Siegel und Labels zu Bio und Nachhaltigkeit

In der Vorstellung, dass Siegel zur ökologischen Herstellung („Bio“), zu fairem Handel und Nachhaltigkeit mit positiven Attributen verbunden sind, werden inzwischen viele Produkte damit gekennzeichnet. Sie sollen informieren und darüber hinaus die Aufmerksamkeit potenzieller KundInnen gewinnen. Für VerbraucherInnen können viele Siegel zum gleichen Gebiet verwirrend sein, weil die Kenntnis über deren Bedeutung möglicherweise fehlt und visuelle Ähnlichkeiten themengleicher Labels leicht zu Verwechslungen führen.

Einleitung

Der von der Lebensmittelwirtschaft häufig zitierte Satz „Unsere Lebensmittel sind sicher” findet laut diesjährigem Ernährungsreport 2021 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei den Befragten erneut Zustimmung. Mit 83 % der Befragten, die der Aussage zustimmten, lag der Anteil um 9 % höher als im Vorjahr. Auch der Anteil der Befragten, die häufig und sehr häufig mit Siegeln gekennzeichnete Produkte kauften, ist gestiegen, und zwar von 51 auf 66 %. Speziell beim Bio-Siegel waren es 64 % im Vergleich zu 50 % im Vorjahr ([1], S. 16). Offenkundig gewinnen Zusatzinformationen bei Kaufentscheidungen an Bedeutung. Dabei werden die beiden Begriffe „Siegel” und „Label” im deutschen Sprachgebrauch synonym verwendet.
Die beschriebenen Entwicklungen können aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Zum einen erkennen Verantwortliche beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln die Chance, das Interesse der allgemeinen Bevölkerung an Siegeln und Labeln zu bestimmten Themen für unternehmerische Interessen zu nutzen und diese mit ihrem eigenen Namen oder ihrer Marke zu verbinden. Zum anderen werden Siegel und Labels von einem Teil der VerbraucherInnen nachgefragt.
Die VERBRAUCHER INITIATIVE beurteilt dies kritisch: „Ohne Labels, Siegel, Gütezeichen geht in unserer Warenwelt nichts mehr. Weit mehr als 1.000 davon kleben auf Produkten, zeichnen Dienstleistungen oder Internetangebote aus. Ursprünglich als schneller Rat bei Kaufentscheidungen gedacht, haben Labels allein durch ihre Vielzahl diese Funktion für viele Verbraucher verloren." [2]

Lebensmittelsicherheit als Priorität

Für einen Lebensmittelunternehmer in der Europäischen Union hat die Erfüllung der gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit Priorität. Dabei ist der übergeordnete Grundsatz, gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel auf allen Stufen der Lebensmittelkette zu sichern, nicht verhandelbar und darf kein Wettbewerbskriterium darstellen. Außerdem gelten auf europäischer und nationaler Ebene umfassende Informations- und Kennzeichnungspflichten über Lebensmittel, welche die Verantwortlichen auf ihren Produkten vollständig und korrekt umsetzen sowie bei amtlichen Kontrollen mit einer Dokumentation nachweisen müssen.
Die Anforderungen für Informationen über Lebensmittel sind in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 mit dem Kurztitel „Lebensmittelinformations- Verordnung (LMIV)” [3] bestimmt.
Zu den allgemeinen Grundsätzen der Informationen über Lebensmittel zählen bspw., dass den VerbraucherInnen eine Basis für eine fundierte Wahl „unter besonderer Berücksichtigung von gesundheitlichen, wirtschaftlichen, umweltbezogenen, sozialen und ethischen Gesichtspunkten geboten wird” ([3], Art. 3 Abs. 1). Mit vorgenannter Verordnung besteht ein verbindlicher Rechtsrahmen, welcher dazu beitragen soll, dass Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für die VerbraucherInnen leicht verständlich sind. Gleichwohl soll mit diesem Regelwerk die sogenannte Lauterkeit der Informationspraxis gewährleistet werden, indem Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein dürfen ([3], Art. 7 Abs. 1 u. 2).

