Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) warnen die Verbraucherinnen und Verbraucher hiervor ausdrücklich – sie würden durch solche Aussagen in die Irre geführt und getäuscht.

Die wichtigsten Infos:

  • Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, das eine Infektion mit dem Virus verhindern kann.
  • Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht der Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen.
  • Eine gesundheitsbezogene Werbung wie „schützt vor Viren“ ist verboten.
  • Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen COVID-19 beweisen. Wenn Studien zitiert sind, beziehen sich diese auf andere Viren.


Verbotene und irreführende Gesundheitsaussagen auf NEM

Nahrungsergänzungsmittel zählen zu den Lebensmitteln. Lebensmitteln dürfen keine Informationen über Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden. Auch irreführende Aussagen sind verboten. Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos sind nur erlaubt, wenn es sich um gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung (HCVO) handelt. Dafür müssen wissenschaftliche Wirknachweise vorliegen, diese liegen in Bezug auf das neuartige Corona-Virus nicht vor!1

Schutz durch Abwehr oder Desinfektion?


Werbeaussagen wie „Es gibt bestimmte Pflanzen, Getränke und Vitamine, die du zu dir nehmen kannst, um jeden viralen und bakteriellen Eindringling abzu wehren, einschließlich des neuartigen Coronavirus.“, oder auch „Die enthaltenen komplexen Polyphenole haben die Eigenschaft, Viren, Bakterien und freie Schwermetalle weitgehend zu umhüllen und damit aus dem Verkehr zu ziehen.“, gefunden von der VZ NRW, suggerieren nicht nur eine falsche Sicherheit, sie sind auch wissenschaftlich gesehen falsch. Die Recherche der VZ NRW ergab, dass sich derzeit v. a. im Internet solche und ähnliche Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel mit Grüntee (bzw. dem Inhaltsstoff Epigallocatechinagallat EGCG), Cistus (Zistrosenkraut), Propolis, Kapuzinerkresse oder Schwarze Johannisbeere (Blattknospen) finden. Auch zahlreiche Lebensmittel werden fälschlicherweise als hilfreiche Hausmittel angepriesen. Aktuell kursieren auch riskante Tipps dazu, dass man sich mit dem gefährlichen MMS (Miracle Mineral Supplement), teilweise auch CDL (Chlordioxidlösung) genannt, vor dem Coronavirus schützen kann. Die VZ warnt vor der Einnahme, da MMS als Desinfektions- und Bleichmittel eingesetzt wird und gesundheitsgefährdend ist. Es schützt nicht vor dem COVID-19-Virus, genauso wenig wie Arsen in homöopathischen Dosen.

Schutz durch Pilze oder CBD?


Auch sog. Vitalpilze und Cannabidiol (CBD) werden im Internet als immunstärkend und damit schützend vor dem Virus dargestellt. Wissenschaftliche Hinweise dafür gibt es nicht.

_______________________

1 Tipp: Die ERNÄHRUNGS UMSCHAU veröffentlicht im Juniheft 2020 einen ausführlichen Artikel zu Inhalten und praktischer Anwendung der Health-Claims-Verordnung!

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Corona:

-> www.bvl.bund.de

Verbraucherinfos zu Corona:

-> www.verbraucherzentrale.nrw 

Quellen:

- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Coronavirus: Bundesernährungsministerium warnt vor Nahrungsergänzungsmitteln mit irreführenden Angaben. Pressemeldung vom 20.03.2020

- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Coronavirus: Was können Nahrungsergänzungsmittel? 16.03.2020





Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2020 auf Seite M191.


Zur Behandlung der COVID-19-Erkrankung durch das neuartige Cornavirus SARSCoV-2 gibt es noch keine Arzneimittel oder Schutzimpfungen. Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) werben nichtsdestotrotz damit, dass mit einer Einnahme ihrer Mittel einer Infektion mit dem Virus vorgebeugt werden könne.


Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) warnen die Verbraucherinnen und Verbraucher hiervor ausdrücklich – sie würden durch solche Aussagen in die Irre geführt und getäuscht.

Die wichtigsten Infos:

  • Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, das eine Infektion mit dem Virus verhindern kann.
  • Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht der Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen.
  • Eine gesundheitsbezogene Werbung wie „schützt vor Viren“ ist verboten.
  • Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen COVID-19 beweisen. Wenn Studien zitiert sind, beziehen sich diese auf andere Viren.


Verbotene und irreführende Gesundheitsaussagen auf NEM

Nahrungsergänzungsmittel zählen zu den Lebensmitteln. Lebensmitteln dürfen keine Informationen über Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden. Auch irreführende Aussagen sind verboten. Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos sind nur erlaubt, wenn es sich um gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung (HCVO) handelt. Dafür müssen wissenschaftliche Wirknachweise vorliegen, diese liegen in Bezug auf das neuartige Corona-Virus nicht vor!1

Schutz durch Abwehr oder Desinfektion?


