Auf der Grundlage wissenschaftlicher Evidenz, einer Analyse der lebensmittelbasierten Ernährungsempfehlungen in den beteiligten europäischen Ländern und von Stellungnahmen von Verbraucher- und Gesundheitsorganisationen sowie der Lebensmittelwirtschaft beurteilt das Wissenschaftliche Gremium die bisherige Bewertung der Nährstoffzusammensetzung von Getränken als grundsätzlich zielführend und sinnvoll. Für Getränke mit geringem Zuckergehalt, gesüßte Milchgetränke sowie Getränke mit Süßungsmitteln hält das Gremium jedoch folgende Anpassungen für notwendig:

  • Alle Lebensmittel, die getrunken werden, werden einheitlich anhand identischer Kriterien bewertet. Auch Milch und Milchgetränke und Pflanzendrinks werden daher zukünftig als Getränke – und nicht wie bisher als allgemeine Lebensmittel – bewertet.
  • Getränke mit geringem Zuckergehalt können eine günstigere Bewertung erzielen und so gegenüber Getränken mit hohen Zuckergehalten besser differenziert werden.
  • Wasser wird auch weiterhin als einziges Getränk eine A-Bewertung erhalten.
  • Fruchtsäfte und Nektare (einschließlich Smoothies) behalten grundsätzlich ihre derzeitige Einstufung (überwiegend in den Kategorien C bis E) bei.
  • Der Nutri-Score sollte keinen Anreiz zur Verwendung von Süßungsmitteln bieten, daher wird der Gehalt an Süßungsmitteln künftig durch die Vergabe von „Negativ-Punkten“ berücksichtigt, wodurch Produkte eine Kategorie schlechter eingestuft werden.


In Deutschland treten die aktualisierten Benutzungsbedingungen am 31.12.2023 in Kraft. Bis Ende 2025 gilt dann eine Übergangsfrist für bereits registrierte Unternehmen zur Umstellung der Kennzeichnung auf ihren Produkten. Diese soll verhindern, dass bereits produzierte Ware oder Verpackungen in Folge der Umstellung vernichtet werden müssen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Unternehmen bei anfallendem Erklärungsaufwand durch Bewertungsänderungen konkreter Lebensmittel.

Hintergrund:

Die aktuellen Modifizierungen sind der zweite von insgesamt drei Teilen. Das Wissenschaftliche Gremium setzt seine Evaluation des Algorithmus bereits fort. Ergebnisse für die sogenannte „Obst- und Gemüsekomponente“ sollen folgen. Nach Einschätzung der unabhängigen Expertinnen und Experten wird der dritte Teil jedoch nur geringe Auswirkungen auf die Bewertungen haben, sodass der Lenkungsausschuss über alle derzeit vorliegenden Vorschläge des Wissenschaftlichen Gremiums zur Anpassung des Algorithmus beraten und die Benutzungsbedingungen des Nutri-Score aktualisiert hat. Nach aktuellem Stand haben sich bereits rund 700 Unternehmen mit mehr als 1000 Marken für eine Verwendung des Nutri-Score auf dem deutschen Vermarktungsgebiet registriert.



Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Pressemeldung vom 24.04.2023




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 6/2023 auf Seite M336.


Der Nutri-Score-Lenkungsausschuss, der für die übergreifende Koordination und Entwicklung des Nutri-Score auf internationaler Ebene verantwortlich ist, hat die Überarbeitung des Algorithmus vorerst abgeschlossen und weiteren Vorschlägen des Wissenschaftlichen Gremiums zur Anpassung des Algorithmus zugestimmt. Sie betreffen die Kategorie „Getränke“ und machen den Nutri-Score insgesamt noch aussagekräftiger, indem dessen Bewertungen weiter an die aktuellen lebensmittelbasierten Ernährungsempfehlungen angepasst werden.


Auf der Grundlage wissenschaftlicher Evidenz, einer Analyse der lebensmittelbasierten Ernährungsempfehlungen in den beteiligten europäischen Ländern und von Stellungnahmen von Verbraucher- und Gesundheitsorganisationen sowie der Lebensmittelwirtschaft beurteilt das Wissenschaftliche Gremium die bisherige Bewertung der Nährstoffzusammensetzung von Getränken als grundsätzlich zielführend und sinnvoll. Für Getränke mit geringem Zuckergehalt, gesüßte Milchgetränke sowie Getränke mit Süßungsmitteln hält das Gremium jedoch folgende Anpassungen für notwendig:

  • Alle Lebensmittel, die getrunken werden, werden einheitlich anhand identischer Kriterien bewertet. Auch Milch und Milchgetränke und Pflanzendrinks werden daher zukünftig als Getränke – und nicht wie bisher als allgemeine Lebensmittel – bewertet.
  • Getränke mit geringem Zuckergehalt können eine günstigere Bewertung erzielen und so gegenüber Getränken mit hohen Zuckergehalten besser differenziert werden.
  • Wasser wird auch weiterhin als einziges Getränk eine A-Bewertung erhalten.
  • Fruchtsäfte und Nektare (einschließlich Smoothies) behalten grundsätzlich ihre derzeitige Einstufung (überwiegend in den Kategorien C bis E) bei.
  • Der Nutri-Score sollte keinen Anreiz zur Verwendung von Süßungsmitteln bieten, daher wird der Gehalt an Süßungsmitteln künftig durch die Vergabe von „Negativ-Punkten“ berücksichtigt, wodurch Produkte eine Kategorie schlechter eingestuft werden.