EU-Bio-Logo und deutsches Bio-Siegel

Sobald ein Lebensmittelunternehmer freiwillig weitere Auszeichnungen anstrebt, sind diese zusätzlichen Labels mit der Absolvierung von speziellen Prüfprogrammen verbunden, die vor Vergabe und im Weiteren in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.
Diese Vorgehensweise gilt auch für Bio-Auszeichnungen. Dazu soll die Verbindung zwischen dem EU-Bio-Logo und dem staatlichen deutschen Bio-Siegel vorgestellt werden. Für die damit gelabelten Produkte gilt, dass die Einhaltung hoher Standards in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Tierschutz bei der Produktion ökologischer/biologischer Erzeugnisse für die Qualität dieser Erzeugnisse von grundlegender Bedeutung sind ([4], Nr. 2).
Hinweis: Aktuell liegt eine Änderung bezüglich der Rechtsakte für ökologische/biologische Produkte, deren Produktion und Kennzeichnung vor, indem die bisherige Verordnung (EG) Nr. 834/2007 [5] aufgehoben wird. Nach einer zeitlichen Verschiebung bildet nunmehr ab dem 1. Januar 2022 die neue Basis-Verordnung (EU) 2018/848 [4] die Grundlage für Anforderungen und Kontrollen.
Anforderungen an das EU-Bio-Logo

Die Anforderungen, welche für das EU-Bio-Logo erfüllt werden müssen (• Abbildung 1), sind in der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen verankert: „In dieser Verordnung sind die Grundsätze der ökologischen/ biologischen Produktion und die Vorschriften für diese Produktion, die damit verbundene Zertifizierung und die Verwendung von Angaben in der Kennzeichnung und Werbung, die auf die ökologische/biologische Produktion Bezug nehmen, sowie Vorschriften zu Kontrollen, die über die in der Verordnung (EU) 2017/625 aufgeführten Vorschriften hinausgehen, festgelegt ([4], Kap. I, Art. 1).”
Die Verordnung (EU) 2017/625 [6] bildet die Basis für die Durchführung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung diverser Rechtsvorschriften, welche ebenso die ökologische/biologische Produktion von Lebensmitteln betrifft. Diese beinhaltet jedoch nicht Anforderungen für die Absolvierung des EU-Bio-Logos, sondern für die Erfüllung des Allgemeinen Lebensmittelrechts, worunter auch die Bio-Lebensmittel fallen.
Mit dem EU-Bio-Logo werden Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau gekennzeichnet. Auf Grundlage europäischer Rechtsakte für den ökologischen Landbau gilt seit dem 1. Juli 2010, dass vorverpackte Bio-Lebensmittel, welche einen Verarbeitungsschritt in der Europäischen Gemeinschaft erfahren, verbindlich mit dem EU-Bio-Logo, der Angabe der Codenummer der Öko-Kontrollstelle und einer Herkunftsangabe der Zutaten gekennzeichnet sein müssen ([4], Anhang V, Nr. 2).
Hinweis: Für nicht vorverpackte Lebensmittel, welche bspw. als Menükomponenten in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung angeboten werden, ist die Nutzung des EU-Bio-Logos nicht vorgesehen.
Für den Abdruck des Logos gilt, dass dies dem in • Abbildung 2 gezeigten feststehenden Muster entsprechen muss ([4], Kap. IV, Art. 33).
Die farblichen Gestaltungsmöglichkeiten dieses Logos, die Angabe der Codenummern sowie die Platzierung werden im Anhang V der gemeinschaftlichen Basis-Verordnung für ökologische/biologische Produkte erläutert ([4], Anhang V).
Hinweis: Der Herausgeber des EU-Bio-Logos ist die Europäische Union ([4], Anhang V, Nr. 1). Die Vergabe des EU-Bio-Logos wird von der zuständigen Behörde jedes Mitgliedstaats an die Kontrollbehörden oder Kontrollstellen, denen sie Kontrollaufgaben übertragen hat, weitergeleitet ([4], Anhang V, Nr. 2). In Deutschland vergeben staatlich zugelassene Kontrollstellen [7] das Label an die Betriebe.

Abb. 1: Basis-Verordnung des EU-Bio-Logos für eine ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung (eigene Darstellung)
Abb. 1: Basis-Verordnung des EU-Bio-Logos für eine ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung (eigene Darstellung)
Abb. 2: Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo (eigene Darstellung)
Abb. 2: Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo (eigene Darstellung)
Das staatliche deutsche Bio-Siegel

