Die Preisanpassung kommt in zwei Stufen:

• Ab 1. Juni 2023 bis 24. Februar 2024 + 8,95 Prozent

• Ab 1. März 2024 bis 31. Mai 2025 + 4,71 Prozent

Die Preise für Verordnungen ab 1. Juni 2023 können dann zum 1. Juli 2023 abgerechnet werden. ...




Die vollständigen Mitteilungen des VDOE finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 8/2023 auf Seite M516.


Die Vergütung für Heilmittelleistungen von Ernährungstherapeut*innen steigt um insgesamt 14,08 Prozent. Das haben die Berufsverbände für Ernährungstherapie mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt.


Die Preisanpassung kommt in zwei Stufen:

• Ab 1. Juni 2023 bis 24. Februar 2024 + 8,95 Prozent

• Ab 1. März 2024 bis 31. Mai 2025 + 4,71 Prozent

Die Preise für Verordnungen ab 1. Juni 2023 können dann zum 1. Juli 2023 abgerechnet werden. ...




Die vollständigen Mitteilungen des VDOE finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 8/2023 auf Seite M516.


Für Sie verhandelt: Vergütung für „Heilmittel Ernährungstherapie“ steigt deutlich

Die Preisanpassung kommt in zwei Stufen:

• Ab 1. Juni 2023 bis 24. Februar 2024 + 8,95 Prozent

• Ab 1. März 2024 bis 31. Mai 2025 + 4,71 Prozent

Die Preise für Verordnungen ab 1. Juni 2023 können dann zum 1. Juli 2023 abgerechnet werden. …


Die vollständigen Mitteilungen des VDOE finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 8/2023 auf Seite M516.

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Veröffentlicht: 15.08.2023

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