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Seit August 2013 hat jedes Kind ab dem zweiten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz. Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Kinderbetreuung (Stand: September 2015) werden in Deutschland rund 3,3 Mio. Kinder bis 14 Jahre in Tageseinrichtungen für Kinder betreut [1]. Die Entwicklung zeigt, dass eine steigende Anzahl an Kindern immer früher einen Großteil der Mahlzeiten außerhalb des Elternhauses einnimmt.
In der Regel werden in der Einrichtung zwei Zwischenmahlzeiten und die Mittagsmahlzeit angeboten. Für viele Kinder stellt die Zwischenmahlzeit am Vormittag auch das Frühstück dar und fällt daher umfangreicher aus. Damit verlagert sich die Verpflegung vom Elternhaus immer mehr zu den betreuenden Tageseinrichtungen. Die Kita übernimmt somit einen großen Teil der Verantwortung für eine kindgerechte gesundheitsfördernde Verpflegung der Kinder. Hierbei ist nicht nur eine ernährungsphysiologisch optimierte Ernährung wünschenswert. Auch Aspekte wie bspw. der Umgang mit krankheitsbedingten Besonderheiten in der Ernährung, kindgerechte Ernährungsbildung, die Einhaltung hygienischer Standards und rechtlicher Bestimmungen sind zu berücksichtigen.