Für die Vergabe des europäischen und auch des deutschen Labels werden die Kriterien der europäischen Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau herangezogen [4]. Somit gelten für Erhalt und Kontrolle beider Kennzeichen dieselben Prüfkriterien. Des Weiteren verbindet das Bio-Siegel und das EU-Bio-Logo die gemeinsame Zielsetzung, die ökologische Produktion im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse der Union zu verfolgen, was mit klar definierten Regeln gefördert werden soll ([4], Nr. 2).
Ferner ermöglichen Entwicklung und Erweiterung des Marktes für diese Erzeugnisse eine Erhöhung der finanziellen Vorteile für die Landwirte, die in der ökologischen Produktion tätig sind, was durch steigende Nachfrage der VerbraucherInnen nach ökologischen/biologischen Erzeugnissen gefördert wird ([4], Nr. 3).
Produkte und Lebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wurden, können mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Nach Anmeldung darf das staatliche deutsche Bio-Siegel zusätzlich zum EU-Bio-Logo verwendet werden ([8], S. 19) (• Abbildung 3).
Hinweis: Für alle Produkte, die mit dem deutschen Bio-Siegel gekennzeichnet werden, gilt, dass sie gemäß Öko-Kennzeichengesetz [9] und der Öko-Kennzeichen-Verordnung [10] vor Einführung und Nutzung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden müssen.
Der erbrachte Nachweis über die Erfüllung der Basis-Verordnung für ökologische/biologische Produkte ist zwingend für die Anmeldung zur Nutzung des Bio-Siegels bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und erfolgt über ein schriftliches Verfahren, welches auch online möglich ist. Hierzu muss zu jedem angemeldeten Produkt ein Musteretikett mit dem Bio-Siegel sowie der Nummer der zertifizierenden Kontrollstelle an die BLE gesendet werden. Der Aufdruck des Bio-Siegels ist freiwillig und kann als Zusatz zum EUBio- Logo erfolgen.
Hinweis: Zum Anlass „20 Jahre Bio-Siegel” hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 2021 eine Broschüre mit Informationen über das deutsche Bio-Siegel veröffentlicht, die als Download zur Verfügung steht [11].

Abb. 3: Kennzeichnung mit dem deutschen Bio-Siegel (eigene Darstellung)
Abb. 3: Kennzeichnung mit dem deutschen Bio-Siegel (eigene Darstellung)
Anmeldung und jährliche Kontrolle

Um das EU-Bio-Logo zu erhalten und damit die Option zu bekommen, das deutsche Bio-Siegel zu führen, muss ein Hersteller einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle [7] ausführlich darlegen und nachweisen, dass alle vorgeschriebenen Produktionsvorschriften eingehalten wurden.
Diese unabhängigen und staatlich anerkannten Kontrollstellen, welche als private Unternehmen agieren, kontrollieren die Labelnehmer in einem Abstand von einem Jahr. Die Öko-Kontrollstellen in Deutschland werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen, von den Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht und sind beim Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e. V. (BVK) einzusehen [7].
Absolvierte Kontrollen gelten für den Erhalt des EU-Bio-Logos und infolge für die Nutzung des deutschen Bio-Siegels als Bedingung. Die Gültigkeit des Bio-Siegels kann vom Endverbraucher über die angegebene Codenummer überprüft werden ([4], Anhang V, Nr. 2).
Hinweis: Eine sogenannte Bio-Siegel-Datenbank [12] ermöglicht eine öffentlich zugängliche Information und trägt damit zu Transparenz und zur Glaubwürdigkeit der Bio-Kennzeichen bei.

Fairtrade und Nachhaltigkeit

Das Kriterium Nachhaltigkeit nimmt in Verbindung mit dem allgemeinen Umweltschutz und dem verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen wie Luft, Wasser, Boden und Vielfalt, welche die Funktionen der Natur einzigartig gewährleisten, zunehmend einen wichtigen Stellenwert ein.
Hinweis: Bei Nachhaltigkeitslabels werden ökologische und soziale Aspekte sowie eine ökonomische Tragfähigkeit für zukünftige Generationen berücksichtigt.
Für Lebensmittel steht bspw. das Label Fairtrade für einen ressourcenschonenden Anbau, was infolge als wesentliches Bewertungskriterium relevant ist.
Das Fairtrade-Siegel

