auge erkennbare, mehrzellige Organismen sind und einen Stamm und Blätter ausbilden. Mikroalgen dagegen sind mikroskopisch kleine, einzellige Organismen, welche aber in Gruppen zusammengelagert auch makroskopisch erkennbar sind [3]. Zu diesen Mikroalgen gehören Grün- und Kieselalgen, aber auch weniger bekannte Gruppen wie die Dinoflagellaten und Eustigmataceae [1, 4]. Phykologen sind sich bezüglich der Einordnung der Cyanobakterien in die Gruppe der Mikroalgen bisher uneinig, da diese wie die eukaryotischen Mikroalgen die Fähigkeit zur oxygenen Photosynthese besitzen, aber andererseits prokaryotisch sind [4, 5]. Die meisten der als Algentoxine bekannten Stoffwechselprodukte werden von dieser Gruppe produziert [6]. Die Heterogenität innerhalb der Gruppe der Mikroalgen macht es nötig, die Kultivierungsbedingungen für die einzelnen Algenspezies und ihren Verwendungszweck anzupassen und so optimale Wachstumsbedingungen für die einzelnen Arten zu schaffen [7].

Abstract


Mikroalgen wie Chlorella und Spirulina bergen ein großes ernährungsphysiologisches Potenzial, da sie eine Vielzahl an Nährstoffen besitzen, die sie für den Einsatz in der Humanernährung zu prädestinieren scheinen. Sie zeichnen sich durch eine hohe Wachstumsgeschwindigkeit aus und ermöglichen eine ressourcenschonende Produktion wichtiger Nährstoffe wie bspw. n-3-Fettsäuren. Neben wenigen zugelassenen Mikroalgenspezies gibt es mehrere Tausend Mikroalgen, welche trotz interessanter Nährstoffprofile nicht in der Humanernährung eingesetzt werden. Die Ursachen dafür werden in dieser Übersichtsarbeit herausgearbeitet und sind auf die auf Verbraucherschutz ausgerichtete Rechtslage in Europa zurückzuführen. Bedingt durch die Novel-Food-Verordnung werden Lebensmittel daher erst nach aufwändigen Untersuchungen auf dem europäischen Markt zugelassen, um die KonsumentInnen vor nicht sicheren Lebensmitteln zu schützen.

Schlüsselwörter: Mikroalgen, neuartige Lebensmittel, Novel-Food-Verordnung, n-3-Fettsäuren, Vitamin B12 




Peer reviewed / Manuscript (overview) submitted: 20 July 2020 / Revision accepted: 02 November 2020

Microalgae as a novel food

Potential and legal framework


Abstract


Microalgae such as Chlorella and spirulina have high dietary potential, because they contain a large number of nutrients which seem to make them predestined for use in human nutrition. They are characterised by fast growth and enable low-resource production of important nutrients, such as n-3 fatty acids. Alongside a few approved species of microalgae, there are several thousand microalgae that are not used in human nutrition despite their interesting nutrient profile. The reasons for this are explored in this outline paper and can be traced back to Europe’s legal framework for consumer protection. As a result of the Regulation on novel foods, foods are only approved for use on the European market after a time-consuming investigation process, in order to protect consumers from unsafe foodstuffs.

Keywords: microalgae, novel food, Novel Food Regulation, n-3 fatty acids, vitamin B12

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Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2021 von Seite M206 bis M213.


Mikroalgen als neuartige Lebensmittel

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Peer-Review-Verfahren / Manuskript (Übersicht) eingereicht: 20.07.2020 / Überarbeitung angenommen: 02.11.2020

Potenzial und rechtliche Rahmenbedingungen
Mikroalgen
Der Name „Algen“ ist ein Sammelbegriff für eine große polyphyletische Gruppe von Lebewesen, in die sowohl Pflanzen als auch Bakterien fallen. Fast allen ist gemein, dass sie Chlorophyll besitzen und so im Rahmen der oxygenen Photosynthese aus Licht, Kohlendioxid und Wasser Energie gewinnen können [1]. Von Moosen und Farnen unterscheiden sie sich dabei dadurch, dass Algen nicht auf das Leben an Land spezialisiert sind [2]. Selbst diese sehr allgemeine Definition ist unvollständig und schließt ganze Taxa an Algen aus, welche die Fähigkeit zur Photosynthese im Laufe der Entwicklung verloren haben [1, 2].

