Was sagt der Nutri-Score aus und was nicht?

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 der rechtssicheren Verwendung des Nutri-Score zugestimmt. Auf immer mehr Lebensmitteln taucht er in den letzten Wochen auf. Der Nutri-Score bewertet die Nährwertzusammensetzung von Lebensmitteln und ermöglicht es so, Lebensmittelprodukte auf einen Blick zu vergleichen. Manchmal „hinkt“ jedoch der Vergleich, daher ist eine Aufklärung von VerbraucherInnen darüber, was der Nutri-Score aussagt und was nicht, sinnvoll.


93 aus Deutschland stammende Unternehmen haben sich laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits für eine Verwendung des Nutri-Score registriert (Stand 27.1.2021, [1]).

Die Bezugsgröße für die Berechnung der Bewertung eines Produktes sind immer 100 g bzw. mL. Dabei erhält ein Lebensmittel mit einer verhältnismäßig guten Nährstoffzusammensetzung eine grün hinterlegte A-Bewertung, wohingegen die ungünstigste Zusammensetzung mit einem rot hinterlegten E gekennzeichnet wird.

Der Nutri-Score ist ausdrücklich kein Gütesiegel, welches einzelne Produkte „empfiehlt“. Er ermöglicht vielmehr einen hilfreichen Vergleich von Nahrungsmitteln derselben Produktgruppe, wie z. B. verschiedenen Müslivarianten eines Herstellers oder aber ähnliche Müslis unterschiedlicher Hersteller. Auch der nährwertbezogene Vergleich von alternativen Lebensmitteln einer ähnlichen Produktgruppe ist sinnvoll, z. B. die Abwägung zwischen einem Sahnejogurt und einem Schokoladenpudding. Lebensmittelvergleiche von unterschiedlichen Produktgruppen, wie z. B. Seelachsfilet und Erdbeerkonfitüre oder Olivenöl mit Reis, sind hingegen nicht sinnvoll und nicht Ziel des Nutri- Scores.

Eine Kennzeichnung mit den Buchstaben „D“ und „E“ bedeutet denn auch nicht, dass diese Lebensmittel nicht Teil einer vollwertigen Ernährung sein können. Sie macht lediglich darauf aufmerksam, dass dieses Lebensmittel nur in begrenzten Mengen und Häufigkeiten gegessen werden sollte, will man eine gesundheitsfördernde Lebensmittelauswahl treffen [2]. Grundsätzlich gilt: Ein Vergleich über Produktgruppen hinaus ist ebenso wenig sinnvoll wie die Einteilung von Lebensmitteln in „gut“ und „böse“, die durch das fünfstufige Label gerade vermieden werden soll.

Nutri-Score als einheitliches europäisches Nährwertkennzeichnungsmodell

(scs) Eine Gruppe europäischer WissenschaftlerInnen um Serge Hercberg von der Université Sorbonne hat über email einen Aufruf an weitere WissenschaftlerInnen gesandt, sich dafür auszusprechen, den Nutri-Score als gemeinsame europäische Form der Front-of-Pack-Nährwertkennzeichnung von politischer Seite zu implementieren [2]. In Deutschland ist der Einsatz des Nutri-Score auf verpackten Lebensmitteln seit November 2020 rechtssicher möglich (s. o.), jedoch freiwillig. Ein verpflichtender Einsatz kann nur auf EU-Ebene entschieden werden. Entscheidet sich ein Unternehmen für den Nutri-Score, muss es diesen auf allen Produkten bzw. auf allen Produkten einer bestimmten Handelsmarke verwenden. Im Aufruf verwehren sich die WissenschaftlerInnen nun gegen unsachgemäße „Verleumdungskampagnen“ gegen den Nutri-Score von Seiten politischer (v. a. aus Italien) und Lobby-Einrichtungen und über Medien bzw. soziale Medien mit dem Ziel, diesen zu diskreditieren. Dabei wird klargestellt, dass sachliche Kritik willkommen ist und regelmäßige Updates der Daten- und Berechnungsgrundlagen des Nutri-Scores auf wissenschaftlicher Basis (das nächste Update ist für 2021 geplant) Teil des Konzepts seien. Ein Kritikpunkt, der von den Herstellern ökologischer Lebensmittel (Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft BÖLW) kommt, ist z. B., dass die Verwendung von Zusatzstoffen und der Verarbeitungsgrad der Lebensmittel nicht in die Berechnung eingeht [3]. In dem 14 Seiten langen Dokument [2] wird noch einmal klar definiert, was der Nutri-Score aussagt und was nicht (s. o.), verbunden mit der Aufforderung, dies in Aufklärungskampagnen zur Nährwertkennzeichnung allen VerbraucherInnen deutlich zu machen.