Für die Vergabe des Fairtrade-Siegels und der Fairtrade-Programme besteht folgender Rahmen: Die Abkürzung des Dachverbands FLO e. V. steht für „Fairtrade Labelling Organizations International“. FLO als Labelinhaber entwickelt die Bewertungskriterien für den fairen Handel. Die Vermarktung und die Vergabe der Fairtrade-Siegel erfolgt über nationale und beauftragte Siegelorganisationen, wie bspw. Fairtrade Deutschland e. V., die Mitglied im genannten Dachverband sind [13] (• Abbildung 4).
Die Reichweite für das 1992 eingeführte Fairtrade-Siegel wird mit über 1400 Fairtrade-Produzentenorganisationen in 73 Ländern angegeben ([8], S. 25).
Neben den Fairtrade-Siegeln sollen die seit 2014 eingeführten Fairtrade-Programme dazu beitragen, dass durch eine Verpflichtung zur Abnahme eines oder mehrerer Rohstoffe ein höherer Absatz für die Produzenten gesichert werden kann ([8], S. 25). Im Fokus der Fairtrade- Programme stehen die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der ArbeiterInnen sowie die Unterstützung einer umweltverträglichen Produktion ([8], S. 25).
Für die Labelvergabe der Fairtrade-Programme schließen nationale Labelorganisationen, wie Fairtrade Deutschland e. V., in ihren Ländern Lizenzverträge mit Unternehmen ab. Diese dürfen das Label auf ihren Produkten abbilden, wenn sie die vorgegebenen Bedingungen der Fairtraide-Programme einhalten [8].
Zu den Bedingungen zählt bspw., dass die Produzenten für Baumwolle einen bestimmten Fairtrade-Mindestpreis erhalten. Für Kakao und Zucker bilden übliche Marktpreise die Basis für Verhandlungen. Außerdem erhalten die Produzenten eine sogenannte Fairtrade-Prämie, um selbst gewählte Projekte zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu ermöglichen [13].
Die rechtmäßige Abbildung der Label ist streng geregelt und hängt von der Abnahmemenge der Rohstoffe ab. Weitere Anforderungen bestehen in Vereinbarungen für die ArbeiterInnen, z. B.:

  • Einhaltung branchenüblicher Tariflöhne bzw. Berücksichtigung gesetzlicher Mindestlöhne (der höchste Lohn bildet die Bemessungsgrundlage),
  • Einhaltung sozialer Grundrechte,
  • Ermöglichung der Bildung von Gewerkschaften,
  • Verbot von Kinderarbeit,
  • Gewährleistung des Gesundheitsschutzes [13].

Überdies soll der Einsatz von Pestiziden beim Anbau minimiert werden. Dafür wird den LandwirtInnen ein Bonus für ökologische Produktion in Aussicht gestellt, welcher die dafür erforderlichen höheren Kosten decken soll [13].
Die Kategorien der Fairtrade-Programme sind übergreifend und kommen vielfältig zum Einsatz, sodass Produkte wie z. B. Schokolade, Schokoriegel, Zucker und Obst wie Bananen damit gelabelt werden ([8], S. 25). Neben Lebensmitteln werden andere Waren, wie Textilien, bspw. T-Shirts, Hosen, Hemden und auch Kosmetikprodukte nach Fairtrade-Programmen ausgezeichnet, welche in diesem Fällen mit einem Zusatz („cotton” bzw. „contains Fairtrade ingredients“) markiert werden ([8], S. 26 u. S. 27).

Abb. 4: Das Fairtrade-Siegel mit Kriterien für einen fairen Handel (eigene Darstellung)
Abb. 4: Das Fairtrade-Siegel mit Kriterien für einen fairen Handel (eigene Darstellung)
Überwachung und Kontrollen
Die Kontrollen umfassen Folgendes:

  • Die Zertifizierungsgesellschaft FLO-CERT beauftragt InspekteurInnen.
  • Diese InspekteurInnen überprüfen vor Ort, ob bei Produzenten – zumeist Kooperativen – und Händlern die Fairtrade-Standards eingehalten werden.
  • Weitere Prüfinhalte bilden soziale, ökonomische und ökologische Kriterien.
  • Ferner kontrollieren die InspekteurInnen, ob die Produzentenorganisationen den festgelegten Mindestpreis für ihre Produkte erhalten.
  • Außerdem wird die zugesagte Auszahlung der Fairtrade-Prämie überprüft [13].

Hinweis: Die Kontrollen finden im jährlichen Rhythmus statt. Alle drei Jahre muss das Zertifikat neu ausgestellt werden. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfung [13].
Nach erfolgreicher Absolvierung wird ein Bericht über die Ergebnisse der Zertifizierung an FLO-CERT übermittelt. Zudem beaufsichtigt ein unabhängiges Gremium die Auswertung und die Entscheidung über die Fairtrade-Zertifizierung [13].

