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Grundsätzlich kann in private und staatliche Ernährungsnotfallvorsorge unterschieden werden. Bei der privaten Vorsorge stellt die Vorratshaltung einen wesentlichen Bestandteil der Notfallvorsorge dar. Die Notfallvorsorge zielt darauf ab, die Resilienz der Gesellschaft in Krisensituationen wie Naturkatastrophen, Stromausfällen und Pandemien zu erhöhen und die Grundversorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Hygieneprodukten aufrechtzuerhalten. Verantwortlich für die Ernährungsvorsorge sind sowohl staatliche Institutionen (staatliche Ernährungsvorsorge) als auch jede*r Einzelne (private Ernährungsvorsorge). Darüber hinaus sind auch Hilfsorganisationen sowie Unternehmen der Ernährungswirtschaft in die Ernährungsvorsorge eingebunden. …