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Peer-Review-Verfahren | Eingereicht: 31.08.2016 | Angenommen: 18.04.2017

Ergebnisse einer Befragung ausgewählter gesetzlicher und privater Krankenversicherungen


Einleitung


Nach Schätzung des Bundesgesundheitsministeriums werden rund ein Drittel aller Kosten im Gesundheitswesen durch Krankheiten verursacht, die direkt oder indirekt durch die Ernährung beeinflusst werden [1]. Dazu zählen Übergewicht, Adipositas, Diabetes mellitus Typ 2, Hypertonie, Fettstoffwechselstörungen und Allergien. Aber auch einige Formen von Krebs sowie chronische Entzündungsprozesse werden durch bestimmte Nährstoffe beeinflusst.


Bei all diesen Erkrankungen ist die Ernährungsberatung ein wichtiger Baustein sowohl in der Prävention als auch in der Therapie. Entsprechend sind Ernährungsberatung (EB) und Ernährungstherapie (ET) in zahlreichen Leitlinien und Empfehlungen von Fachverbänden verankert. Bei einigen Erkrankungen, wie Zöliakie oder Lebensmittelunverträglichkeiten, ist die Ernährungstherapie die einzig mögliche Therapieform.

Abstract


In zahlreichen Leitlinien zur Prävention und Therapie von ernährungsmitbedingten Erkrankungen wie Stoffwechselstörungen etc. ist die Ernährungsberatung (EB)/-therapie (ET) als substanzieller Baustein verankert. Regelungen zur Kostenerstattung finden sich für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im § 20 und § 43 des SGB V. Für die privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es kaum gesetzliche Vorgaben. Diese Uneinheitlichkeit führt zu Verunsicherung bei allen Beteiligten. Ziel der vorliegenden Arbeit war es, mittels Online-Befragung die Vorgaben zur Erstattung von Ernährungsberatungsleistungen bei 25 GKV und 10 PKV zu erfassen.

12 GKV beteiligten sich an der Umfrage. Aufgrund der relativ klaren gesetzlichen Vorgaben, konnte eine weitgehende Übereinstimmung zwischen den GKV hinsichtlich der Umsetzung im Bereich der Prävention festgestellt werden. Die Erstattung im Rahmen der Therapie ist heterogen geregelt und von Einzelfallentscheidungen mit hohem bürokratischem Aufwand geprägt. PKV sind nicht zur Prävention verpflichtet. Lediglich eine PKV nahm in einer E-Mail Stellung zur Problematik. Diese bezuschusst sowohl präventive EB als auch ET nach Einzelfallprüfung und verweist auf die Leistungen durch die Beihilfe. Für Leistungen, die von einem Arzt erbracht werden, besteht, unabhängig von seiner Qualifikation, ein tariflicher Leistungsanspruch.

Fazit: Für gesetzlich Versicherte besteht ein Leistungsanspruch in der EB, die ET unterliegt Einzelfallentscheidungen. Bei PKV ist die Kostenübernahme unklar.

Schlüsselwörter: Ernährungsberatung, Ernährungstherapie, Heilmittel, Krankenkassen




Peer-reviewed | Manuscript received: August 31, 2016 | Revision accepted: April 18, 2017

Reimbursement of dietary counseling in Germany


Survey of selected statutory and private health insurance companies


Abstract


Dietary counseling and therapy are an integral part of numerous guidelines for the prevention and treatment of diet-related diseases, such as metabolic disorders. Regulations on the reimbursement of dietary counseling and therapy by statutory health insurance companies (SHI) are provided in § 20 and 43 of Volume V of the German Social Insurance Code (SGB V). There are hardly any legal requirements for private health insurance companies (PHI). This inconsistency leads to uncertainty among all parties involved. The aim of this study was to assess the requirements for reimbursement of dietary counseling services of 25 SHI and 10 PHI in an online survey.

Twelve SHI participated in the survey. Due to relatively clear legal requirements, it was possible to establish a broad consistency among the SHI regarding the implementation in the field of prevention. However, the reimbursement within the framework of the therapy is heterogeneously regulated and characterized by case-by-case decisions associated with a high bureaucratic effort. PHI are not legally obliged to prevention. Only one PHI responded to that issue via email. This PHI subsidizes both preventive dietary counseling and dietary therapy according to case-by-case assessment and also refers to benefits considered eligible for aid. There is an entitlement to services provided by a physician, regardless of his/her qualification.

Conclusion: Statutory insured persons are entitled to dietary counseling services. However, dietary therapy is subject to case-by-case decisions. The assumption of costs by PHI is unclear.

Keywords: dietary counseling, dietary therapy, reimbursement, health insurance companies

Full text PDF (free access)




Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 8/17 von Seite M428 bis M435.