Co-Labelling mit Eigenmarken

Für Hersteller und Handel kann es angesichts der großen Produktvielfalt im Lebensmittelbereich lohnend sein, die eigenen Produkte und Marken mit verkaufsfördernden Eigenschaften zu verknüpfen. Eigene Siegel werden dazu mit Labels anderer Labelgeber kombiniert. Dafür bieten sich mehrere Themen und Prüfprogramme an. „Co-Labelling bezeichnet die Kennzeichnung von Produkten oder Dienstleistungen mit mehreren unterschiedlichen Kennzeichnungen, die dabei eine identische Aussage über die Beschaffenheit des Produktes oder der Leistung treffen bzw. dieselben Eigenschaften beschreiben.” ([8], S. 10)
Eine bekannte Nutzung von Co-Labelling besteht bspw. in der Angabe von Bio-Handelsmarken und der verpflichtenden Kennzeichnung des EU-Bio-Logos. Auch die Nutzung des deutschen Bio-Siegels wirkt sich auf die Zunahme der Produktanzeigen mit „Bio” aus, was im Bericht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bestätigt wird [14].
Eigenmarken können in Verbindung mit Co-Labelling auch eine positive Wirkung erzielen, wenn sie mit anerkannten Prüfprogrammen kooperieren. Aufgrund der Fülle von Kennzeichen und Eigenmarken werden im Folgenden Beispiele für Co-Labelling ausgewählt.
Hinweis: Co-Labelling wird von den verantwortlichen Akteuren mit der Vorstellung verbunden, dass Eigenmarken mit Siegeln wie Bio, fairer Handel und Nachhaltigkeit nicht im Widerspruch zum konventionellen Einzelhandel stehen, sondern das Produktangebot im Supermarktregal vielfältiger wird. Außerdem verfolgen große Handelsunternehmen mit Co-Labelling das Ziel, den nachhaltigen Konsum in der Breite zu fördern [15].
Label Fairglobe (Lidl)

Die Kopplung einer Eigenmarke mit einem anerkannten Siegel steht bei Informationsplattformen, wie z. B. Label-online, häufig mit einer guten Gesamtbewertung [16] in Zusammenhang. Denn Unabhängigkeit und Offenlegung der Vergabeprozesse sowie regelmäßige Kontrollmechanismen tragen zur geforderten Verlässlichkeit bei.
In diesem Fall werden Fairglobe-Produkte nach den Kriterien des Fairtrade-Labels produziert und gelabelt. Der Handelskonzern Lidl ist hierzu eine Kooperation mit Fairtrade Deutschland e. V. eingegangen, um fair gehandelte Produkte mit einem eigenen Label – „Fairglobe” – zu kennzeichnen [16] (• Abbildung 5).

Abb. 5: FAIRGLOBE und PRO PLANET als Eigenmarken in Verbindung mit Fairtrade (eigene Darstellung)
Abb. 5: FAIRGLOBE und PRO PLANET als Eigenmarken in Verbindung mit Fairtrade (eigene Darstellung)
Label PRO PLANET (REWE)

Ein weiteres Beispiel für eine Kennzeichnung von Eigenmarkenprodukten ist das PRO PLANET-Label, welches zur REWE Group als Labelinhaber und Labelgeber gehört. Mit dem PRO PLANET-Label will die REWE Group Produkte nachhaltiger gestalten und nachhaltigen Konsum fördern. Aktuell tragen rund 1600 Eigenmarkenprodukte im Sortiment von REWE, PENNY und toom Baumarkt das Label [17].
Die REWE Group kennzeichnet mit dem PRO PLANET-Label seit 2010 Eigenmarkenprodukte, die sozial und ökologisch nachhaltiger produziert sind oder erhöhte Standards in der Tierhaltung erfüllen. Für die Vergabe des Labels gibt es einen standardisierten Prozess, der vom Fachbeirat Nachhaltigkeit, einem unabhängigen Stakeholdergremium, begleitet wird [18].
Beispiel: Produkte mit Kakao erhalten das PRO PLANET-Label mit dem Nachhaltigkeitsbeitrag „Für bessere soziale Bedingungen”, „wenn bei der Herstellung des enthaltenen Kakaos ökologische und soziale Aspekte verbessert werden” [18], wie beispielsweise bei der Fairtrade-zertifizierten „Very Fair-Schokolade”: Der Kakao für diese Schokoladen wird durch die Kooperative „Fanteakwa” in Ghana geerntet. Die Kakaobauern/-bäuerinnen erhalten neben den jeweiligen Fairtrade-Prämien und -Mindestpreisen einen monetären Aufschlag in Form eines sogenannten „Living Income Differentials“, der sich nach dem Fairtrade Referenzpreis für existenzsichernde Einkommen richtet [18].
Hinweis: Beim PRO PLANET-Label handelt es sich laut Aussage des Unternehmens nicht um Co-Labelling, „da der Vergabeprozess in das umfassende Engagement der REWE Group zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in Lieferketten eingebettet ist. Hierzu werden u. a. Nachhaltigkeitsaspekte beim Einkauf berücksichtigt und ein kontinuierlicher Austausch mit Stakeholdern geführt.” [19]

