Hintergrund
Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 teilen sich die gesetzlichen Krankenkassen und Bundesländer die Finanzierung. Die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patient*innen entstehen, werden von den Krankenkassen finanziert, die Investitionskosten – wie etwa Baukosten – durch die Bundesländer. Seit dem Jahr 2020 werden die Behandlungskosten über eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung (Pflegebudget) finanziert. Die Fallpauschalen stehen für das DRG-System (Diagnosis Related Groups) nach § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Die Eingruppierung in die DRG-Fallpauschale wird insbesondere bestimmt durch die Krankheitsart (Diagnose), den Schweregrad der Erkrankung sowie die erbrachten Leistungen (Operationen und Prozeduren). …




