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Peer-Review-Verfahren / Manuskript (Übersicht) eingereicht: 25.11.2024; Überarbeitung angenommen: 03.03.2025

Wann kommt die Novel-Food-Zulassung?


Einleitung


Pilze stehen schon seit jeher auf dem Speiseplan der Menschheit. Ihr Genusswert oder ihre Giftigkeit wurden von unserer Spezies ausgiebig per trial and error getestet. Die besten Kandidaten für den menschlichen Verzehr wurden über die Jahrhunderte selektiert und werden mittlerweile für unsere kontinuierliche Versorgung in Stellagen oder auf Substratblöcken in konditionierten Klimakammern angezogen. Und das nicht zu knapp: Laut Statistischem Bundesamt wurden in Deutschland im letzten Jahr rund 78000 Tonnen Champignons geerntet [1]. Jeder gut bestückte Supermarkt bietet heutzutage nicht nur weiße und braune Champignons (Agaricus bisporus) an, sondern auch Kräuterseitlinge (Pleurotus eryngii), Austern-Seitlinge (Pleurotus ostreatus) oder Shiitake (Lentinula edodes).

Der Fortschritt der Technologie ermöglicht nun neben dem Anbau der Fruchtkörper auch die Kultivierung des Myzels, das normalerweise im Boden oder in der Baumrinde verborgene „Wurzelgeflecht“ des Pilzes. Stellt man dem Pilzmyzel ein adäquates Nährmedium zur Verfügung, kann man es unter sterilen Bedingungen auch in Flüssigkultur vermehren, ohne dass Fruchtkörper entstehen (• Abbildung 1). Daraus ergeben sich im Hinblick auf den Klimawandel und die wachsende Weltbevölkerung einige Vorteile...

Abstract


Speisepilze werden seit hunderten von Jahren vom Menschen verzehrt, und doch besteht ein lebensmittelrechtlicher Unterschied zwischen Fruchtkörper und Myzel. Während die Fruchtkörper von bekannten Speisepilzen wie Champignons oder Seitlingen als Lebensmittel gelten, wird das dazugehörige Myzel als „neuartiges Lebensmittel“ gewertet und darf erst nach Sicherheitsbewertung und Zulassung auf den Markt gebracht werden. In diesem Artikel wird erläutert, warum das so ist, was ein „neuartiges Lebensmittel“ ist und wie sich der Markt aktuell entwickelt.

Lesen Sie den vollständigen Artikel kostenfrei!

https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode




Peer reviewed / Manuscript (overview) submitted: 25 November 2024; revision accepted: 3 March 2025

Mycelium as Food


When will it be approved as a Novel Food?


Abstract


Edible mushrooms have been consumed by humans for centuries, yet there is a regulatory distinction between the fruiting body and the mycelium. While the fruiting bodies of well-known species like champignons or oyster mushrooms are considered food, the associated mycelium is classified as a “novel food” and can only be brought to market after safety assessment and approval. This article explains why that is, what constitutes a novel food, and how the market is currently developing.

Full text PDF (free version)

https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode




Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 9/2025 auf den Seiten M544 bis M549.




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Peer-Review-Verfahren / Manuskript (Übersicht) eingereicht: 25.11.2024; Überarbeitung angenommen: 03.03.2025

Wann kommt die Novel-Food-Zulassung?


Einleitung


Pilze stehen schon seit jeher auf dem Speiseplan der Menschheit. Ihr Genusswert oder ihre Giftigkeit wurden von unserer Spezies ausgiebig per trial and error getestet. Die besten Kandidaten für den menschlichen Verzehr wurden über die Jahrhunderte selektiert und werden mittlerweile für unsere kontinuierliche Versorgung in Stellagen oder auf Substratblöcken in konditionierten Klimakammern angezogen. Und das nicht zu knapp: Laut Statistischem Bundesamt wurden in Deutschland im letzten Jahr rund 78000 Tonnen Champignons geerntet [1]. Jeder gut bestückte Supermarkt bietet heutzutage nicht nur weiße und braune Champignons (Agaricus bisporus) an, sondern auch Kräuterseitlinge (Pleurotus eryngii), Austern-Seitlinge (Pleurotus ostreatus) oder Shiitake (Lentinula edodes).

Der Fortschritt der Technologie ermöglicht nun neben dem Anbau der Fruchtkörper auch die Kultivierung des Myzels, das normalerweise im Boden oder in der Baumrinde verborgene „Wurzelgeflecht“ des Pilzes. Stellt man dem Pilzmyzel ein adäquates Nährmedium zur Verfügung, kann man es unter sterilen Bedingungen auch in Flüssigkultur vermehren, ohne dass Fruchtkörper entstehen (• Abbildung 1). Daraus ergeben sich im Hinblick auf den Klimawandel und die wachsende Weltbevölkerung einige Vorteile...