Werbeaussagen wie „Es gibt bestimmte Pflanzen, Getränke und Vitamine, die du zu dir nehmen kannst, um jeden viralen und bakteriellen Eindringling abzu wehren, einschließlich des neuartigen Coronavirus.“, oder auch „Die enthaltenen komplexen Polyphenole haben die Eigenschaft, Viren, Bakterien und freie Schwermetalle weitgehend zu umhüllen und damit aus dem Verkehr zu ziehen.“, gefunden von der VZ NRW, suggerieren nicht nur eine falsche Sicherheit, sie sind auch wissenschaftlich gesehen falsch. Die Recherche der VZ NRW ergab, dass sich derzeit v. a. im Internet solche und ähnliche Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel mit Grüntee (bzw. dem Inhaltsstoff Epigallocatechinagallat EGCG), Cistus (Zistrosenkraut), Propolis, Kapuzinerkresse oder Schwarze Johannisbeere (Blattknospen) finden. Auch zahlreiche Lebensmittel werden fälschlicherweise als hilfreiche Hausmittel angepriesen. Aktuell kursieren auch riskante Tipps dazu, dass man sich mit dem gefährlichen MMS (Miracle Mineral Supplement), teilweise auch CDL (Chlordioxidlösung) genannt, vor dem Coronavirus schützen kann. Die VZ warnt vor der Einnahme, da MMS als Desinfektions- und Bleichmittel eingesetzt wird und gesundheitsgefährdend ist. Es schützt nicht vor dem COVID-19-Virus, genauso wenig wie Arsen in homöopathischen Dosen.

Schutz durch Pilze oder CBD?


Auch sog. Vitalpilze und Cannabidiol (CBD) werden im Internet als immunstärkend und damit schützend vor dem Virus dargestellt. Wissenschaftliche Hinweise dafür gibt es nicht.

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1 Tipp: Die ERNÄHRUNGS UMSCHAU veröffentlicht im Juniheft 2020 einen ausführlichen Artikel zu Inhalten und praktischer Anwendung der Health-Claims-Verordnung!

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Corona:

-> www.bvl.bund.de

Verbraucherinfos zu Corona:

-> www.verbraucherzentrale.nrw 

Quellen:

- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Coronavirus: Bundesernährungsministerium warnt vor Nahrungsergänzungsmitteln mit irreführenden Angaben. Pressemeldung vom 20.03.2020

- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Coronavirus: Was können Nahrungsergänzungsmittel? 16.03.2020





Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2020 auf Seite M191.


BMEL und Verbraucherzentralen: Nahrungsergänzungsmittel schützen nicht vor dem Coronavirus

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) warnen die Verbraucherinnen und Verbraucher hiervor ausdrücklich – sie würden durch solche Aussagen in die Irre geführt und getäuscht.

Die wichtigsten Infos:

  • Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, das eine Infektion mit dem Virus verhindern kann.
  • Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht der Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen.
  • Eine gesundheitsbezogene Werbung wie „schützt vor Viren“ ist verboten.
  • Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen COVID-19 beweisen. Wenn Studien zitiert sind, beziehen sich diese auf andere Viren.

Verbotene und irreführende Gesundheitsaussagen auf NEM

Nahrungsergänzungsmittel zählen zu den Lebensmitteln. Lebensmitteln dürfen keine Informationen über Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden. Auch irreführende Aussagen sind verboten. Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos sind nur erlaubt, wenn es sich um gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung (HCVO) handelt. Dafür müssen wissenschaftliche Wirknachweise vorliegen, diese liegen in Bezug auf das neuartige Corona-Virus nicht vor!1

Schutz durch Abwehr oder Desinfektion?

Werbeaussagen wie „Es gibt bestimmte Pflanzen, Getränke und Vitamine, die du zu dir nehmen kannst, um jeden viralen und bakteriellen Eindringling abzu wehren, einschließlich des neuartigen Coronavirus.“, oder auch „Die enthaltenen komplexen Polyphenole haben die Eigenschaft, Viren, Bakterien und freie Schwermetalle weitgehend zu umhüllen und damit aus dem Verkehr zu ziehen.“, gefunden von der VZ NRW, suggerieren nicht nur eine falsche Sicherheit, sie sind auch wissenschaftlich gesehen falsch. Die Recherche der VZ NRW ergab, dass sich derzeit v. a. im Internet solche und ähnliche Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel mit Grüntee (bzw. dem Inhaltsstoff Epigallocatechinagallat EGCG), Cistus (Zistrosenkraut), Propolis, Kapuzinerkresse oder Schwarze Johannisbeere (Blattknospen) finden. Auch zahlreiche Lebensmittel werden fälschlicherweise als hilfreiche Hausmittel angepriesen. Aktuell kursieren auch riskante Tipps dazu, dass man sich mit dem gefährlichen MMS (Miracle Mineral Supplement), teilweise auch CDL (Chlordioxidlösung) genannt, vor dem Coronavirus schützen kann. Die VZ warnt vor der Einnahme, da MMS als Desinfektions- und Bleichmittel eingesetzt wird und gesundheitsgefährdend ist. Es schützt nicht vor dem COVID-19-Virus, genauso wenig wie Arsen in homöopathischen Dosen.

Schutz durch Pilze oder CBD?

Auch sog. Vitalpilze und Cannabidiol (CBD) werden im Internet als immunstärkend und damit schützend vor dem Virus dargestellt. Wissenschaftliche Hinweise dafür gibt es nicht.

_______________________

1 Tipp: Die ERNÄHRUNGS UMSCHAU veröffentlicht im Juniheft 2020 einen ausführlichen Artikel zu Inhalten und praktischer Anwendung der Health-Claims-Verordnung!

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Corona:

-> www.bvl.bund.de

Verbraucherinfos zu Corona:

-> www.verbraucherzentrale.nrw 

Quellen:

– Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Coronavirus: Bundesernährungsministerium warnt vor Nahrungsergänzungsmitteln mit irreführenden Angaben. Pressemeldung vom 20.03.2020

– Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Coronavirus: Was können Nahrungsergänzungsmittel? 16.03.2020


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Veröffentlicht: 08.04.2020

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