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Interview mit Nobert Pahne, Geschäftsführer des Diätverbands e. V.
Pahne: Nennenswerte Verbesserungen bestehen in erster Linie darin, dass die Vorgaben für die Zusammensetzung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung sowie von bilanzierten Diäten an den aktuellen Stand des Wissens angeglichen werden. Bei diesen Produkten handelt es sich um hoch entwickelte Erzeugnisse mit besonderer, auf ihren Verwendungszweck zugeschnittener Zusammensetzung, wie sie durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten belegt ist. Neue Erkenntnisse veranlassen den Gesetzgeber immer wieder, die gesetzlichen Vorgaben an den aktuellen Wissensstand anzupassen. Das ist in den zurückliegenden Jahren wiederholt und zuletzt im Jahr 2006 geschehen.
Neben diesen Aktualisierungen wird das bisher sehr komplexe Rechtsverhältnis klargestellt, das zwischen den speziell für diese Produkte festgelegten Kennzeichnungsvorschriften und den allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften gemäß Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) besteht. Für die Herstellungspraxis bedeutet dies Umstellungen der Rezepturen und der Verpackungen. Ein angekündigter Leitfaden der Europäischen Kommission zur Interpretation und Anwendung der neuen Bestimmungen für bilanzierte Diäten dürfte zudem zur Klärung vieler praktischer Fragen beitragen.