
Transfette in Lebensmitteln: Neuer Grenzwert für industrielle trans-Fettsäuren (TFA) in der EU
- 05.04.2021
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- Redaktion
Mit dem neuen Grenzwert für industrielle trans- Fettsäuren (TFA) folgt die EU den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Transfette bis 2023 weitgehend aus Lebensmitteln verbannen will.
TFA sind ungesättigte Fettsäuren, die sich auf natürliche Weise, v. a. aber durch lebensmitteltechnologische Prozesse in Lebensmitteln bilden können. Sie sind unerwünschte Nebenprodukte bei der unvollständigen (= Teil-)Härtung von Pflanzenöl. Bei vollständiger Härtung pflanzlicher Öle entstehen hingegen kaum TFA. Laut WHO steigt bei zu hoher TFA-Aufnahme das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Bereits seit 2012 haben die HerstellerInnen daher Anstrengungen unternommen, den TFA-Gehalt in Lebensmitteln zu minimieren. Die Idee, dazu teilgehärtete Öle durch Pflanzenölmischungen aus voll- sowie ungehärteten Ölen zu ersetzen, entstand im Rahmen eines vom Forschungskreis der Ernährungsindustrie (FEI) koordinierten Projekts der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF). Die Härtung des Pflanzenöls dient einer besseren Stabilität, z. B. um streichfähige Brotaufstriche herzustellen. Bei der Vollhärtung entstehen im Gegensatz zur Teilhärtung nur sehr geringe Mengen an TFA, daher hat die Vollhärtung eines Teils der verwendeten Öle große Vorteile gegenüber der Teilhärtung. Der neue Grenzwert schützt die KonsumentInnen nun von gesetzlicher Seite, er mache aber vor dem Hintergrund der neuen Technologie die gesetzliche Härtungskennzeichnung überflüssig, fordert OVID.
Gemäß den Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung ist der mittlere Wert für den TFA-Verzehr in Deutschland seit Jahren unterhalb der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Demnach soll der Verzehr von Transfetten nicht mehr als 1 % der Gesamtenergiezufuhr am Tag betragen.
Quelle:
Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. (OVID), Backzutatenverband, Forschungskreis der Ernährungsindustrie: Pressemitteilung vom 29.03.2021
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- Datum: 05.04.2021
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