Label Fairbiotea

Labelgeber und -inhaber des im Jahr 2007 gegründeten Labels „Fairbiotea” ist die Kloth & Köhnken Teehandel GmbH aus Bremen, die nur im Großhandel tätig ist (kein Endverbraucherkontakt) (• Abbildung 6). Die Basis der Zertifizierung sind a) Einhaltung und Kontrolle sozialer Mindeststandards, b) Erfüllung von Hygiene- und Management-Standards und c) weiterführende Entwicklungsprojekte und Beratung, die auf Dauer angelegt sind, wie z. B. Modernisierungsmaßnahmen oder Etablierung von lokalen Nährstoffkreisläufen [20]. Die Tee-Erzeuger werden diesbezüglich beraten und weitergebildet und das Qualitätsmanagement verbessert [21]. Hierzu wird die Internationale Norm „DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen” [22] herangezogen.
Grundlage für die Labelvergabe bildet ein Kooperationsvertrag, welcher folgende Voraussetzungen für das Führen des Fairbiotea-Labels beinhaltet:

  • Nachweise über die Erfüllung qualitätssichernder Standards,
  • Unterzeichnung notwendiger Vereinbarungen für den Fairbiotea-Standard,
  • Beginn der Umsetzung der zusätzlichen Standards in den Teegärten [21].

Eine unabhängige Öko-Kontrollstelle [7], die auch Bio-Standard-Zertifizierungen absolviert, überprüft im Rahmen einer jährlichen Inspektion, wie weit der Fairbiotea-Standard in den Teefarmen umgesetzt wurde. Zudem erhalten die Produzenten spezielle Prämien und Abnahmegarantien für ihre Produkte. Dazu zählt die Auszahlung einer Prämie an die LandwirtInnen, falls sie ökologische oder soziale Leistungen, wie z. B. die Pflanzung von Schattenbäumen, realisiert haben [21].

Abb. 6: Beispiele für Label mit der Kombination von Bio und fairer Handel mit Eigenmarken (eigene Darstellung)
Abb. 6: Beispiele für Label mit der Kombination von Bio und fairer Handel mit Eigenmarken (eigene Darstellung)
Label Bio Primo (Müller Drogeriemärkte)

Auch bei dieser Kennzeichnung entspricht der Labelgeber dem Labelinhaber, der Müller Holding mit Sitz in Ulm [23]. Das Siegel Bio Primo beinhaltet bei einigen Produkten gleich mehrere Prüfprogramme (• Abbildung 6).
Zum einen weist die Marke der Müller Drogeriemärkte auf Produkte hin, die das EU-Bio-Logo oder das deutsche Bio-Siegel tragen. Zum anderen ist ein Teil der Bio Primo angebotenen Produkte mit dem Fairtrade-Siegel ausgezeichnet [23].
Als Labelziel gilt hierbei Folgendes: „Die Eigenmarke soll dazu beitragen, Ressourcen wie Wasser und Boden zu schonen und Verbrauchern eine Orientierung beim Kauf von Bio-Lebensmitteln geben. Unter der Marke werden auch glutenfreie, vegane, laktosefreie und fair gehandelte Produkte verkauft." [23] Damit wird Clean-Labelling als weiteres Merkmal genutzt.
Hinweis: Unter dem Begriff „Clean-Labelling” wird die Anwendung eines sogenannten „sauberen Etiketts” oder „Clean Label” verstanden. Damit bedient die Lebensmittelwirtschaft den Wunsch vieler VerbraucherInnen nach gesunden und möglichst natürlichen Lebensmitteln, indem das Fehlen bestimmter Stoffe, wie z. B. Zusatzstoffe, hervorgehoben wird.

Bewertungskriterien zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit von Labeln

Für die Bewertung der Glaubwürdigkeit von Kennzeichen und Prüfprogrammen seitens Verbraucherorganisationen und VerbraucherInnen sind die Faktoren Anspruch, Unabhängigkeit, Kontrolle und Transparenz relevant. Die Informationsplattform „Label-online” der VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. listet die Bewertungskriterien für diese Faktoren auf ([24], • Abbildung 7) und bietet eine Bewertung von Labeln nach diesem Schema an, durch die VerbraucherInnen sich informieren können. Von der VERBRAUCHER INITIATIVE wird zudem vorausgesetzt, dass VerbraucherInnen freien Zugang zu diesen Informationen erhalten [24].
Abb. 7: Bewertungskriterien des Portals „Label online
Abb. 7: Bewertungskriterien des Portals „Label online” zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Labels (eigene Darstellung nach [24])

