Das Thema ist derzeit in aller Munde und auch in der letzten Ausgabe der ERNÄHRUNGS UMSCHAU haben wir sie thematisiert: die Süßgetränkesteuer. Laut Verbraucherzentrale (VZ) Hessen zählt Deutschland zu den EU-Ländern mit dem höchsten Pro-Kopf-Verbrauch zuckergesüßter Getränke. Dies bleibt, wie soll es anders sein, nicht ohne Folgen: erhöhtes Risiko für starkes Übergewicht, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Die Evidenz zur Wirksamkeit von Süßgetränkesteuern wurde von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener deutscher Universitäten eingeordnet
(⇒ ERNÄHRUNGS UMSCHAU 6/2026, S. M348). Fazit der Autor*innen: Wissenschaftlich betrachtet sind Süßgetränkesteuern eine evidenzbasierte Maßnahme zur Prävention von Adipositas und anderen ernährungsmitbedingten Erkrankungen. Allerdings sollten sie Teil einer umfassenden Präventionsstrategie sein, die weitere Maßnahmen umfasst.
Zu diesem Fazit kamen auch die Diskussionsteilnehmer*innen beim digital ausgerichteten verbraucherpolitischen Frühstück der VZ Hessen „Kinder schützen: Zuckerabgabe auf Süßgetränke“1, denn eine Maßnahme allein sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, könne aber de facto nicht viel bewirken. Süßgetränkesteuer, Werbebeschränkung für an Kinder gerichtete Lebensmittel, Einschränkung der Fast-Food-Umgebung und eine gesunde Kita- und Schulverpflegung zeigten in Studien, insbesondere bei sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen, positive Wirkungen. Nach Aussage eines Vorstandsmitglieds des Stadtschüler*innenrats Frankfurt stünden Jugendliche einer Süßgetränkesteuer als erstem Schritt in die richtige Richtung nicht ablehnend gegenüber. Sie würden diese sogar begrüßen, da Süßgetränke eher aus Gewohnheit getrunken würden. Einer „Befeuerung“ der Süßprägung müsse demnach entgegengewirkt werden, so die Ansicht der Leiterin der Fachgruppe Lebensmittel und Ernährung der VZ Hessen. Eine internetrepräsentative Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands bestätigt, dass sich eine Mehrheit der Verbraucher*innen für eine Süßgetränkeabgabe ausspricht. Gesundheit solle daraus schlussfolgernd an Schulen, Kitas, zu Hause, … gelebt werden. Hier gilt es, Eltern aber auch Verantwortliche an Schulen und Kitas abzuholen, zu unterstützen und zu entlasten. Am Beispiel anderer Länder sehen wir die positiven Auswirkungen politischer Regelungsmaßnahmen und daher bleibt zu hoffen, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Süßgetränkesteuer nun zügig in Gang kommt.
Ihre Caroline Krämer
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1 Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 19.06.2026
Diesen Artikel sowie eine Vorschau auf das nächste Heft finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 7/2026 auf Seite M448.