Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD gibt es vor: Die Berufsgesetze der therapeutischen Gesundheitsberufe werden aktuell überarbeitet. Der VDD hat Anfang Juli 2019 in einer gemeinsamen Antwort mit dem Bund für Ausbildung und Lehre in der Diätetik (BALD) die wesentlichen Positionen für die Stärkung und Weiterentwicklung der Berufsgruppe der DiätassistentInnen zusammengefasst. Die Überarbeitung des Berufsgesetzes für DiätassistentInnen bietet zugleich die historische Chance, den bisher weitgehend ungeregelten Zugang zur Ernährungstherapie als Teilbereich der Diätetik so zu verändern, dass eine sichere Versorgung der PatientInnen gewährleistet werden kann.
Die Auffassungen und Forderungen wurden mit dem BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE), dem Verband für Ernährung und Diätetik e. V. (VFED) und der Deutschen Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e. V. (QUETHEB) – die ebenso wie der VDD maßgebliche Verbände für die Ausgestaltung und Umsetzung des Heilmittels Ernährungstherapie sind – besprochen. Diese Verbände teilen die Auffassungen und haben ihre Unterstützung zugesagt.