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Peer-Review-Verfahren | Eingereicht: 31.08.2016 | Angenommen: 18.04.2017

Ergebnisse einer Befragung ausgewählter gesetzlicher und privater Krankenversicherungen


Einleitung


Nach Schätzung des Bundesgesundheitsministeriums werden rund ein Drittel aller Kosten im Gesundheitswesen durch Krankheiten verursacht, die direkt oder indirekt durch die Ernährung beeinflusst werden [1]. Dazu zählen Übergewicht, Adipositas, Diabetes mellitus Typ 2, Hypertonie, Fettstoffwechselstörungen und Allergien. Aber auch einige Formen von Krebs sowie chronische Entzündungsprozesse werden durch bestimmte Nährstoffe beeinflusst.


Bei all diesen Erkrankungen ist die Ernährungsberatung ein wichtiger Baustein sowohl in der Prävention als auch in der Therapie. Entsprechend sind Ernährungsberatung (EB) und Ernährungstherapie (ET) in zahlreichen Leitlinien und Empfehlungen von Fachverbänden verankert. Bei einigen Erkrankungen, wie Zöliakie oder Lebensmittelunverträglichkeiten, ist die Ernährungstherapie die einzig mögliche Therapieform.

Abstract


In zahlreichen Leitlinien zur Prävention und Therapie von ernährungsmitbedingten Erkrankungen wie Stoffwechselstörungen etc. ist die Ernährungsberatung (EB)/-therapie (ET) als substanzieller Baustein verankert. Regelungen zur Kostenerstattung finden sich für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im § 20 und § 43 des SGB V. Für die privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es kaum gesetzliche Vorgaben. Diese Uneinheitlichkeit führt zu Verunsicherung bei allen Beteiligten. Ziel der vorliegenden Arbeit war es, mittels Online-Befragung die Vorgaben zur Erstattung von Ernährungsberatungsleistungen bei 25 GKV und 10 PKV zu erfassen.

12 GKV beteiligten sich an der Umfrage. Aufgrund der relativ klaren gesetzlichen Vorgaben, konnte eine weitgehende Übereinstimmung zwischen den GKV hinsichtlich der Umsetzung im Bereich der Prävention festgestellt werden. Die Erstattung im Rahmen der Therapie ist heterogen geregelt und von Einzelfallentscheidungen mit hohem bürokratischem Aufwand geprägt. PKV sind nicht zur Prävention verpflichtet. Lediglich eine PKV nahm in einer E-Mail Stellung zur Problematik. Diese bezuschusst sowohl präventive EB als auch ET nach Einzelfallprüfung und verweist auf die Leistungen durch die Beihilfe. Für Leistungen, die von einem Arzt erbracht werden, besteht, unabhängig von seiner Qualifikation, ein tariflicher Leistungsanspruch.

Fazit: Für gesetzlich Versicherte besteht ein Leistungsanspruch in der EB, die ET unterliegt Einzelfallentscheidungen. Bei PKV ist die Kostenübernahme unklar.

Schlüsselwörter: Ernährungsberatung, Ernährungstherapie, Heilmittel, Krankenkassen




Peer-reviewed | Manuscript received: August 31, 2016 | Revision accepted: April 18, 2017

Reimbursement of dietary counseling in Germany


Survey of selected statutory and private health insurance companies


Abstract


Dietary counseling and therapy are an integral part of numerous guidelines for the prevention and treatment of diet-related diseases, such as metabolic disorders. Regulations on the reimbursement of dietary counseling and therapy by statutory health insurance companies (SHI) are provided in § 20 and 43 of Volume V of the German Social Insurance Code (SGB V). There are hardly any legal requirements for private health insurance companies (PHI). This inconsistency leads to uncertainty among all parties involved. The aim of this study was to assess the requirements for reimbursement of dietary counseling services of 25 SHI and 10 PHI in an online survey.

Twelve SHI participated in the survey. Due to relatively clear legal requirements, it was possible to establish a broad consistency among the SHI regarding the implementation in the field of prevention. However, the reimbursement within the framework of the therapy is heterogeneously regulated and characterized by case-by-case decisions associated with a high bureaucratic effort. PHI are not legally obliged to prevention. Only one PHI responded to that issue via email. This PHI subsidizes both preventive dietary counseling and dietary therapy according to case-by-case assessment and also refers to benefits considered eligible for aid. There is an entitlement to services provided by a physician, regardless of his/her qualification.

Conclusion: Statutory insured persons are entitled to dietary counseling services. However, dietary therapy is subject to case-by-case decisions. The assumption of costs by PHI is unclear.

Keywords: dietary counseling, dietary therapy, reimbursement, health insurance companies

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Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 8/17 von Seite M428 bis M435.


