Die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass ihre Empfehlungen zur Dauer des Stillens und zur Einführung von Beikost weiterhin Bestand haben. Demnach sollten Säuglinge mindestens bis zum Beginn des 5. Lebensmonats ausschließlich gestillt werden.


Anlass für diese Mitteilung ist eine Aktualisierung der S3-Leitlinie zur Allergieprävention, die von den bestehenden Empfehlungen abweicht. Dies hätte in den letzten Monaten häufig zur Verunsicherung von Eltern und Fachpersonal geführt.

Die S3-Leitlinie zur Allergieprävention wurde von medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet und zuletzt 2014 aktualisiert. Im Gegensatz zu den Empfehlungen der Nationalen Stillkommission (NSK) werden in der S3-Leitlinie volles Stillen in den ersten 4 Monaten und die Fütterung von Beikost nach dem 4. Monat (= ab dem 5. Monat) empfohlen. Das Zeitfenster für die Beendigung ausschließlichen Stillens von 2 Monaten (nach dem 4. bis nach dem 6. Monat) wird hierbei ersetzt durch einen festen Zeitpunkt nach dem 4. Monat. Als Gründe für die Änderung der Beikostempfehlung werden der steigende Nährstoffbedarf der Kinder und der Beitrag der Beikostfütterung zur Allergieprävention genannt.

Die NSK hingegen kommt zu dem Ergebnis, dass es gegenwärtig keine wissenschaftlichen Gründe dafür gibt, die bisherigen NSK-Empfehlungen zum Stillen und zum Beginn der Beikostfütterung zu ändern. Insbesondere fehle ein wissenschaftlicher Beleg dafür, dass aus Gründen eines steigenden Nährstoffbedarfs generell ab Beginn des 5. Monats Beikost gefüttert werden sollte. Nach Ansicht der NSK haben die folgenden Handlungsempfehlungen weiterhin Gültigkeit:

• Säuglinge sollten mindestens bis zum Beginn des 5. Monats ausschließlich gestillt werden.

• Auch nach Einführung von Beikost – frühestens mit Beginn des 5. Monats, spätestens mit Beginn des 7. Monats – sollten Säuglinge weiter gestillt werden.

• Ab wann ein Säugling innerhalb des genannten Zeitfensters zusätzlich Beikost benötigt, ergibt sich individuell in Abhängigkeit vom Gedeihen und der Essfähigkeit des Kindes.

• Die Stilldauer insgesamt bestimmen Mutter und Kind.

Diese Empfehlungen hat die Kommission gemeinsam mit den pädiatrischen Fachgesellschaften erarbeitet. Neben ernährungsphysiologischen Aspekten wurden auch Daten zur Auswirkung des ausschließlichen Stillens bzw. der Beikostfütterung auf das Wachstum, die Entwicklung und spätere Krankheitsrisiken des Kindes berücksichtigt. So haben Säuglinge, die 4–6 Monate lang ausschließlich gestillt wurden, ein deutlich geringeres Infektionsrisiko, z. B. bei Atemwegsinfekten; auch Übergewicht und Diabetes mellitus Typ 2 treten seltener auf.




Die Nationale Stillkommission (NSK) wurde 1994 mit dem Ziel gegründet, die Entwicklung einer neuen Stillkultur in Deutschland zu unterstützen und dazu beizutragen, dass Stillen zur normalen Ernährung für Säuglinge wird. Der NSK gehören Mitglieder aus medizinischen Berufsverbänden und Organisationen an, die sich für die Förderung des Stillens in Deutschland einsetzen.







Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Pressemeldung vom 01.05.2015


Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 07/15 auf Seite M380.



Die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass ihre Empfehlungen zur Dauer des Stillens und zur Einführung von Beikost weiterhin Bestand haben. Demnach sollten Säuglinge mindestens bis zum Beginn des 5. Lebensmonats ausschließlich gestillt werden.


Anlass für diese Mitteilung ist eine Aktualisierung der S3-Leitlinie zur Allergieprävention, die von den bestehenden Empfehlungen abweicht. Dies hätte in den letzten Monaten häufig zur Verunsicherung von Eltern und Fachpersonal geführt.

Die S3-Leitlinie zur Allergieprävention wurde von medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet und zuletzt 2014 aktualisiert. Im Gegensatz zu den Empfehlungen der Nationalen Stillkommission (NSK) werden in der S3-Leitlinie volles Stillen in den ersten 4 Monaten und die Fütterung von Beikost nach dem 4. Monat (= ab dem 5. Monat) empfohlen. Das Zeitfenster für die Beendigung ausschließlichen Stillens von 2 Monaten (nach dem 4. bis nach dem 6. Monat) wird hierbei ersetzt durch einen festen Zeitpunkt nach dem 4. Monat. Als Gründe für die Änderung der Beikostempfehlung werden der steigende Nährstoffbedarf der Kinder und der Beitrag der Beikostfütterung zur Allergieprävention genannt.

Die NSK hingegen kommt zu dem Ergebnis, dass es gegenwärtig keine wissenschaftlichen Gründe dafür gibt, die bisherigen NSK-Empfehlungen zum Stillen und zum Beginn der Beikostfütterung zu ändern. Insbesondere fehle ein wissenschaftlicher Beleg dafür, dass aus Gründen eines steigenden Nährstoffbedarfs generell ab Beginn des 5. Monats Beikost gefüttert werden sollte. Nach Ansicht der NSK haben die folgenden Handlungsempfehlungen weiterhin Gültigkeit:

• Säuglinge sollten mindestens bis zum Beginn des 5. Monats ausschließlich gestillt werden.

