Eine Einordnung angesichts der aktuellen politischen Debatte in Deutschland

Nachdem die FinanzKommission Gesundheit die Einführung einer Steuer auf Süßgetränke empfohlen hat1, stellte das Bundesministerium für Gesundheit im April  2026 seine Pläne vor, ab 2028 eine Abgabe auf Süßgetränke einzuführen. Diese Abgabe soll Krankheitskosten verringern, Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung generieren und langfristig die Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge unterstützen. Bei der politischen Entscheidung über die Einführung einer solchen Abgabe spielt die wissenschaftliche Evidenz für ihre Wirksamkeit in der Prävention eine zentrale Rolle. Das vorliegende Papier ordnet diese anhand des gegenwärtigen Forschungsstands ein. Hintergrund Die politische Debatte zur Einführung von Süßgetränkeabgaben2 hat in Deutschland in den letzten Monaten an Dynamik gewonnen, insbesondere durch die Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit, eine Süßgetränkeabgabe nach britischem Vorbild als Teil eines Maßnahmenpakets für die Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge einzuführen [1]. Der vom Bundesministerium für Gesundheit Ende April 2026 vorgestellte Entwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab dem Jahr 2028 vor [2]. Zahlreiche Fachorganisationen bewerten Süßgetränkeabgaben alsw irksame Instrumente für die Prävention von Adipositas und anderen ernährungsmitbedingten Erkrankungen und sprechen sich für die Einführung aus. Eine evidenzbasierte Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2024 formuliert eine klare Empfehlung für Süßgetränkeabgaben [3]. In Deutschland gibt es entsprechende Stellungnahmen von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina [4], der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften [5], der Bundesärztekammer [6], dem Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und Gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [7] sowie der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), einem Zusammenschluss von 22 wissenschaftlich-medizinischen Fachorganisationen [8, 9]. ... Die Literatur zu diesem Artikel finden Sie im eSupplement.
Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 6/2026 auf den Seiten M348 bis M350.
Nachdem die FinanzKommission Gesundheit die Einführung einer Steuer auf Süßgetränke empfohlen hat, stellte das Bundesministerium für Gesundheit im April  2026 seine Pläne vor, ab 2028 eine Abgabe auf Süßgetränke einzuführen. Diese Abgabe soll Krankheitskosten verringern, Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung generieren und langfristig die Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge unterstützen. Bei der politischen Entscheidung über die Einführung einer solchen Abgabe spielt die wissenschaftliche Evidenz für ihre Wirksamkeit in der Prävention eine zentrale Rolle. Das vorliegende Papier ordnet diese anhand des gegenwärtigen Forschungsstands ein.

Eine Einordnung angesichts der aktuellen politischen Debatte in Deutschland

Nachdem die FinanzKommission Gesundheit die Einführung einer Steuer auf Süßgetränke empfohlen hat1, stellte das Bundesministerium für Gesundheit im April  2026 seine Pläne vor, ab 2028 eine Abgabe auf Süßgetränke einzuführen. Diese Abgabe soll Krankheitskosten verringern, Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung generieren und langfristig die Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge unterstützen. Bei der politischen Entscheidung über die Einführung einer solchen Abgabe spielt die wissenschaftliche Evidenz für ihre Wirksamkeit in der Prävention eine zentrale Rolle. Das vorliegende Papier ordnet diese anhand des gegenwärtigen Forschungsstands ein. Hintergrund Die politische Debatte zur Einführung von Süßgetränkeabgaben2 hat in Deutschland in den letzten Monaten an Dynamik gewonnen, insbesondere durch die Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit, eine Süßgetränkeabgabe nach britischem Vorbild als Teil eines Maßnahmenpakets für die Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge einzuführen [1]. Der vom Bundesministerium für Gesundheit Ende April 2026 vorgestellte Entwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab dem Jahr 2028 vor [2]. Zahlreiche Fachorganisationen bewerten Süßgetränkeabgaben alsw irksame Instrumente für die Prävention von Adipositas und anderen ernährungsmitbedingten Erkrankungen und sprechen sich für die Einführung aus. Eine evidenzbasierte Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2024 formuliert eine klare Empfehlung für Süßgetränkeabgaben [3]. In Deutschland gibt es entsprechende Stellungnahmen von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina [4], der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften [5], der Bundesärztekammer [6], dem Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und Gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [7] sowie der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), einem Zusammenschluss von 22 wissenschaftlich-medizinischen Fachorganisationen [8, 9]. ... Die Literatur zu diesem Artikel finden Sie im eSupplement.
Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 6/2026 auf den Seiten M348 bis M350.

Wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit von Süßgetränkesteuern

Eine Einordnung angesichts der aktuellen politischen Debatte in Deutschland

Nachdem die FinanzKommission Gesundheit die Einführung einer Steuer auf Süßgetränke empfohlen hat1, stellte das Bundesministerium für Gesundheit im April  2026 seine Pläne vor, ab 2028 eine Abgabe auf Süßgetränke einzuführen. Diese Abgabe soll Krankheitskosten verringern, Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung generieren und langfristig die Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge unterstützen. Bei der politischen Entscheidung über die Einführung einer solchen Abgabe spielt die wissenschaftliche Evidenz für ihre Wirksamkeit in der Prävention eine zentrale Rolle. Das vorliegende Papier ordnet diese anhand des gegenwärtigen Forschungsstands ein.

Hintergrund

Die politische Debatte zur Einführung von Süßgetränkeabgaben2 hat in Deutschland in den letzten Monaten an Dynamik gewonnen, insbesondere durch die Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit, eine Süßgetränkeabgabe nach britischem Vorbild als Teil eines Maßnahmenpakets für die Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge einzuführen [1]. Der vom Bundesministerium für Gesundheit Ende April 2026 vorgestellte Entwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab dem Jahr 2028 vor [2]. Zahlreiche Fachorganisationen bewerten Süßgetränkeabgaben alsw irksame Instrumente für die Prävention von Adipositas und anderen ernährungsmitbedingten Erkrankungen und sprechen sich für die Einführung aus. Eine evidenzbasierte Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2024 formuliert eine klare Empfehlung für Süßgetränkeabgaben [3]. In Deutschland gibt es entsprechende Stellungnahmen von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina [4], der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften [5], der Bundesärztekammer [6], dem Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und Gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [7] sowie der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), einem Zusammenschluss von 22 wissenschaftlich-medizinischen Fachorganisationen [8, 9]. …

Die Literatur zu diesem Artikel finden Sie im eSupplement.



Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 6/2026 auf den Seiten M348 bis M350.

News zum Thema des Artikels

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Rubrik: Im Fokus
Veröffentlicht: 15.06.2026

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