Eine zu hohe Jodaufnahme kann die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt Erwachsenen < 500 μg/Tag zu sich zu nehmen. Da Algen je nach Art und Herkunft große Mengen Jod enthalten können, sind Warnhinweise sowie Angaben zum Jodgehalt und klare Verzehrhinweise auf jodreichen Algenprodukten wichtig.

Von insgesamt 142 untersuchten Produkten ordneten die Verbraucherzentralen 56 Algenprodukte als jodreich ein. Bei zwei Dritteln dieser Produkte fehlten jedoch Angaben zum Jodgehalt, Warnhinweise und klare Verzehrempfehlungen. „Bei Lebensmitteln mit hohem Jodgehalt muss klar erkennbar sein, wie viel davon sicher verzehrt werden kann. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aktuell unzureichend geschützt“, sagt Lisa Scholz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen.

Die Untersuchung der Algenprodukte zeigt außerdem, dass die Algenart häufig nicht erkennbar ist. „Mindestens der geläufige Name wie Norialge oder Wakame sollte auf der Verpackung stehen”, fordert Scholz. „Auch der Algenanteil im Produkt muss klar angegeben sein. Dies gilt insbesondere, wenn Algen im Namen oder auf der Verpackung hervorgehoben werden.“ Doch bei über der Hälfte der Produkte fehlte diese Information. Dabei variierte der Algenanteil je nach Produkt und Produktgruppe erheblich: von 0,2–100 %.

Rund 40 % der untersuchten Produkte trugen nährwertbezogene Angaben wie „reich an Protein“. Solche Angaben können zu einer höheren Aufnahme verleiten. Kritisch ist dies insbesondere bei Produkten, die aufgrund eines hohen Jodgehalts nur in vergleichsweise geringen Mengen verzehrt werden sollten. Sie können daher rein mengenmäßig keinen nennenswerten Beitrag zur Proteinzufuhr leisten. Einige Produkte warben zudem mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen wie „Regeneration“ oder „Energie“. Wer zu Algenprodukten greift, sollte beim Kauf besonders auf den Jodgehalt achten, Zubereitungshinweise befolgen und die empfohlenen Verzehrmengen einhalten. Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen sollten ihre Jodaufnahme besonders im Blick behalten und ärztlichen Rat einholen. Um Verbraucher*innen besser zu schützen, fordert die Verbraucherzentrale Hessen daher:

  • Angaben zum Jodgehalt
  • Warnhinweis bei hohen Jodgehalten
  • klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge
  • Zubereitungshinweise
  • präzise Angaben zu Algenarten und Algenanteilen


Quelle: Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 04.02.202




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 3/2025 auf Seite M140.


Essbare Algen gelten als nährstoffreiche und nachhaltige Lebensmittel. Doch der Verzehr kann zum Gesundheitsrisiko werden. Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen aus dem Juni 2024 zeigt: Bei vielen Algenprodukten fehlen Warnhinweise, der Jodgehalt und eine sichere Verzehrmenge. Die Verbraucherzentrale Hessen fordert daher eine gesetzlich geregelte Kennzeichnung.








Eine zu hohe Jodaufnahme kann die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt Erwachsenen < 500 μg/Tag zu sich zu nehmen. Da Algen je nach Art und Herkunft große Mengen Jod enthalten können, sind Warnhinweise sowie Angaben zum Jodgehalt und klare Verzehrhinweise auf jodreichen Algenprodukten wichtig.

Von insgesamt 142 untersuchten Produkten ordneten die Verbraucherzentralen 56 Algenprodukte als jodreich ein. Bei zwei Dritteln dieser Produkte fehlten jedoch Angaben zum Jodgehalt, Warnhinweise und klare Verzehrempfehlungen. „Bei Lebensmitteln mit hohem Jodgehalt muss klar erkennbar sein, wie viel davon sicher verzehrt werden kann. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aktuell unzureichend geschützt“, sagt Lisa Scholz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen.

Die Untersuchung der Algenprodukte zeigt außerdem, dass die Algenart häufig nicht erkennbar ist. „Mindestens der geläufige Name wie Norialge oder Wakame sollte auf der Verpackung stehen”, fordert Scholz. „Auch der Algenanteil im Produkt muss klar angegeben sein. Dies gilt insbesondere, wenn Algen im Namen oder auf der Verpackung hervorgehoben werden.“ Doch bei über der Hälfte der Produkte fehlte diese Information. Dabei variierte der Algenanteil je nach Produkt und Produktgruppe erheblich: von 0,2–100 %.