Aufpassen beim Getränkeeinkauf mit dem Nutri-Score


Der beste Durstlöscher ist Wasser. Wasser ist derzeit auch das einzige Getränk, das ein dunkelgrün unterlegtes A tragen darf – die Bestbewertung des Nutri-Score.

Verwirrend für VerbraucherInnen dürfte hingegen die Kennzeichnung einiger anderer trinkbarer Lebensmittel sein. Nicht jedes flüssige Lebensmittel wird auch als Getränk eingeordnet: Flüssiges mit relativ hohem Nährwert wie Milch, Schokomilch oder Pflanzendrinks dient aus ernährungswissenschaftlicher Sicht nicht als Durstlöscher und unterliegt daher nicht der speziellen Nutri-Score-Berechnung für Getränke, sondern der für allgemeine Lebensmittel. Die Folge für die Kennzeichnung: Eine fettarme Milch oder ein ungesüßter Haferdrink können durchaus eine dunkelgrün unterlegte A-Wertung tragen. Eine Alternative zum Durstlöscher Wasser sind sie aber damit trotzdem nicht.

Eine weitere Hürde: Aromastoffe und energiefreie Süßungsmittel fließen in die Nutri-Score-Berechnung nicht mit ein, da sie keinen Einfluss auf die Nährwertqualität haben, die der Nutri-Score einzig bewertet. Das ist der Grund dafür, weshalb eine Cola light („B“) im Nutri-Score-Vergleich besser abschneidet als eine Fruchtschorle („C“ oder „D“). Denn der Fruchtgehalt der Schorlen beeinflusst den Nutri-Score zwar einerseits günstig, doch die Mischung wird andererseits mit steigendem Anteil immer auch zucker- und energiereicher. Selbst eine eigens gemischte Apfelschorle im Mischungsverhältnis von drei Teilen Wasser und einem Teil Saft kommt daher über eine gelb unterlegte C-Wertung nicht hinaus. Für Fruchtschorlen ist die Botschaft stimmig, sie sollen eher ein Genuss zur geschmacklichen Abwechslung sein und sind kein allzeit empfohlener Durstlöscher. Für Colagetränke, auch in light-Form, gilt dies jedoch gleichermaßen. Sie kommen daher bei der Bewertung zu gut weg.

=> Weitere Informationen inkl. Berechnungsbeispielen und -grundlagen zum Nutri-Score finden Sie im Beitrag „Der Nutri-Score” von Gunda Backes in DGEwissen 11/2020 ab S. 124.

Quellen: Bundeszentrum für Ernährung (BZfE), Pressemitteilungen vom 14.10.2020, 23.12.2020 und 27.01.2021

Literatur


  1. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Pressemeldung vom 14.01.2021
  2. Serge Hercberg and the Group of European scientists supporting the implementation of Nutri- Score in Europe: Call from European scientists to implement Nutri-Score in Europe, a public health tool to improve the nutritional status of the population based on a rigorous scientific background. Persönliche Mitteilung vom 6.1.2021. Kontakt auf Anfrage über die Redaktion.
  3. oekolandbau.de: Nutri-Score – eine erweiterte Nährwertkennzeichnung. www.oekolandbau.de/verarbeitung/verkauf/kennzeichnung/nutri-score-eine-erweiterte-naehrwertkennzeichnung/  (last accessed on 21 January 2021).





Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2/2021 auf Seite M66-M67.




Was sagt der Nutri-Score aus und was nicht?