Praxis der Kostenerstattung von Ernährungsberatungsleistungen in Deutschland

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Peer-Review-Verfahren | Eingereicht: 31.08.2016 | Angenommen: 18.04.2017

Ergebnisse einer Befragung ausgewählter gesetzlicher und privater Krankenversicherungen
Einleitung
Nach Schätzung des Bundesgesundheitsministeriums werden rund ein Drittel aller Kosten im Gesundheitswesen durch Krankheiten verursacht, die direkt oder indirekt durch die Ernährung beeinflusst werden [1]. Dazu zählen Übergewicht, Adipositas, Diabetes mellitus Typ 2, Hypertonie, Fettstoffwechselstörungen und Allergien. Aber auch einige Formen von Krebs sowie chronische Entzündungsprozesse werden durch bestimmte Nährstoffe beeinflusst.

Bei all diesen Erkrankungen ist die Ernährungsberatung ein wichtiger Baustein sowohl in der Prävention als auch in der Therapie. Entsprechend sind Ernährungsberatung (EB) und Ernährungstherapie (ET) in zahlreichen Leitlinien und Empfehlungen von Fachverbänden verankert. Bei einigen Erkrankungen, wie Zöliakie oder Lebensmittelunverträglichkeiten, ist die Ernährungstherapie die einzig mögliche Therapieform.

Abstract

In zahlreichen Leitlinien zur Prävention und Therapie von ernährungsmitbedingten Erkrankungen wie Stoffwechselstörungen etc. ist die Ernährungsberatung (EB)/-therapie (ET) als substanzieller Baustein verankert. Regelungen zur Kostenerstattung finden sich für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im § 20 und § 43 des SGB V. Für die privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es kaum gesetzliche Vorgaben. Diese Uneinheitlichkeit führt zu Verunsicherung bei allen Beteiligten. Ziel der vorliegenden Arbeit war es, mittels Online-Befragung die Vorgaben zur Erstattung von Ernährungsberatungsleistungen bei 25 GKV und 10 PKV zu erfassen.

12 GKV beteiligten sich an der Umfrage. Aufgrund der relativ klaren gesetzlichen Vorgaben, konnte eine weitgehende Übereinstimmung zwischen den GKV hinsichtlich der Umsetzung im Bereich der Prävention festgestellt werden. Die Erstattung im Rahmen der Therapie ist heterogen geregelt und von Einzelfallentscheidungen mit hohem bürokratischem Aufwand geprägt. PKV sind nicht zur Prävention verpflichtet. Lediglich eine PKV nahm in einer E-Mail Stellung zur Problematik. Diese bezuschusst sowohl präventive EB als auch ET nach Einzelfallprüfung und verweist auf die Leistungen durch die Beihilfe. Für Leistungen, die von einem Arzt erbracht werden, besteht, unabhängig von seiner Qualifikation, ein tariflicher Leistungsanspruch.

Fazit: Für gesetzlich Versicherte besteht ein Leistungsanspruch in der EB, die ET unterliegt Einzelfallentscheidungen. Bei PKV ist die Kostenübernahme unklar.

Schlüsselwörter: Ernährungsberatung, Ernährungstherapie, Heilmittel, Krankenkassen


Peer-reviewed | Manuscript received: August 31, 2016 | Revision accepted: April 18, 2017

Reimbursement of dietary counseling in Germany
Survey of selected statutory and private health insurance companies
Abstract

Dietary counseling and therapy are an integral part of numerous guidelines for the prevention and treatment of diet-related diseases, such as metabolic disorders. Regulations on the reimbursement of dietary counseling and therapy by statutory health insurance companies (SHI) are provided in § 20 and 43 of Volume V of the German Social Insurance Code (SGB V). There are hardly any legal requirements for private health insurance companies (PHI). This inconsistency leads to uncertainty among all parties involved. The aim of this study was to assess the requirements for reimbursement of dietary counseling services of 25 SHI and 10 PHI in an online survey.

Twelve SHI participated in the survey. Due to relatively clear legal requirements, it was possible to establish a broad consistency among the SHI regarding the implementation in the field of prevention. However, the reimbursement within the framework of the therapy is heterogeneously regulated and characterized by case-by-case decisions associated with a high bureaucratic effort. PHI are not legally obliged to prevention. Only one PHI responded to that issue via email. This PHI subsidizes both preventive dietary counseling and dietary therapy according to case-by-case assessment and also refers to benefits considered eligible for aid. There is an entitlement to services provided by a physician, regardless of his/her qualification.

Conclusion: Statutory insured persons are entitled to dietary counseling services. However, dietary therapy is subject to case-by-case decisions. The assumption of costs by PHI is unclear.

Keywords: dietary counseling, dietary therapy, reimbursement, health insurance companies

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Veröffentlicht: 15.08.2017

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