Zusammenfassung

Die Auslobung aller Bio-Lebensmittel basiert primär oder sekundär auf einer europäischen Verordnung, welche auch als „Basis-Verordnung für ökologische/biologische Produkte” bezeichnet wird. Kontrollen werden jährlich von staatlich zugelassenen und überwachten Öko-Kontrollstellen durchgeführt, welche nicht auf die Vergabe des EU-Bio-Logos und des deutschen Bio-Siegels begrenzt sind, sondern ebenso für andere Überprüfungen der ökologischen bzw. biologischen Erzeugung tätig werden.
Nachweis für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Unterstützung umweltverträglicher Produktion wird bspw. durch das Label Fairtrade erbracht, das fairen Handel und Nachhaltigkeit vereint.
Eigenmarken mit bestimmten Siegeln zu verbinden (Co-Labelling) kann aus unternehmerischer Perspektive mit mehreren Zielsetzungen verknüpft sein. Dazu zählt die Vorstellung der Handelnden, dass mithilfe von anerkannten Prüfprogrammen der nachhaltige Konsum präsenter wird. Gleichzeitig besteht für eigene Produktlinien die Erwartung, eine größere Nachfrage zu erreichen.

Fazit

Information und Kennzeichnung von Lebensmitteln sind umfassend durch die geltende Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), die eine fundierte Wahl und die sichere Verwendung von Lebensmitteln gewährleisten soll, bestimmt. Deshalb sind bei Kennzeichnungen relevante Rechtsvorschriften wie bspw. die Basis-Verordnung beim EU-Bio-Logo und deutschen Bio-Siegel als belastbare Bewertungsgrundlage grundsätzlich wichtig.
Bei Interesse an Labeln und Siegeln sind seriöse und aktuelle Informationsquellen elementar. Zu beachten sind v. a. die Unabhängigkeit des Ausführungsprozesses in wirtschaftlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht. Dafür sind Angaben über Labelgeber, Labelnehmer und Prüfer entscheidend.
Beim Co-Labelling unterliegen Produkte mit kombinierten Siegeln schnell dem Verdacht eines möglichen Interessenkonflikts und einer engen Verbindung zum Marketing. Deshalb ist ein transparenter Vergabeprozess für den Anspruch an Glaubwürdigkeit gerade hier unverzichtbar.
VerbraucherInnen sollten bei der Bewertung von Labeln und Siegeln folgende Frage stellen: Wer hat welches Motiv, neben den umfassenden lebensmittelrechtlichen Pflichtangaben freiwillig einen großen Aufwand für weitere Kennzeichen zu investieren? Verfolgt man das aktuelle Interesse von VerbraucherInnen an biologisch und nachhaltig erzeugten Lebensmitteln, ist zu vermuten, dass Siegel und Labels im Markt weiter von Bedeutung sein werden sowie auch zukünftig von Herstellern mit Kreativität begleitet werden.


Maria Revermann

Selbstständige Lebensmittelwissenschaftlerin
Unabhängige Fachberatung, Herausgeberin, Autorin,
Dozentin, Auditorin
maria.revermann@t-online.de 



Interessenkonflikt

Die Autorin erklärt, dass kein Interessenkonflikt besteht.



Zitierweise

Revermann M: Siegel und Labels zu Bio und Nachhaltigkeit – was steckt dahinter? Ernährungs Umschau 2021; 68(12): 712–720.
DOI: 10.4455/eu.2021.046