Rund 40 % der untersuchten Produkte trugen nährwertbezogene Angaben wie „reich an Protein“. Solche Angaben können zu einer höheren Aufnahme verleiten. Kritisch ist dies insbesondere bei Produkten, die aufgrund eines hohen Jodgehalts nur in vergleichsweise geringen Mengen verzehrt werden sollten. Sie können daher rein mengenmäßig keinen nennenswerten Beitrag zur Proteinzufuhr leisten. Einige Produkte warben zudem mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen wie „Regeneration“ oder „Energie“. Wer zu Algenprodukten greift, sollte beim Kauf besonders auf den Jodgehalt achten, Zubereitungshinweise befolgen und die empfohlenen Verzehrmengen einhalten. Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen sollten ihre Jodaufnahme besonders im Blick behalten und ärztlichen Rat einholen. Um Verbraucher*innen besser zu schützen, fordert die Verbraucherzentrale Hessen daher:

  • Angaben zum Jodgehalt
  • Warnhinweis bei hohen Jodgehalten
  • klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge
  • Zubereitungshinweise
  • präzise Angaben zu Algenarten und Algenanteilen


Quelle: Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 04.02.202




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 3/2025 auf Seite M140.


Algen: Verbraucherzentralen: Mängel bei der Kennzeichnung von Algenprodukten

Eine zu hohe Jodaufnahme kann die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt Erwachsenen < 500 μg/Tag zu sich zu nehmen. Da Algen je nach Art und Herkunft große Mengen Jod enthalten können, sind Warnhinweise sowie Angaben zum Jodgehalt und klare Verzehrhinweise auf jodreichen Algenprodukten wichtig.

Von insgesamt 142 untersuchten Produkten ordneten die Verbraucherzentralen 56 Algenprodukte als jodreich ein. Bei zwei Dritteln dieser Produkte fehlten jedoch Angaben zum Jodgehalt, Warnhinweise und klare Verzehrempfehlungen. „Bei Lebensmitteln mit hohem Jodgehalt muss klar erkennbar sein, wie viel davon sicher verzehrt werden kann. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aktuell unzureichend geschützt“, sagt Lisa Scholz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen.

Die Untersuchung der Algenprodukte zeigt außerdem, dass die Algenart häufig nicht erkennbar ist. „Mindestens der geläufige Name wie Norialge oder Wakame sollte auf der Verpackung stehen”, fordert Scholz. „Auch der Algenanteil im Produkt muss klar angegeben sein. Dies gilt insbesondere, wenn Algen im Namen oder auf der Verpackung hervorgehoben werden.“ Doch bei über der Hälfte der Produkte fehlte diese Information. Dabei variierte der Algenanteil je nach Produkt und Produktgruppe erheblich: von 0,2–100 %.

Rund 40 % der untersuchten Produkte trugen nährwertbezogene Angaben wie „reich an Protein“. Solche Angaben können zu einer höheren Aufnahme verleiten. Kritisch ist dies insbesondere bei Produkten, die aufgrund eines hohen Jodgehalts nur in vergleichsweise geringen Mengen verzehrt werden sollten. Sie können daher rein mengenmäßig keinen nennenswerten Beitrag zur Proteinzufuhr leisten. Einige Produkte warben zudem mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen wie „Regeneration“ oder „Energie“. Wer zu Algenprodukten greift, sollte beim Kauf besonders auf den Jodgehalt achten, Zubereitungshinweise befolgen und die empfohlenen Verzehrmengen einhalten. Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen sollten ihre Jodaufnahme besonders im Blick behalten und ärztlichen Rat einholen. Um Verbraucher*innen besser zu schützen, fordert die Verbraucherzentrale Hessen daher:

  • Angaben zum Jodgehalt
  • Warnhinweis bei hohen Jodgehalten
  • klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge
  • Zubereitungshinweise
  • präzise Angaben zu Algenarten und Algenanteilen

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 04.02.202


Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 3/2025 auf Seite M140.
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Veröffentlicht: 12.03.2025

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