Abstract


Speisepilze werden seit hunderten von Jahren vom Menschen verzehrt, und doch besteht ein lebensmittelrechtlicher Unterschied zwischen Fruchtkörper und Myzel. Während die Fruchtkörper von bekannten Speisepilzen wie Champignons oder Seitlingen als Lebensmittel gelten, wird das dazugehörige Myzel als „neuartiges Lebensmittel“ gewertet und darf erst nach Sicherheitsbewertung und Zulassung auf den Markt gebracht werden. In diesem Artikel wird erläutert, warum das so ist, was ein „neuartiges Lebensmittel“ ist und wie sich der Markt aktuell entwickelt.

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Peer reviewed / Manuscript (overview) submitted: 25 November 2024; revision accepted: 3 March 2025

Mycelium as Food


When will it be approved as a Novel Food?


Abstract


Edible mushrooms have been consumed by humans for centuries, yet there is a regulatory distinction between the fruiting body and the mycelium. While the fruiting bodies of well-known species like champignons or oyster mushrooms are considered food, the associated mycelium is classified as a “novel food” and can only be brought to market after safety assessment and approval. This article explains why that is, what constitutes a novel food, and how the market is currently developing.

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Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 9/2025 auf den Seiten M544 bis M549.


Pilzmyzel als Nahrungsmittel

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Peer-Review-Verfahren / Manuskript (Übersicht) eingereicht: 25.11.2024; Überarbeitung angenommen: 03.03.2025

Wann kommt die Novel-Food-Zulassung?
Einleitung

Pilze stehen schon seit jeher auf dem Speiseplan der Menschheit. Ihr Genusswert oder ihre Giftigkeit wurden von unserer Spezies ausgiebig per trial and error getestet. Die besten Kandidaten für den menschlichen Verzehr wurden über die Jahrhunderte selektiert und werden mittlerweile für unsere kontinuierliche Versorgung in Stellagen oder auf Substratblöcken in konditionierten Klimakammern angezogen. Und das nicht zu knapp: Laut Statistischem Bundesamt wurden in Deutschland im letzten Jahr rund 78000 Tonnen Champignons geerntet [1]. Jeder gut bestückte Supermarkt bietet heutzutage nicht nur weiße und braune Champignons (Agaricus bisporus) an, sondern auch Kräuterseitlinge (Pleurotus eryngii), Austern-Seitlinge (Pleurotus ostreatus) oder Shiitake (Lentinula edodes).

Der Fortschritt der Technologie ermöglicht nun neben dem Anbau der Fruchtkörper auch die Kultivierung des Myzels, das normalerweise im Boden oder in der Baumrinde verborgene „Wurzelgeflecht“ des Pilzes. Stellt man dem Pilzmyzel ein adäquates Nährmedium zur Verfügung, kann man es unter sterilen Bedingungen auch in Flüssigkultur vermehren, ohne dass Fruchtkörper entstehen (• Abbildung 1). Daraus ergeben sich im Hinblick auf den Klimawandel und die wachsende Weltbevölkerung einige Vorteile…

Abstract

Speisepilze werden seit hunderten von Jahren vom Menschen verzehrt, und doch besteht ein lebensmittelrechtlicher Unterschied zwischen Fruchtkörper und Myzel. Während die Fruchtkörper von bekannten Speisepilzen wie Champignons oder Seitlingen als Lebensmittel gelten, wird das dazugehörige Myzel als „neuartiges Lebensmittel“ gewertet und darf erst nach Sicherheitsbewertung und Zulassung auf den Markt gebracht werden. In diesem Artikel wird erläutert, warum das so ist, was ein „neuartiges Lebensmittel“ ist und wie sich der Markt aktuell entwickelt.

Lesen Sie den vollständigen Artikel kostenfrei!

https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode


Peer reviewed / Manuscript (overview) submitted: 25 November 2024; revision accepted: 3 March 2025

Mycelium as Food
When will it be approved as a Novel Food?
Abstract

Edible mushrooms have been consumed by humans for centuries, yet there is a regulatory distinction between the fruiting body and the mycelium. While the fruiting bodies of well-known species like champignons or oyster mushrooms are considered food, the associated mycelium is classified as a “novel food” and can only be brought to market after safety assessment and approval. This article explains why that is, what constitutes a novel food, and how the market is currently developing.

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Verschlagwortet mit: Pilze, neuartige Lebensmittel

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Artikelfakten

Rubrik: Peer Review
Veröffentlicht: 15.09.2025

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