Die Gruppe der Algen wird in Mikro- und Makroalgen unterteilt, wobei Makroalgen mit bloßem Auge erkennbare, mehrzellige Organismen sind und einen Stamm und Blätter ausbilden. Mikroalgen dagegen sind mikroskopisch kleine, einzellige Organismen, welche aber in Gruppen zusammengelagert auch makroskopisch erkennbar sind [3]. Zu diesen Mikroalgen gehören Grün- und Kieselalgen, aber auch weniger bekannte Gruppen wie die Dinoflagellaten und Eustigmataceae [1, 4]. Phykologen sind sich bezüglich der Einordnung der Cyanobakterien in die Gruppe der Mikroalgen bisher uneinig, da diese wie die eukaryotischen Mikroalgen die Fähigkeit zur oxygenen Photosynthese besitzen, aber andererseits prokaryotisch sind [4, 5]. Die meisten der als Algentoxine bekannten Stoffwechselprodukte werden von dieser Gruppe produziert [6]. Die Heterogenität innerhalb der Gruppe der Mikroalgen macht es nötig, die Kultivierungsbedingungen für die einzelnen Algenspezies und ihren Verwendungszweck anzupassen und so optimale Wachstumsbedingungen für die einzelnen Arten zu schaffen [7].

Abstract

Mikroalgen wie Chlorella und Spirulina bergen ein großes ernährungsphysiologisches Potenzial, da sie eine Vielzahl an Nährstoffen besitzen, die sie für den Einsatz in der Humanernährung zu prädestinieren scheinen. Sie zeichnen sich durch eine hohe Wachstumsgeschwindigkeit aus und ermöglichen eine ressourcenschonende Produktion wichtiger Nährstoffe wie bspw. n-3-Fettsäuren. Neben wenigen zugelassenen Mikroalgenspezies gibt es mehrere Tausend Mikroalgen, welche trotz interessanter Nährstoffprofile nicht in der Humanernährung eingesetzt werden. Die Ursachen dafür werden in dieser Übersichtsarbeit herausgearbeitet und sind auf die auf Verbraucherschutz ausgerichtete Rechtslage in Europa zurückzuführen. Bedingt durch die Novel-Food-Verordnung werden Lebensmittel daher erst nach aufwändigen Untersuchungen auf dem europäischen Markt zugelassen, um die KonsumentInnen vor nicht sicheren Lebensmitteln zu schützen.

Schlüsselwörter: Mikroalgen, neuartige Lebensmittel, Novel-Food-Verordnung, n-3-Fettsäuren, Vitamin B12 


Peer reviewed / Manuscript (overview) submitted: 20 July 2020 / Revision accepted: 02 November 2020

Microalgae as a novel food

Potential and legal framework

Abstract

Microalgae such as Chlorella and spirulina have high dietary potential, because they contain a large number of nutrients which seem to make them predestined for use in human nutrition. They are characterised by fast growth and enable low-resource production of important nutrients, such as n-3 fatty acids. Alongside a few approved species of microalgae, there are several thousand microalgae that are not used in human nutrition despite their interesting nutrient profile. The reasons for this are explored in this outline paper and can be traced back to Europe’s legal framework for consumer protection. As a result of the Regulation on novel foods, foods are only approved for use on the European market after a time-consuming investigation process, in order to protect consumers from unsafe foodstuffs.

Keywords: microalgae, novel food, Novel Food Regulation, n-3 fatty acids, vitamin B12

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Rubrik: Peer Review
Veröffentlicht: 14.04.2021

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