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 der rechtssicheren Verwendung des Nutri-Score zugestimmt. Auf immer mehr Lebensmitteln taucht er in den letzten Wochen auf. Der Nutri-Score bewertet die Nährwertzusammensetzung von Lebensmitteln und ermöglicht es so, Lebensmittelprodukte auf einen Blick zu vergleichen. Manchmal „hinkt“ jedoch der Vergleich, daher ist eine Aufklärung von VerbraucherInnen darüber, was der Nutri-Score aussagt und was nicht, sinnvoll.


93 aus Deutschland stammende Unternehmen haben sich laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits für eine Verwendung des Nutri-Score registriert (Stand 27.1.2021, [1]).

Die Bezugsgröße für die Berechnung der Bewertung eines Produktes sind immer 100 g bzw. mL. Dabei erhält ein Lebensmittel mit einer verhältnismäßig guten Nährstoffzusammensetzung eine grün hinterlegte A-Bewertung, wohingegen die ungünstigste Zusammensetzung mit einem rot hinterlegten E gekennzeichnet wird.

Der Nutri-Score ist ausdrücklich kein Gütesiegel, welches einzelne Produkte „empfiehlt“. Er ermöglicht vielmehr einen hilfreichen Vergleich von Nahrungsmitteln derselben Produktgruppe, wie z. B. verschiedenen Müslivarianten eines Herstellers oder aber ähnliche Müslis unterschiedlicher Hersteller. Auch der nährwertbezogene Vergleich von alternativen Lebensmitteln einer ähnlichen Produktgruppe ist sinnvoll, z. B. die Abwägung zwischen einem Sahnejogurt und einem Schokoladenpudding. Lebensmittelvergleiche von unterschiedlichen Produktgruppen, wie z. B. Seelachsfilet und Erdbeerkonfitüre oder Olivenöl mit Reis, sind hingegen nicht sinnvoll und nicht Ziel des Nutri- Scores.

Eine Kennzeichnung mit den Buchstaben „D“ und „E“ bedeutet denn auch nicht, dass diese Lebensmittel nicht Teil einer vollwertigen Ernährung sein können. Sie macht lediglich darauf aufmerksam, dass dieses Lebensmittel nur in begrenzten Mengen und Häufigkeiten gegessen werden sollte, will man eine gesundheitsfördernde Lebensmittelauswahl treffen [2]. Grundsätzlich gilt: Ein Vergleich über Produktgruppen hinaus ist ebenso wenig sinnvoll wie die Einteilung von Lebensmitteln in „gut“ und „böse“, die durch das fünfstufige Label gerade vermieden werden soll.

Nutri-Score als einheitliches europäisches Nährwertkennzeichnungsmodell

(scs) Eine Gruppe europäischer WissenschaftlerInnen um Serge Hercberg von der Université Sorbonne hat über email einen Aufruf an weitere WissenschaftlerInnen gesandt, sich dafür auszusprechen, den Nutri-Score als gemeinsame europäische Form der Front-of-Pack-Nährwertkennzeichnung von politischer Seite zu implementieren [2]. In Deutschland ist der Einsatz des Nutri-Score auf verpackten Lebensmitteln seit November 2020 rechtssicher möglich (s. o.), jedoch freiwillig. Ein verpflichtender Einsatz kann nur auf EU-Ebene entschieden werden. Entscheidet sich ein Unternehmen für den Nutri-Score, muss es diesen auf allen Produkten bzw. auf allen Produkten einer bestimmten Handelsmarke verwenden. Im Aufruf verwehren sich die WissenschaftlerInnen nun gegen unsachgemäße „Verleumdungskampagnen“ gegen den Nutri-Score von Seiten politischer (v. a. aus Italien) und Lobby-Einrichtungen und über Medien bzw. soziale Medien mit dem Ziel, diesen zu diskreditieren. Dabei wird klargestellt, dass sachliche Kritik willkommen ist und regelmäßige Updates der Daten- und Berechnungsgrundlagen des Nutri-Scores auf wissenschaftlicher Basis (das nächste Update ist für 2021 geplant) Teil des Konzepts seien. Ein Kritikpunkt, der von den Herstellern ökologischer Lebensmittel (Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft BÖLW) kommt, ist z. B., dass die Verwendung von Zusatzstoffen und der Verarbeitungsgrad der Lebensmittel nicht in die Berechnung eingeht [3]. In dem 14 Seiten langen Dokument [2] wird noch einmal klar definiert, was der Nutri-Score aussagt und was nicht (s. o.), verbunden mit der Aufforderung, dies in Aufklärungskampagnen zur Nährwertkennzeichnung allen VerbraucherInnen deutlich zu machen.