Literatur
  1. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (Hrsg.): Deutschland, wie es isst. Der BMEL-Ernährungsreport 2021. www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/ernaehrungsreport-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=5  (last accessed on 4 November 2021).
  2. Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband): Über Label-online. https://label-online.de/ueber-label-online/  (last accessed on 4 November 2021).
  3. VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R1169&from=DE  (last accessed on 4 November 2021).
  4. VERORDNUNG (EU) 2018/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0848&from=DE   (last accessed on 4 November 2021).
  5. VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32007R0834&from=DE  (last accessed on 4 November 2021).
  6. VERORDNUNG (EU) 2017/625 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R0625  (last accessed on 4 November 2021).
  7. Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e. V. (ed.): Mitgliederliste des BVK. Im BVK sind derzeit 14 Kontrollstellen aus Deutschland organisiert. www.oeko-kontrollstellen.de/mitglieder.html  (last accessed on 4 November 2021).
  8. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (ed.): Das ABC der Kennzeichnung. 5. Aufl., Bonn: RAL 2019. www.ral-guetezeichen.de/wp-content/uploads/sites/2/2016/11/abc_der_kennzeichnung_einzelseiten_ansicht.pdf  (last accessed on 4 November 2021).
  9. Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus (Öko-Kennzeichengesetz – ÖkoKennzG). Ausfertigungsdatum: 10.12.2001. www.gesetze-im-internet.de/_kokennzg/%C3%96koKennzG.pdf (last accessed on 4 November 2021).
  10. Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens (Öko-Kennzeichenverordnung – ÖkoKennzV). Ausfertigungsdatum: 06.02.2002. www.gesetze-im-internet.de/_kokennzv/%C3%96koKennzV.pdf (last accessed on 4 November 2021).
  11. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (ed.): Auf einen Blick. Informationen zum Bio-Siegel. www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/bio-siegel-verbraucher.pdf?__blob=publicationFile&v=3  (last accessed on 4 November 2021).
  12. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (ed.): Bio-Siegel-Datenbank. www.oekolandbau.de/bio-siegel/bio-siegel-datenbank/  (last accessed on 4 November 2021).
  13. Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband): Fairtrade-Programme Kakao, Zucker, Baumwolle. https://label-online.de/label/fairtrade-programme-kakao-zucker-baumwolle/  (last accessed on 4 November 2021).
  14. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (Hrsg.): Quartalsbericht Entwicklung der Produktanzeigen zur Nutzung des Bio-Siegels. 1. Quartal 2021. www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Biologischer-Landbau/Quartalsbericht_Nutzung_Bio-Siegel.pdf?__blob=publicationFile&v=7  (last accessed on 4 November 2021).
  15. Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband): PRO PLANET Instantkakao. https://label-online.de/label/pro-planet-instantkakao-unterstuetzt-ressourcenschonenden-anbau/  (last accessed on 4 November 2021).
  16. Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband): Fairglobe Eigenmarke. https://label-online.de/label/fairglobe/  (last accessed on 4 November 2021). 
  17. REWE Group: Nachhaltigkeitsbericht. PRO PLANET. https://rewe-group-nachhaltigkeitsbericht.de/2020/gri-bericht/produkte/gri-204-fp2-pro-planet.html  (last accessed on 4 November 2021).
  18. REWE Group: Gut für Mensch, Tier und Umwelt. https://pro-planet.info  (last accessed on 4 November 2021).
  19. REWE Group, persönliche Mitteilung vom 25.10.2021.
  20. Kloth & Köhnken Teehandel GmbH, persönliche Mitteilung vom 21.10.2021.
  21. Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband): Fairbiotea. https://label-online.de/label/fairbiotea/  (last accessed on 4 November 2021).
  22. Beuth Verlag GmbH (ed.): DIN EN ISO 9001:2015-11 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen. Die Internationale Norm. Berlin: Beuth Verlag.
  23. Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband): Bio Primo Eigenmarke. https://label-online.de/label/bio-primo/  (last accessed on 4 November 2021).
  24. Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband): Label-online. Unsere Bewertung. https://label-online.de/unsere-bewertung/  (last accessed on 4 November 2021).

Artikelfakten

Veröffentlicht: 15.12.2021

Artikel teilen

Aktuelle Ausgabe

Das könnte Sie interessieren

Das könnte Sie interessieren

Online News: Shopping-Studie zum Tierwohl im virtuellen Supermarkt

Wie lässt sich erreichen, dass Verbraucher*innen beim Kauf von Fleisch stärker auf Tierwohl-Aspekte achten? Scheinbar nicht allein die Informationen zur Haltungsform sind ausschlaggebend, so die Ergebnisse einer Studie der Universität Bonn und der TU München. Die Forsch …
weiterlesen

Online News: Penny-Kampagne „Wahre Preise“ – Hintergrund und Reaktionen

Der Discounter Penny hat mit einer deutschlandweiten Aktion vom 31.07. - 05.08.2023 für Diskussionen gesorgt: Wiener Würstchen kosteten bei der Supermarktkette plötzlich 6,01 Euro statt 3,19 Euro und auch neun andere Lebensmittel kosteten zu der Zeit bis zu 94 % mehr al …
weiterlesen

Kein MSC-Siegel mehr für Kabeljau-Fischer

Die globale Fischerei in nachhaltigere Bahnen lenken und die Fischbestände sowie gesunde Meere erhalten. Das sind Ziele des MSC (Marine Stewardship Council). VerbraucherInnen können an dem blauen MSC-Siegel erkennen, ob der Fisch aus nachhaltiger Fischerei stammt. Jedoc …
weiterlesen