In Deutschland treten die aktualisierten Benutzungsbedingungen am 31.12.2023 in Kraft. Bis Ende 2025 gilt dann eine Übergangsfrist für bereits registrierte Unternehmen zur Umstellung der Kennzeichnung auf ihren Produkten. Diese soll verhindern, dass bereits produzierte Ware oder Verpackungen in Folge der Umstellung vernichtet werden müssen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Unternehmen bei anfallendem Erklärungsaufwand durch Bewertungsänderungen konkreter Lebensmittel.

Hintergrund:

Die aktuellen Modifizierungen sind der zweite von insgesamt drei Teilen. Das Wissenschaftliche Gremium setzt seine Evaluation des Algorithmus bereits fort. Ergebnisse für die sogenannte „Obst- und Gemüsekomponente“ sollen folgen. Nach Einschätzung der unabhängigen Expertinnen und Experten wird der dritte Teil jedoch nur geringe Auswirkungen auf die Bewertungen haben, sodass der Lenkungsausschuss über alle derzeit vorliegenden Vorschläge des Wissenschaftlichen Gremiums zur Anpassung des Algorithmus beraten und die Benutzungsbedingungen des Nutri-Score aktualisiert hat. Nach aktuellem Stand haben sich bereits rund 700 Unternehmen mit mehr als 1000 Marken für eine Verwendung des Nutri-Score auf dem deutschen Vermarktungsgebiet registriert.



Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Pressemeldung vom 24.04.2023




Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 6/2023 auf Seite M336.


Nutri-Score: Weiterentwicklung des Nutri-Score-Algorithmus

Auf der Grundlage wissenschaftlicher Evidenz, einer Analyse der lebensmittelbasierten Ernährungsempfehlungen in den beteiligten europäischen Ländern und von Stellungnahmen von Verbraucher- und Gesundheitsorganisationen sowie der Lebensmittelwirtschaft beurteilt das Wissenschaftliche Gremium die bisherige Bewertung der Nährstoffzusammensetzung von Getränken als grundsätzlich zielführend und sinnvoll. Für Getränke mit geringem Zuckergehalt, gesüßte Milchgetränke sowie Getränke mit Süßungsmitteln hält das Gremium jedoch folgende Anpassungen für notwendig:

  • Alle Lebensmittel, die getrunken werden, werden einheitlich anhand identischer Kriterien bewertet. Auch Milch und Milchgetränke und Pflanzendrinks werden daher zukünftig als Getränke – und nicht wie bisher als allgemeine Lebensmittel – bewertet.
  • Getränke mit geringem Zuckergehalt können eine günstigere Bewertung erzielen und so gegenüber Getränken mit hohen Zuckergehalten besser differenziert werden.
  • Wasser wird auch weiterhin als einziges Getränk eine A-Bewertung erhalten.
  • Fruchtsäfte und Nektare (einschließlich Smoothies) behalten grundsätzlich ihre derzeitige Einstufung (überwiegend in den Kategorien C bis E) bei.
  • Der Nutri-Score sollte keinen Anreiz zur Verwendung von Süßungsmitteln bieten, daher wird der Gehalt an Süßungsmitteln künftig durch die Vergabe von „Negativ-Punkten“ berücksichtigt, wodurch Produkte eine Kategorie schlechter eingestuft werden.

In Deutschland treten die aktualisierten Benutzungsbedingungen am 31.12.2023 in Kraft. Bis Ende 2025 gilt dann eine Übergangsfrist für bereits registrierte Unternehmen zur Umstellung der Kennzeichnung auf ihren Produkten. Diese soll verhindern, dass bereits produzierte Ware oder Verpackungen in Folge der Umstellung vernichtet werden müssen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Unternehmen bei anfallendem Erklärungsaufwand durch Bewertungsänderungen konkreter Lebensmittel.

Hintergrund:

Die aktuellen Modifizierungen sind der zweite von insgesamt drei Teilen. Das Wissenschaftliche Gremium setzt seine Evaluation des Algorithmus bereits fort. Ergebnisse für die sogenannte „Obst- und Gemüsekomponente“ sollen folgen. Nach Einschätzung der unabhängigen Expertinnen und Experten wird der dritte Teil jedoch nur geringe Auswirkungen auf die Bewertungen haben, sodass der Lenkungsausschuss über alle derzeit vorliegenden Vorschläge des Wissenschaftlichen Gremiums zur Anpassung des Algorithmus beraten und die Benutzungsbedingungen des Nutri-Score aktualisiert hat. Nach aktuellem Stand haben sich bereits rund 700 Unternehmen mit mehr als 1000 Marken für eine Verwendung des Nutri-Score auf dem deutschen Vermarktungsgebiet registriert.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Pressemeldung vom 24.04.2023


Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 6/2023 auf Seite M336.

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Veröffentlicht: 14.06.2023

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