Aufpassen beim Getränkeeinkauf mit dem Nutri-Score


Der beste Durstlöscher ist Wasser. Wasser ist derzeit auch das einzige Getränk, das ein dunkelgrün unterlegtes A tragen darf – die Bestbewertung des Nutri-Score.

Verwirrend für VerbraucherInnen dürfte hingegen die Kennzeichnung einiger anderer trinkbarer Lebensmittel sein. Nicht jedes flüssige Lebensmittel wird auch als Getränk eingeordnet: Flüssiges mit relativ hohem Nährwert wie Milch, Schokomilch oder Pflanzendrinks dient aus ernährungswissenschaftlicher Sicht nicht als Durstlöscher und unterliegt daher nicht der speziellen Nutri-Score-Berechnung für Getränke, sondern der für allgemeine Lebensmittel. Die Folge für die Kennzeichnung: Eine fettarme Milch oder ein ungesüßter Haferdrink können durchaus eine dunkelgrün unterlegte A-Wertung tragen. Eine Alternative zum Durstlöscher Wasser sind sie aber damit trotzdem nicht.

Eine weitere Hürde: Aromastoffe und energiefreie Süßungsmittel fließen in die Nutri-Score-Berechnung nicht mit ein, da sie keinen Einfluss auf die Nährwertqualität haben, die der Nutri-Score einzig bewertet. Das ist der Grund dafür, weshalb eine Cola light („B“) im Nutri-Score-Vergleich besser abschneidet als eine Fruchtschorle („C“ oder „D“). Denn der Fruchtgehalt der Schorlen beeinflusst den Nutri-Score zwar einerseits günstig, doch die Mischung wird andererseits mit steigendem Anteil immer auch zucker- und energiereicher. Selbst eine eigens gemischte Apfelschorle im Mischungsverhältnis von drei Teilen Wasser und einem Teil Saft kommt daher über eine gelb unterlegte C-Wertung nicht hinaus. Für Fruchtschorlen ist die Botschaft stimmig, sie sollen eher ein Genuss zur geschmacklichen Abwechslung sein und sind kein allzeit empfohlener Durstlöscher. Für Colagetränke, auch in light-Form, gilt dies jedoch gleichermaßen. Sie kommen daher bei der Bewertung zu gut weg.

=> Weitere Informationen inkl. Berechnungsbeispielen und -grundlagen zum Nutri-Score finden Sie im Beitrag „Der Nutri-Score” von Gunda Backes in DGEwissen 11/2020 ab S. 124.

Quellen: Bundeszentrum für Ernährung (BZfE), Pressemitteilungen vom 14.10.2020, 23.12.2020 und 27.01.2021

Literatur


  1. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Pressemeldung vom 14.01.2021
  2. Serge Hercberg and the Group of European scientists supporting the implementation of Nutri- Score in Europe: Call from European scientists to implement Nutri-Score in Europe, a public health tool to improve the nutritional status of the population based on a rigorous scientific background. Persönliche Mitteilung vom 6.1.2021. Kontakt auf Anfrage über die Redaktion.
  3. oekolandbau.de: Nutri-Score – eine erweiterte Nährwertkennzeichnung. www.oekolandbau.de/verarbeitung/verkauf/kennzeichnung/nutri-score-eine-erweiterte-naehrwertkennzeichnung/  (last accessed on 21 January 2021).





Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2/2021 auf Seite M66-M67.