• Auch nach Einführung von Beikost – frühestens mit Beginn des 5. Monats, spätestens mit Beginn des 7. Monats – sollten Säuglinge weiter gestillt werden.

• Ab wann ein Säugling innerhalb des genannten Zeitfensters zusätzlich Beikost benötigt, ergibt sich individuell in Abhängigkeit vom Gedeihen und der Essfähigkeit des Kindes.

• Die Stilldauer insgesamt bestimmen Mutter und Kind.

Diese Empfehlungen hat die Kommission gemeinsam mit den pädiatrischen Fachgesellschaften erarbeitet. Neben ernährungsphysiologischen Aspekten wurden auch Daten zur Auswirkung des ausschließlichen Stillens bzw. der Beikostfütterung auf das Wachstum, die Entwicklung und spätere Krankheitsrisiken des Kindes berücksichtigt. So haben Säuglinge, die 4–6 Monate lang ausschließlich gestillt wurden, ein deutlich geringeres Infektionsrisiko, z. B. bei Atemwegsinfekten; auch Übergewicht und Diabetes mellitus Typ 2 treten seltener auf.




Die Nationale Stillkommission (NSK) wurde 1994 mit dem Ziel gegründet, die Entwicklung einer neuen Stillkultur in Deutschland zu unterstützen und dazu beizutragen, dass Stillen zur normalen Ernährung für Säuglinge wird. Der NSK gehören Mitglieder aus medizinischen Berufsverbänden und Organisationen an, die sich für die Förderung des Stillens in Deutschland einsetzen.







Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Pressemeldung vom 01.05.2015


Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 07/15 auf Seite M380.

Stellungnahme zur Änderung der S3-Leitlinie zur Allergieprävention: Nationale Stillkommission – weiterhin 4 bis 6 Monate ausschließlich stillen

Die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass ihre Empfehlungen zur Dauer des Stillens und zur Einführung von Beikost weiterhin Bestand haben. Demnach sollten Säuglinge mindestens bis zum Beginn des 5. Lebensmonats ausschließlich gestillt werden.

Anlass für diese Mitteilung ist eine Aktualisierung der S3-Leitlinie zur Allergieprävention, die von den bestehenden Empfehlungen abweicht. Dies hätte in den letzten Monaten häufig zur Verunsicherung von Eltern und Fachpersonal geführt.

Die S3-Leitlinie zur Allergieprävention wurde von medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet und zuletzt 2014 aktualisiert. Im Gegensatz zu den Empfehlungen der Nationalen Stillkommission (NSK) werden in der S3-Leitlinie volles Stillen in den ersten 4 Monaten und die Fütterung von Beikost nach dem 4. Monat (= ab dem 5. Monat) empfohlen. Das Zeitfenster für die Beendigung ausschließlichen Stillens von 2 Monaten (nach dem 4. bis nach dem 6. Monat) wird hierbei ersetzt durch einen festen Zeitpunkt nach dem 4. Monat. Als Gründe für die Änderung der Beikostempfehlung werden der steigende Nährstoffbedarf der Kinder und der Beitrag der Beikostfütterung zur Allergieprävention genannt.

Die NSK hingegen kommt zu dem Ergebnis, dass es gegenwärtig keine wissenschaftlichen Gründe dafür gibt, die bisherigen NSK-Empfehlungen zum Stillen und zum Beginn der Beikostfütterung zu ändern. Insbesondere fehle ein wissenschaftlicher Beleg dafür, dass aus Gründen eines steigenden Nährstoffbedarfs generell ab Beginn des 5. Monats Beikost gefüttert werden sollte. Nach Ansicht der NSK haben die folgenden Handlungsempfehlungen weiterhin Gültigkeit:

• Säuglinge sollten mindestens bis zum Beginn des 5. Monats ausschließlich gestillt werden.

• Auch nach Einführung von Beikost – frühestens mit Beginn des 5. Monats, spätestens mit Beginn des 7. Monats – sollten Säuglinge weiter gestillt werden.

• Ab wann ein Säugling innerhalb des genannten Zeitfensters zusätzlich Beikost benötigt, ergibt sich individuell in Abhängigkeit vom Gedeihen und der Essfähigkeit des Kindes.

• Die Stilldauer insgesamt bestimmen Mutter und Kind.

Diese Empfehlungen hat die Kommission gemeinsam mit den pädiatrischen Fachgesellschaften erarbeitet. Neben ernährungsphysiologischen Aspekten wurden auch Daten zur Auswirkung des ausschließlichen Stillens bzw. der Beikostfütterung auf das Wachstum, die Entwicklung und spätere Krankheitsrisiken des Kindes berücksichtigt. So haben Säuglinge, die 4–6 Monate lang ausschließlich gestillt wurden, ein deutlich geringeres Infektionsrisiko, z. B. bei Atemwegsinfekten; auch Übergewicht und Diabetes mellitus Typ 2 treten seltener auf.


Die Nationale Stillkommission (NSK) wurde 1994 mit dem Ziel gegründet, die Entwicklung einer neuen Stillkultur in Deutschland zu unterstützen und dazu beizutragen, dass Stillen zur normalen Ernährung für Säuglinge wird. Der NSK gehören Mitglieder aus medizinischen Berufsverbänden und Organisationen an, die sich für die Förderung des Stillens in Deutschland einsetzen.


Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Pressemeldung vom 01.05.2015

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 07/15 auf Seite M380.

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Veröffentlicht: 07.07.2015

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