Das im Internet verbreitete Werbeversprechen von Stada für sein Nahrungsergänzungsmittel lautet: „DAOSIN-Tabletten unterstützen den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins.“ Die Tabletten enthalten das Enzym Diaminoxidase (DAO), das auch natürlich in unserem Darm gebildet wird. Es spaltet den Botenstoff Histamin und verhindert so dessen Aufnahme in den Blutkreislauf. Allerdings ist die Wirksamkeit von DAO-Tabletten bei einer Histaminintoleranz wissenschaftlich umstritten.

Die Verbraucherzentrale NRW prüfte eine Verbraucherbeschwerde und befand, dass die Werbeaussage für das Nahrungsergänzungsmittel nicht zulässig ist. Laut Hersteller handele es sich jedoch nicht um eine gesundheitsbezogene, sondern um eine technische Angabe.

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied den Fall und bestätigte die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale, dass es sich um eine unzulässige Werbeaussage mit Gesundheitsbezug handelt. Denn gesundheitsbezogene Angaben sind in der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel nur dann erlaubt, wenn sie offiziell von der EFSA geprüft und der EU-Kommission zugelassen wurden.

Bei Verdacht auf Histaminintoleranz rät Gesa Schölgens, Leiterin von „Faktencheck Gesundheitswerbung“, einem Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz: „[…], sollten Betroffene lieber erst einmal mit ihrem Arzt, ihrer Ärztin oder einer Ernährungsberatung sprechen.“ Denn eine verlässliche Methode, um eine Histaminintoleranz eindeutig zu diagnostizieren, gibt es nicht.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Pressemeldung vom 31.01.2023

Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Ein Gesundheitsbezug in der Werbung ist eingeschränkt möglich, wenn die Aussagen (Health Claims) dem von der EU geprüften und zugelassenen Wortlaut entsprechen. Auch muss der Anbieter immer die Substanz nennen, auf die sich das Versprechen bezieht, z. B.: „Kalzium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“.

Bei einer Histaminintoleranz ist bisher unklar, ob tatsächlich ein Mangel an natürlicher DAO im Darm der Grund für die Unverträglichkeitssymptome ist. Unzureichend erforscht ist auch, welche Behandlung Betroffenen bei akuten Beschwerden hilft.






Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 3/2023 auf Seite M140.


Menschen mit Histaminintoleranz vertragen bestimmte Lebensmittel wie Käse oder Rotwein nicht. Sie leiden nach dem Verzehr z. B. unter Hautausschlag, Bauchschmerzen oder Durchfall. Einige Hersteller werben daher für Nahrungsergänzungsmittel mit dem Enzym Diaminoxidase (DAO). Diese werden vor dem Essen geschluckt und ermöglichen Betroffenen angeblich beschwerdefrei den Verzehr aller Produkte, die Histamin enthalten. Ausreichend wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit der DAO-Produkte gibt es jedoch nicht. Gegen eine Werbeaussage des Herstellers Stada ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen deswegen rechtlich vorgegangen.








Das im Internet verbreitete Werbeversprechen von Stada für sein Nahrungsergänzungsmittel lautet: „DAOSIN-Tabletten unterstützen den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins.“ Die Tabletten enthalten das Enzym Diaminoxidase (DAO), das auch natürlich in unserem Darm gebildet wird. Es spaltet den Botenstoff Histamin und verhindert so dessen Aufnahme in den Blutkreislauf. Allerdings ist die Wirksamkeit von DAO-Tabletten bei einer Histaminintoleranz wissenschaftlich umstritten.

Die Verbraucherzentrale NRW prüfte eine Verbraucherbeschwerde und befand, dass die Werbeaussage für das Nahrungsergänzungsmittel nicht zulässig ist. Laut Hersteller handele es sich jedoch nicht um eine gesundheitsbezogene, sondern um eine technische Angabe.

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied den Fall und bestätigte die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale, dass es sich um eine unzulässige Werbeaussage mit Gesundheitsbezug handelt. Denn gesundheitsbezogene Angaben sind in der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel nur dann erlaubt, wenn sie offiziell von der EFSA geprüft und der EU-Kommission zugelassen wurden.

Bei Verdacht auf Histaminintoleranz rät Gesa Schölgens, Leiterin von „Faktencheck Gesundheitswerbung“, einem Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz: „[…], sollten Betroffene lieber erst einmal mit ihrem Arzt, ihrer Ärztin oder einer Ernährungsberatung sprechen.“ Denn eine verlässliche Methode, um eine Histaminintoleranz eindeutig zu diagnostizieren, gibt es nicht.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Pressemeldung vom 31.01.2023

Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Ein Gesundheitsbezug in der Werbung ist eingeschränkt möglich, wenn die Aussagen (Health Claims) dem von der EU geprüften und zugelassenen Wortlaut entsprechen. Auch muss der Anbieter immer die Substanz nennen, auf die sich das Versprechen bezieht, z. B.: „Kalzium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“.

Bei einer Histaminintoleranz ist bisher unklar, ob tatsächlich ein Mangel an natürlicher DAO im Darm der Grund für die Unverträglichkeitssymptome ist. Unzureichend erforscht ist auch, welche Behandlung Betroffenen bei akuten Beschwerden hilft.






Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 3/2023 auf Seite M140.


Gerichtsurteil: Werbeaussage für Histamin-Tablette „Daosin“ ist laut Gericht unzulässig

Das im Internet verbreitete Werbeversprechen von Stada für sein Nahrungsergänzungsmittel lautet: „DAOSIN-Tabletten unterstützen den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins.“ Die Tabletten enthalten das Enzym Diaminoxidase (DAO), das auch natürlich in unserem Darm gebildet wird. Es spaltet den Botenstoff Histamin und verhindert so dessen Aufnahme in den Blutkreislauf. Allerdings ist die Wirksamkeit von DAO-Tabletten bei einer Histaminintoleranz wissenschaftlich umstritten.

Die Verbraucherzentrale NRW prüfte eine Verbraucherbeschwerde und befand, dass die Werbeaussage für das Nahrungsergänzungsmittel nicht zulässig ist. Laut Hersteller handele es sich jedoch nicht um eine gesundheitsbezogene, sondern um eine technische Angabe.

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied den Fall und bestätigte die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale, dass es sich um eine unzulässige Werbeaussage mit Gesundheitsbezug handelt. Denn gesundheitsbezogene Angaben sind in der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel nur dann erlaubt, wenn sie offiziell von der EFSA geprüft und der EU-Kommission zugelassen wurden.

Bei Verdacht auf Histaminintoleranz rät Gesa Schölgens, Leiterin von „Faktencheck Gesundheitswerbung“, einem Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz: „[…], sollten Betroffene lieber erst einmal mit ihrem Arzt, ihrer Ärztin oder einer Ernährungsberatung sprechen.“ Denn eine verlässliche Methode, um eine Histaminintoleranz eindeutig zu diagnostizieren, gibt es nicht.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Pressemeldung vom 31.01.2023

Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Ein Gesundheitsbezug in der Werbung ist eingeschränkt möglich, wenn die Aussagen (Health Claims) dem von der EU geprüften und zugelassenen Wortlaut entsprechen. Auch muss der Anbieter immer die Substanz nennen, auf die sich das Versprechen bezieht, z. B.: „Kalzium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“.

Bei einer Histaminintoleranz ist bisher unklar, ob tatsächlich ein Mangel an natürlicher DAO im Darm der Grund für die Unverträglichkeitssymptome ist. Unzureichend erforscht ist auch, welche Behandlung Betroffenen bei akuten Beschwerden hilft.


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Veröffentlicht: 13.03.2023

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