Lebensmittelkennzeichnung: Nutri-Score – viele Hersteller machen mit

Was sagt der Nutri-Score aus und was nicht?

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 der rechtssicheren Verwendung des Nutri-Score zugestimmt. Auf immer mehr Lebensmitteln taucht er in den letzten Wochen auf. Der Nutri-Score bewertet die Nährwertzusammensetzung von Lebensmitteln und ermöglicht es so, Lebensmittelprodukte auf einen Blick zu vergleichen. Manchmal „hinkt“ jedoch der Vergleich, daher ist eine Aufklärung von VerbraucherInnen darüber, was der Nutri-Score aussagt und was nicht, sinnvoll.

93 aus Deutschland stammende Unternehmen haben sich laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits für eine Verwendung des Nutri-Score registriert (Stand 27.1.2021, [1]).

Die Bezugsgröße für die Berechnung der Bewertung eines Produktes sind immer 100 g bzw. mL. Dabei erhält ein Lebensmittel mit einer verhältnismäßig guten Nährstoffzusammensetzung eine grün hinterlegte A-Bewertung, wohingegen die ungünstigste Zusammensetzung mit einem rot hinterlegten E gekennzeichnet wird.

Der Nutri-Score ist ausdrücklich kein Gütesiegel, welches einzelne Produkte „empfiehlt“. Er ermöglicht vielmehr einen hilfreichen Vergleich von Nahrungsmitteln derselben Produktgruppe, wie z. B. verschiedenen Müslivarianten eines Herstellers oder aber ähnliche Müslis unterschiedlicher Hersteller. Auch der nährwertbezogene Vergleich von alternativen Lebensmitteln einer ähnlichen Produktgruppe ist sinnvoll, z. B. die Abwägung zwischen einem Sahnejogurt und einem Schokoladenpudding. Lebensmittelvergleiche von unterschiedlichen Produktgruppen, wie z. B. Seelachsfilet und Erdbeerkonfitüre oder Olivenöl mit Reis, sind hingegen nicht sinnvoll und nicht Ziel des Nutri- Scores.

Eine Kennzeichnung mit den Buchstaben „D“ und „E“ bedeutet denn auch nicht, dass diese Lebensmittel nicht Teil einer vollwertigen Ernährung sein können. Sie macht lediglich darauf aufmerksam, dass dieses Lebensmittel nur in begrenzten Mengen und Häufigkeiten gegessen werden sollte, will man eine gesundheitsfördernde Lebensmittelauswahl treffen [2]. Grundsätzlich gilt: Ein Vergleich über Produktgruppen hinaus ist ebenso wenig sinnvoll wie die Einteilung von Lebensmitteln in „gut“ und „böse“, die durch das fünfstufige Label gerade vermieden werden soll.

Nutri-Score als einheitliches europäisches Nährwertkennzeichnungsmodell

(scs) Eine Gruppe europäischer WissenschaftlerInnen um Serge Hercberg von der Université Sorbonne hat über email einen Aufruf an weitere WissenschaftlerInnen gesandt, sich dafür auszusprechen, den Nutri-Score als gemeinsame europäische Form der Front-of-Pack-Nährwertkennzeichnung von politischer Seite zu implementieren [2]. In Deutschland ist der Einsatz des Nutri-Score auf verpackten Lebensmitteln seit November 2020 rechtssicher möglich (s. o.), jedoch freiwillig. Ein verpflichtender Einsatz kann nur auf EU-Ebene entschieden werden. Entscheidet sich ein Unternehmen für den Nutri-Score, muss es diesen auf allen Produkten bzw. auf allen Produkten einer bestimmten Handelsmarke verwenden. Im Aufruf verwehren sich die WissenschaftlerInnen nun gegen unsachgemäße „Verleumdungskampagnen“ gegen den Nutri-Score von Seiten politischer (v. a. aus Italien) und Lobby-Einrichtungen und über Medien bzw. soziale Medien mit dem Ziel, diesen zu diskreditieren. Dabei wird klargestellt, dass sachliche Kritik willkommen ist und regelmäßige Updates der Daten- und Berechnungsgrundlagen des Nutri-Scores auf wissenschaftlicher Basis (das nächste Update ist für 2021 geplant) Teil des Konzepts seien. Ein Kritikpunkt, der von den Herstellern ökologischer Lebensmittel (Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft BÖLW) kommt, ist z. B., dass die Verwendung von Zusatzstoffen und der Verarbeitungsgrad der Lebensmittel nicht in die Berechnung eingeht [3]. In dem 14 Seiten langen Dokument [2] wird noch einmal klar definiert, was der Nutri-Score aussagt und was nicht (s. o.), verbunden mit der Aufforderung, dies in Aufklärungskampagnen zur Nährwertkennzeichnung allen VerbraucherInnen deutlich zu machen.

Aufpassen beim Getränkeeinkauf mit dem Nutri-Score

Der beste Durstlöscher ist Wasser. Wasser ist derzeit auch das einzige Getränk, das ein dunkelgrün unterlegtes A tragen darf – die Bestbewertung des Nutri-Score.

Verwirrend für VerbraucherInnen dürfte hingegen die Kennzeichnung einiger anderer trinkbarer Lebensmittel sein. Nicht jedes flüssige Lebensmittel wird auch als Getränk eingeordnet: Flüssiges mit relativ hohem Nährwert wie Milch, Schokomilch oder Pflanzendrinks dient aus ernährungswissenschaftlicher Sicht nicht als Durstlöscher und unterliegt daher nicht der speziellen Nutri-Score-Berechnung für Getränke, sondern der für allgemeine Lebensmittel. Die Folge für die Kennzeichnung: Eine fettarme Milch oder ein ungesüßter Haferdrink können durchaus eine dunkelgrün unterlegte A-Wertung tragen. Eine Alternative zum Durstlöscher Wasser sind sie aber damit trotzdem nicht.

Eine weitere Hürde: Aromastoffe und energiefreie Süßungsmittel fließen in die Nutri-Score-Berechnung nicht mit ein, da sie keinen Einfluss auf die Nährwertqualität haben, die der Nutri-Score einzig bewertet. Das ist der Grund dafür, weshalb eine Cola light („B“) im Nutri-Score-Vergleich besser abschneidet als eine Fruchtschorle („C“ oder „D“). Denn der Fruchtgehalt der Schorlen beeinflusst den Nutri-Score zwar einerseits günstig, doch die Mischung wird andererseits mit steigendem Anteil immer auch zucker- und energiereicher. Selbst eine eigens gemischte Apfelschorle im Mischungsverhältnis von drei Teilen Wasser und einem Teil Saft kommt daher über eine gelb unterlegte C-Wertung nicht hinaus. Für Fruchtschorlen ist die Botschaft stimmig, sie sollen eher ein Genuss zur geschmacklichen Abwechslung sein und sind kein allzeit empfohlener Durstlöscher. Für Colagetränke, auch in light-Form, gilt dies jedoch gleichermaßen. Sie kommen daher bei der Bewertung zu gut weg.

=> Weitere Informationen inkl. Berechnungsbeispielen und -grundlagen zum Nutri-Score finden Sie im Beitrag „Der Nutri-Score” von Gunda Backes in DGEwissen 11/2020 ab S. 124.

Quellen: Bundeszentrum für Ernährung (BZfE), Pressemitteilungen vom 14.10.2020, 23.12.2020 und 27.01.2021

Literatur
  1. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Pressemeldung vom 14.01.2021
  2. Serge Hercberg and the Group of European scientists supporting the implementation of Nutri- Score in Europe: Call from European scientists to implement Nutri-Score in Europe, a public health tool to improve the nutritional status of the population based on a rigorous scientific background. Persönliche Mitteilung vom 6.1.2021. Kontakt auf Anfrage über die Redaktion.
  3. oekolandbau.de: Nutri-Score – eine erweiterte Nährwertkennzeichnung. www.oekolandbau.de/verarbeitung/verkauf/kennzeichnung/nutri-score-eine-erweiterte-naehrwertkennzeichnung/  (last accessed on 21 January 2021).

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Veröffentlicht: 15.02.2021

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